Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 in Hamburg fünf Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden (Drucksache 22/16841). Laut Senatsantwort richteten sich diese Maßnahmen gegen Verdächtige im Alter von 18 bis 67 Jahren, denen unter anderem antisemitische Äußerungen, Volksverhetzung (§ 130 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vorgeworfen werden. Obwohl richterliche Beschlüsse vorlagen, sei zumindest unklar, ob die Maßnahmen in jedem Fall verhältnismäßig waren und ob alternative Ermittlungsmethoden ausgereicht hätten.
Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Hausdurchsuchungen sind ein gravierender Eingriff in die Grundrechte und dürfen keinesfalls als Symbolpolitik für medienwirksame Aktionstage herangezogen werden. Der Einsatz von Hausdurchsuchungen muss stets der ultima ratio entsprechen und darf nicht zur Routine verkommen. Unser Rechtsstaat muss entschieden und rechtskonform gegen Hasskriminalität vorgehen, ohne jedoch Grundrechte leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Aktionstage sind kein geeigneter Rahmen für Maßnahmen, die so tief in die Privatsphäre eingreifen. Hausdurchsuchungen dürfen kein PR-Instrument werden. Wir fordern die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit statt Symbolpolitik.“