Stellungnahme zum Urteil des Verfassungsgerichts in Sachen Expertenanhörung / Walczak: „Werden weiterhin Minderheitenrechte im Parlament verteidigen“

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Das Hamburger Verfassungsgericht hat heute den Antrag des AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak und der AfD-Fraktion, eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte im Zusammenhang mit einer 2022 durchgeführten Expertenanhörung festzustellen, zurückgewiesen.

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Obwohl das Verfassungsgericht heute meinen Antrag zurückgewiesen hat, hat es klargestellt, dass Abgeordnete nicht völlig schutzlos sind. Die gewählten Volksvertreter haben das Recht, sich vor einer Entscheidung im Parlament angemessen vorzubereiten. Sie dürfen nicht einfach mit einem Vorschlag der Regierungsfraktionen ohne Vorankündigung überfallen werden.
In diesem Fall wurde mir leider zum Verhängnis, dass das Gericht festgestellt hat, dass ich mich auch ohne Vorankündigung zu gründlich vorbereitet habe. Deswegen hat das Gericht in meinem konkreten Fall keinen Verfassungsverstoß festgestellt, aber durchaus offengelassen, ob nicht Geschäftsordnungsrecht verletzt wurde.
Wir werden weiterhin mit Argusaugen auf die Einhaltung von Verfassung und Geschäftsordnung blicken und die Minderheitenrechte im Parlament verteidigen.“