Neueste Beiträge

AfD-Anfrage belegt: Grundschüler demonstrieren gegen AfD / Wolf: „Hass auf die AfD statt Fußball auf dem Schulhof“

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(Symbolbild: Antifa und Anti-AfD-Aufkleber in einer Hamburger Schule)

Laut Anwohnern der Grundschule Thadenstraße sollen am 17. April Schüler gegen die AfD demonstriert haben. Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bestätigt den Vorgang. Demnach soll eine Gruppe von Schülern einer 3. und 4. Klasse in der Schulpause mit selbstgestalteten Plakaten über den Schulhof gezogen und die Parole „Ganz Hamburg hasst die AfD“ skandiert haben. Laut Senatsantwort wurde die Schulleitung informiert, die daraufhin tätig wurde. Man wolle dem Neutralitätsgebot der Schule weiterhin entsprechen. Es liegen der Schulleitung keine Kenntnisse darüber vor, ob die Plakate im Unterricht gestaltet wurden und wie es zu dieser spontanen Versammlung kam (Drucksache 22/15030).

AfD klagt vor dem Verfassungsgericht gegen SPD-Innensenator Grote / Wolf: „Ungeheuerliche Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben“

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Die AfD-Fraktion klagt vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Verletzung des Neutralitätsgebots (Gz. HVerfG 2/24). In der Bürgerschaftssitzung am 8. November äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Konkret sagte der Senator:
„Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
Diese Aussagen sind ungeheuerlich, da sie frei erfunden und durch nichts gerechtfertigt sind. Besonders schwerwiegend ist die – unwahre – Unterstellung der Relativierung des Holocaust – und damit eine strafrechtlich relevante Handlung. Mit diesen wider besseres Wissen getätigten Aussagen verletzt der Innensenator die Rechte der AfD, der AfD-Abgeordneten und der Fraktion – insbesondere das Recht auf Chancengleichheit. Die AfD-Fraktion Hamburg bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und für Israel und jüdische Belange.

Nächste Islamistendemo in Hamburg / Nockemann: „Steinzeit-Islamisten den Riegel vorschieben “

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Vor gut zwei Wochen demonstrierten über 1.100 Islamisten in Hamburg. Sie forderten das Kalifat in Deutschland. Die gespenstischen Szenen gingen um die Welt.
Am kommenden Wochenende wollen die Islamisten erneut unter dem Motto: „Demo gegen Zensur und Meinungsdiktat“ demonstrieren. Hinter den Anmeldern verbirgt sich „Muslim Interaktiv“, eine Nachfolge-Organisation der seit 2003 verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“ (HuT).

AfD begrüßt Anti-Islamismusdemo / Walczak: „Demokratischer Ruck“

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In Hamburg ruft ein breites Bündnis um die Kurdische Gemeinde sowie die Vereine „Kulturbrücke“ und „Säkularer Islam“ zu einer Demonstration am Sonnabend gegen Islamismus auf. Die AfD wird sich an der Demonstration beteiligen.

Senatsfraktionen wollen Verschleierungsverbot an Schulen / Wolf: „Rot-Grün greift alte AfD-Forderung auf“

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SPD und Grüne wollen das Hamburger Schulgesetz ändern, um eine „offene Kommunikation“ zu ermöglichen. Hinter dem laut NDR-Bericht „verklausulierten Antrag“ der Regierungsfraktionen steht ein Verschleierungsverbot. An den Schulen soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Niqabs und Burkas zu tragen.
Der „Islam“ wird übrigens auf den fünf Seiten des Antrages nicht einmal erwähnt, stattdessen bleibt Rot-Grün in Selbstverständlichkeiten: „Nur wenn sich Schüler:innen untereinander wie auch Schüler:innen und Lehrer:innen gegenseitig ins Gesicht schauen können, ist eine vollständige Kommunikation gewährleistet.“

Blauer Anker: Islamisten fordern Kalifat – Rot-Grün schaut zu!

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HIER gehts zur 87. Ausgabe des Fraktionsrundbriefs – Blauer Anker.

 

 

Diätenkommission wird exorbitante Verbesserung der Leistungen für Bürgerschaftsabgeordnete vorschlagen / Walczak: „Schamlose Selbstbedienung“

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In der gestrigen Sitzung des Verfassungsausschusses hat die Vorsitzende der Diätenkommission den noch in der Erstellung befindlichen Bericht der Diätenkommission vorgestellt. Kernpunkte sind:
• Eine Erhöhung der monatlichen steuerfreien Kostenpauschale von 540 Euro auf 1.000 Euro. Funktionsträger wie die Vizepräsidenten der Bürgerschaft sollen 1.500 Euro, die Präsidentin sogar zukünftig 2.000 Euro im Monat erhalten.
• Anrechnungsfreiheit beim Übergangsgeld für die ersten drei Monate und für weitere zwölf Monate nur eine Anrechnung von 30 Prozent, d.h. faktisch wird vielen ausscheidenden Abgeordneten die Diät für drei Monate komplett und für weitere zwölf Monate zum Großteil weiter ausgezahlt.
• Es soll eine neue und zusätzliche „Basisversorgung“ für die Altersbezüge der Abgeordneten geben, die zukünftig jedes Jahr zwei Prozent der Abgeordnetendiät als Anspruch für die Altersbezüge erwerben, ohne dafür einzahlen zu müssen. Bis dato müssen sich die Abgeordneten an ihrer Altersversorgung beteiligen, indem sie auf einen Teil ihrer Diät verzichten. Die Gesamtkappungsgrenze soll dann künftig bei 68 Prozent der Diät liegen. Die doppelten bzw. dreifachen Diäten von Funktionsträgern wie Vizepräsidenten und Bürgerschaftspräsidentin werden hierbei berücksichtigt.
• Die „Basisversorgung“ soll rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode gewährt werden.

Hamburg kauft Gebäude für Süchtige und Obdachlose am Hauptbahnhof / Wolf: „Öl ins Feuer“

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Die Stadt Hamburg kauft über Fördern & Wohnen ein Bürogebäude am Hauptbahnhof, um dort eine Aufenthaltsstätte für Suchtkranke und Wohnungslose anzubieten. Das Haus an der Repsoldstraße 27 liegt in der Nähe der Drogenberatung Drob Inn.

Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Rot-Grün gießt noch mehr Öl ins Feuer am Hamburger Hauptbahnhof. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Problemklientel am Hauptbahnhof. Das ist ein falscher und gefährlicher Weg.“

AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“

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Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Islamistendemo in Hamburg / Nockemann: „Schande“

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Am Wochenende kam es mal wieder zu einer Islamistendemo in Hamburg. Über 1.100 Islamisten forderten das Kalifat in Deutschland. Aufgerufen hat „Muslim Interaktiv“, eine Nachfolge-Organisation der seit 2003 verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“ (HuT).