Hansaplatz: Rot-grüne Helferindustrie wird ausgeweitet

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Wie man dem „Hamburger Abendblatt“ vom 19.06.2015 entnehmen kann, ist sich Rot-Grün in der Bezirksversammlung Mitte einig, die „Kümmer-Industrie“ rund um den Hansaplatz weiter auszubauen. Aktueller Vorschlag ist die Schaffung eines „Quartier-Kümmerers“ für den Hansaplatz. Wie man weiter dem „Hamburger Abendblatt“ entnehmen konnte, beabsichtigt die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte, eine entsprechende Forderung an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zu stellen.

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Illegale Autorennen in Hamburg

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Bundesweit gelangen illegale Autorennen in die Schlagzeilen. In Köln kamen in diesem Jahr bisher drei Unbeteiligte ums Leben. Nach jüngsten Medienberichten lieferten sich in der vergangenen Woche zwei Raser auf Hamburgs Hauptstraßen ein Rennen und gefährdeten massiv andere Verkehrsteilnehmer. Seit Jahren ist der Hamburger Innenstadtbereich, wie am Jungfernstieg und am Ballindamm, Schauplatz illegaler Autorennen. Ein Jahr zuvor wurde ein junger Mann so schwer verletzt, dass dieser ins Koma fiel.

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„Eine nutzlose Verordnung“ – § 17 BauNVO

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Der Artikel „Eine nutzlose Verordnung?“ aus dem „Deutschen Architektenblatt“ 02.15, Seite 35 fortfolgende, offenbart einen laxen Umgang mit Rechtsverordnungen.

In § 1 Absätze 5 und 6 BauGB werden die allgemeinen Abwägungsgrundsätze für Baupläne geregelt. Dabei handelt es sich um soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen. In Ergänzung dazu regelt die Baunutzungsverordnung gesetzliche Höchstwerte der Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ). § 17 Absatz 2 BauNVO ermöglicht ein Überschreiten aus städtebaulichen Gründen.

Der Artikel fordert, den § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ersatzlos aufzuheben. Die Abwägungsgrundsätze des § 1 Absätze 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) reichten aus und so würde die kommunale Planungshoheit gestärkt. Des Weiteren seien die vielen Nutzungskataloge der verschiedenen Gebietstypen lästig.

Die Baunutzungsverordnung regelt die Obergrenzen der baulichen Nutzung. Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen sind möglich, sofern sie durch Umstände oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden. Insbesondere dürfen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Ob Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind, kann nur im Einzelfall aus dem Planungskonzept hervorgehen. Nach geltendem Recht gemäß § 17 Absatz 2 S. 1 BauNVO i.V.m. § 1 Absätze 5 und 6 Nummer 9 BauGB dürfen Obergrenzen grundsätzlich weiterhin nicht überschritten werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Überschreitung ist die Ausgleichspflicht. Die Folgen der Überschreitungen sind auszugleichen, sofern:

  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt werde;
  • sich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ergeben;
  • die Bedürfnisse des Verkehrs nicht befriedigt werden können;
  • öffentliche Belange entgegenstehen.

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Verzögern und Erwartungen wecken – Bau von Sportanlagen im Oberhafen

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst dem Sport insgesamt eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. In der „Fortschreibung des Masterplans HafenCity für die östliche HafenCity“ (Drs. 20/2563), als auch in der überarbeiteten Version, sollen Sportanlagen im Oberhafenquartier realisiert werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vom 2. Juli 2012 wurde der zusätzliche Bedarf an Außensporteinrichtungen auf dem Gebiet der HafenCity explizit dargestellt. Hier heißt es: „Konkret besteht Bedarf für ein Großspielfeld, das den Ligaanforderungen des Hamburger Fußballverbandes entspricht, zuzüglich leichtathletische Nebenanlagen vor allem für den Schulsport (Kurzstreckenlaufbahn, Weit- und Hochsprung, Kugelstoßen), ein Umkleidehaus, optional ein Clubhaus sowie erforderlichen Stellplätze.“

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AfD-Fraktion nunmehr zum fünften Mal aus der Härtefallkommission ausgegrenzt

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft wurde zum nunmehr fünften Mal aus der Härtefallkommission ausgegrenzt. „Daß auch unser neuer Kandidiat Dr. Alexander Wolf nicht gewählt wurde zeigt, daß es gegen die AfD als solche geht.“ kommentiert AfD-Chef Jörn Kruse. So wurde auch das Angebot von Alexander Wolf, sich in den anderen Fraktionen vorzustellen, lediglich von der CDU angenommen. „Dies ist leider ein weiterer Nachweis, daß die anderen Fraktionen wohl nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert sind.“ bedauerte Fraktions-Vize Bernd Baumann.

Rede zur Aktuellen Stunde: 100 Tage rot-grüne Koalition

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Jörn Kruse zieht am 8. Juli 2015 Bilanz zu 100 Tagen rot-grüner Regierungspolitik.

Rede zur Elbvertiefung und Tarifen für Schiffe

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Jörn Kruse spricht am 8. Juli 2015 über zwei CDU-Anträge zur Elbvertiefung und Tarifen für Schiffe.

Hamburger Schulküchen: AfD fordert getrennte Arbeitsflächen zur Zubereitung unterschiedlicher Fleischsorten

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert im Rahmen der Einrichtung von Produktionsküchen an Hamburger Schulen die Installation von zusätzlichen Arbeitsplatten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch aus Rücksicht vor den religiösen Essgewohnheiten der Hamburger Schülerinnen und Schüler weiterhin unterschiedliche Fleischsorten angeboten werden können.

Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Dr. Ludwig Flocken: „Mit Hilfe zusätzlicher Arbeitsplatten wird es auch künftig wieder ohne Konflikte möglich sein, einerseits Schweinefleisch und andererseits weitere Fleischsorten getrennt voneinander zuzubereiten.“ Die AfD reagiert damit auf den Umstand, dass schon heute aus Rücksicht gegenüber muslimischen Schülerinnen und Schülern an vielen Hamburger Schulen auf die Zubereitung von Schweinefleisch verzichtet wird.

Kruse: Das Griechenland-Desaster wird auch für die Hamburger teuer

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„Die von der Bundesregierung aus betriebene Insolvenzverschleppung Griechenlands wird auch die Hamburger Steuerzahler empfindlich treffen“, sagt der AfD-Fraktionschef in der Hamburgischen Bürgerschaft, Prof. Dr. Jörn Kruse. „Nach unseren ersten Schätzungen wird der Hamburger Anteil am Kreditausfall Griechenlands (entsprechend des HH-Anteils am BIP) 3,6 Mrd € ausmachen, also fast fünfmal soviel wie die gesamt Elbphilharmonie. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Hamburger Steuerzahler das an Griechenland geliehene Geld wiedersehen werden, bezeichnet Kruse als „praktisch null“. „Ich kenne inzwischen wirklich keinen unabhängigen Ökonomen mehr, der nicht der Meinung ist, dass Griechenland das geliehene Geld zum ganz überwiegenden Teil nicht wieder zurückzahlen können wird. Dabei mangelt es auch am Willen Griechenlands.“

EUGH-Urteil zur Weservertiefung: Kruse warnt vor Aushöhlung der Demokratie; Partikularinteressen werden einseitig bedient

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Der EUGH hat heute über die mögliche Verschlechterung der Wasserqualität durch eine Vertiefung der Weser zwischen Bremerhaven und Bremen geurteilt. Dieses Urteil hat auch wichtige Implikationen für die Vertiefung der Elbe, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei der Verhandlung der Elbvertiefung auf das EUGH Urteil wartet.

In der Begründung des Urteils äußert der EUGH, dass die möglichen Verschlechterungen der Wasserqualität streng zu beurteilen seien. Mögliche Anpassungen der Fahrrinnen sind folglich eng auszulegen.