Jörn Kruse spricht am 29. März 2017 über das von der AfD-Fraktion geforderte Gesetz für ein Verbot der islamischen Vollverschleierung im öffentlichen Raum.
GESETZ GEGEN VOLLVERSCHLEIERUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Die öffentliche Debatte über eine Vollverschleierung in erster Linie muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit ist seit geraumer Zeit aktuell. Dies zeigt nicht zuletzt eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die das Verbot einer Vollverschleierung in bestimmten Bereichen vorsieht. Eine große Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot der Vollverschleierung, weswegen aus demokratischer Sicht auch Handlungsbedarf besteht. Der politische Wille ist also vorhanden. Auch wenn die tatsächlichen Fallzahlen, in denen vollverschleierte Personen in der Öffentlichkeit zu sehen sind, trotz steigender Tendenz, gegenwärtig noch gering sind, handelt es sich bei der Angelegenheit um eine grundsätzliche Frage, wie wir in Deutschland zusammenleben wollen und wie sich Begegnungen von Menschen, gerade auch aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Prägungen, zukünftig und dauerhaft gestalten sollen.
Insofern ist auch das Motiv der Gesetzesvorlage der Bundesregierung richtig, jedoch geht sie nicht weit genug. Einer hier beantragten weitergehenden Regelung, welche die Vollverschleierung insgesamt im öffentlichen Raum zu untersagen beabsichtigt, steht insbesondere nicht das Grundrecht der Religionsfreiheit entgegen, wie es von Gegnern einer weitreichenden Regelung angeführt wird. Insofern besteht neben dem politischen Willen des Souveräns auch die rechtliche Möglichkeit.
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Vertrag mit DITIB aussetzen
Jörn Kruse spricht am 1. Februar 2017 über den AfD-Antrag, den Staatsvertrag mit DITIB aufzukündigen.
Schächtungen in Hamburg
Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.
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Terroranschlag vom 11. September 2001 – Schülerwettbewerb
Jörn Kruse spricht am 28. September 2016 über den AfD-Antrag: Terroranschlag vom 11. September 2001 – Schülerwettbewerb.
Anforderungsprofil für Imame und bessere Überwachung salafistischer Moscheen
Jörn Kruse spricht am 29. Juni 2016 über den AfD-Antrag: Anforderungsprofil für Imame und bessere Überwachung salafistischer Moscheen.
„Kinderehen“ in Hamburg
Am 9. Juni 2016 wurde im „Hamburg Journal“ darüber berichtet, dass es sich bei dem am selben Tag in Harburg ereigneten Mord, bei dem ein 43-jähriger serbischer Staatsbürger gegen 7.45 am Steuer seines Pkws erschossen wurde, offenbar um die Eskalation eines Streits zwischen zwei Familien handelt. Im Zentrum des Konflikts soll dabei die Tochter des Opfers gestanden haben. Das Mädchen ist 14 Jahre alt und war in der Vergangenheit offenbar einem Mitglied aus dem familiären Umfeld der Täter versprochen worden. Nachdem sich das Opfer schließlich dazu entschlossen hatte, von dem geleisteten Eheversprechen Abstand zu nehmen, war es bereits mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Familienangehörigen gekommen. Obwohl es sich bei den Beteiligten um serbische Staatsbürger handelt, darf man aufgrund der Begleitumstände der Tat annehmen, dass es sich bei diesen nicht um Serben, sondern um die Angehörigen ethnischer Minderheiten aus Serbien handelt, die als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist sind.
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Foto: Symbolbild
Geschächtetes Fleisch in Dönerbuden
In Deutschland gibt es immer mehr orientalische Metzgereien beziehungsweise Fast-Food-Imbisse (umgangssprachlich auch „Dönerbuden“ genannt). Die meisten von ihnen werden von Muslimen betrieben mit türkischem beziehungsweise arabischem Migrationshintergrund. Es ist zu vermuten, dass die meisten Betreiber der oben genannten Betriebe daher auf geschächtetes Fleisch zurückgreifen, das nach islamischem Recht 1. nur religiös erlaubtes Fleisch und 2. dessen korrekte Zubereitung umfasst. Manche der oben genannten Betriebe werben zudem mit dem Zusatz „Halal“.
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Schutzen von Christen in Flüchtlingsunterkünften
Jörn Kruse spricht am 12. Mai 2016 über den AfD-Antrag: Schutz von Christen in Flüchtlingsheimen.
„Generation Allah“ entgegenwirken – Integration von Anfang an
Jörn Kruse spricht am 12. Mai 2016 über die Themen Islam und Integration in Hamburg.