Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.