Mehr Videoüberwachung am Hamburger Hauptbahnhof / Nockemann: „Rot-Grün doktert an Symptomen herum“

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Der Hamburger Hauptbahnhof wird aufgerüstet. Ab heute gibt es noch mehr Videoüberwachung.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Mehr Videoüberwachung kann punktuell ein erster Schritt sein. Aber Rot-Grün doktert nur an den Symptomen herum und bleibt an der Oberfläche. Es werden langfristig keine Probleme gelöst, sondern nur verlagert. Die hohe Ausländerkriminalität ist das Ergebnis aus jahrelanger Massenmigration und Parallelgesellschaften. Wir brauchen eine große Abschiebeoffensive krimineller Ausländer, mehr Polizeipräsenz und schnellere Strafverfahren.“

AfD-Anfrage: Gewaltkriminalität in St. Georg steigt massiv / Nockemann: „St. Georg wird zur No-go-Area“   

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St. Georg ist einer der kriminalitätsbelasteten Stadtteile Hamburgs – erschreckend hoch ist die Ausländerkriminalität. Eine AfD-Anfrage deckt nun auf, dass die Gewaltkriminalität im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum in 2023 massiv gestiegen ist (Drucksache 22/15925, Anlage 1, Anlage 2). 2023 gab es insgesamt 527 erfasste Fälle, 2024 bereits jetzt 701. Das ist ein Anstieg von 33 Prozent.
Aufgrund der Echttäterzählung, wonach ein Tatverdächtiger von mehreren Straftaten statistisch nur einmal gezählt wird, ergeben sich im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 397 Tatverdächtige. Davon sind 294 nichtdeutsche Tatverdächtige –  ein Anteil von 74 Prozent. Besonders gestiegen sind Straftaten wie Raub und räuberische Erpressung von 181 auf 310 Fälle – ein Anstieg von 71,3 Prozent. Zugenommen haben gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Verstümmelung weiblicher Genitalien von 340 auf 384 Fälle – ein Anstieg von 12,9 Prozent. Die Polizei registrierte auch mehr Messerstraftaten, Vergleich: (2023:68 Fälle) – (2024:82 Fälle).
Die gesamte Kriminalität bleibt in St. Georg auf einem hohen Niveau. Konkret ging sie minimal von 15.394 auf 15.130 Straftaten zurück – ein Rückgang von 1,7 Prozent. Sowohl bei der Gewaltkriminalität als auch Kriminalität insgesamt zeigt sich ein extrem hoher Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen. Von den 5.649 Tatverdächtigen besitzen 3.877 keinen deutschen Pass – das entspricht einem Anteil von 68,6 Prozent. 2023 lag der Anteil bei 68,1 Prozent. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

Verelendung in St. Georg: SPD-Abgeordneter fordert „Trinkraum“ / Nockemann: „SPD ist die Partei der Schnapsideen“  

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Der frühere SPD-Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte Markus Schreiber, nunmehr SPD-Bürgerschaftsabgeordneter, klagt über die zunehmende Verelendung am Hansaplatz. Ein sogenannter Trinkraum soll nun Abhilfe schaffen, denn Trinker, Obdachlose und Prostituierte bestimmen zunehmend das Bild. Geplant sei die Räumlichkeit an der Repsoldstraße 27 und damit nahe der Drogenberatung Drob Inn. Dies liegt nur einige Hundert Meter vom Hansaplatz entfernt.
Mit dem am Hauptbahnhof verhängten Alkohol- und Waffenverbot hat sich die Szene auch zum Hansaplatz verlagert. St. Georg ist einer der kriminalitätsbelasteten Stadtteile Hamburgs. Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass die Gewaltkriminalität im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum in 2023 massiv gestiegen ist. 2023 gab es insgesamt 527 erfasste Fälle, 2024 bereits 701. Das ist ein Anstieg von 33 Prozent.

AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“   

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.

AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“   

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In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.

AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“   

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.

AfD-Anfrage zeigt: 10.600 Kleine Waffenscheine in Hamburg / Nockemann: „Bürger haben Grundrecht auf Sicherheit“   

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Immer mehr Hamburger legen sich einen Kleinen Waffenschein zu. Nachdem die Schallmauer von über 10.000 Kleinen Waffenscheinen in Hamburg 2023 erstmals durchbrochen wurde, steigt die Zahl weiter an. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass Stand Juni  2024 insgesamt 10.597 gültige Kleine Waffenscheine registriert waren (Drucksache 22/15856). Ende Dezember 2022 waren es noch 9.738, Ende Dezember 2023 bereits 10.222 Kleine Waffenscheine.
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt seit Jahren. Im Jahr 2015 hatten lediglich 4.606 Personen einen Kleinen Waffenschein, der das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe erlaubt.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Gericht kippt Einzelfall / Nockemann: „Linke Asyllobby zur Stelle“

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Das Hamburger Sozialgericht gab in einem Eilverfahren einer Klägerin teilweise Recht. Die pauschale Bargeldbeschränkung für Asylbewerber sei rechtswidrig. Nur 50 Euro Bargeld sei für die Klägerin, eine schwangere Asylbewerberin, zu wenig. Die Stadt Hamburg müsse ihr aufgrund der Schwangerschaft und wegen ihres unter dreijährigen Kindes eine Erhöhung des monatlichen Bargeldbetrags gewähren.

Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) verboten / Nockemann: „Islamisten mit Samthandschuhen angefasst“ / Wolf: „AfD fordert Schließung seit Jahren“

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Das Bundesinnenministerium hat den Verein, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), verboten. Der Verein verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verbreite antisemitische und antiisraelische Hetze. Zudem hätten Moscheevertreter die Gewalttaten von Terrororganisationen wie der Hamas verherrlicht und terroristische Organisationen wie die Hisbollah unterstützt. Allein in Hamburg wurden laut Medienberichten 30 Objekte durchsucht.
Die AfD-Fraktion Hamburg fordert seit Jahren ein Verbotsverfahren, nicht zuletzt weil das IZH als verlängerter Arm des iranischen Mullah-Regimes gilt und eine zentrale Rolle des Islamismus in Hamburg spielt.

Asylversagen: 11-jähriger Marokkaner begeht 70 Straftaten / Nockemann: „AfD fordert wehrhaften Rechtsstaat“

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Ein 11-jähriger Marokkaner soll 70 Straftaten begangen haben und die Behörden scheinen machtlos. Laut Medienberichten kam der 11-Jährige im November 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (umF) nach Deutschland. Schon im Dezember soll er das erste Mal straffällig geworden sein. Untergebracht ist der Junge in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Hamburg. Über 100 Mal soll er aus dem Heim geflüchtet sein, zudem soll er mehr als 70 Einbrüche begangen haben. Vor wenigen Tagen wurde er bei einer Einbruchsserie in Norderstedt mit einem 16-jährigen Komplizen erwischt, einem polizeibekannten Deutsch-Tunesier der als Intensivtäter polizeibekannt ist.
Laut Behördenangaben seien die zwei Delinquenten Mitglied einer Bande. Diese gehe besonders perfide vor: So soll der 11-jährige Marokkaner häufig als Haupttäter vorgeschickt werden, weil dieser strafunmündig ist. Aufgrund seiner Strafunmündigkeit sind den Behörden die Hände gebunden. Kurz nach den Einbrüchen in Norderstedt sei der 11-Jährige wieder auf Diebestour gewesen.
Die AfD-Fraktion will mit einer Kleinen Anfrage Hintergründe zum 11-jährigen Flüchtling aus Marokko, der mutmaßlichen Diebesbande und den Zuständen in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Erfahrung bringen.

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