AfD-Fraktion fordert Reduzierung des deutschen EU-Beitrags / Oelschläger: „Umverteilungsrausch zulasten deutscher Steuerzahler beenden!“

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EU-Utopisten planen im Zuge der neuen EU-Finanzplanung nach dem Brexit die Erhöhung des deutschen Beitrags. Die EU-Kommission wünscht sich für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2021 – 2027 fast 1.300 Milliarden Euro. Viele EU-Mitgliedsstaaten kritisieren den Etat als viel zu hoch.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Bürgerschaftsantrag, der Senat solle sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das derzeitige Volumen des aktuellen Finanzrahmens in Höhe von circa 1.000 Milliarden Euro nicht überschritten wird. Zudem soll sich der Senat im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Brexit-Lücke nicht vom deutschen Steuerzahler ausgeglichen wird und der deutsche EU-Betrag verringert wird. Die Einsparung sollte für eine Erhöhung des Grundfreibetrages und damit für eine Entlastung des Steuerzahlers genutzt werden (Drucksache 21/17129).

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Für den Bürger und auch für vernunftorientierte Politiker ist es nicht nachvollziehbar, dass der EU-Finanzrahmen weiter aufgebläht wird, obwohl die EU gerade dabei ist, sich zu verkleinern. Eine weitere Ausgabenerhöhung ist dem deutschen Steuerzahler nicht zumutbar. Die Europäische Union braucht nicht mehr Mittel, sondern weniger. Sie muss sich auf ihre Kernkompetenzen beschränken und gesundschrumpfen. Deutschland und damit seine steuerzahlenden Bürger sind ja bereits jetzt mit Abstand der größte Nettozahler der EU. Der Umverteilungsrausch zulasten Deutschlands muss beendet werden!“

Streit um die Grundsteuerreform / Oelschläger: „Es ist schwer vorstellbar, dass Baugenossenschaften und die SAGA eine günstigere Grundsteuer zahlen dürfen als der Rentner von nebenan“

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Anlässlich des gestrigen Dementis des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform sagt die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Noch ist der Scholz-Grundsteuerentwurf nicht vom Tisch. Es sollen Verfassungsexperten am 10. Mai angehört werden. Themen sind die Öffnungsklausel, die vergünstigten Bemessungsgrundlagen für die SAGA und vieles mehr. Es ist schwer vorstellbar, dass Baugenossenschaften und die SAGA eine günstigere Grundsteuer erhalten dürfen als der Rentner nebenan.

80 Millionen Euro: Dieselfahrverbote sind für den Senat ein einträgliches Geschäft / Ehlebracht: „Wir brauchen endlich standardisierte Messverfahren“

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Bessert der Senat seine Kassenlage mit Bundesmitteln auf und misst daher schlechte Luftmesswerte herbei? Wurde daher die unverhältnismäßige Einführung der Dieselfahrverbote so schnell und reibungslos vorgenommen?

Wenn der Bund Mittel bereitstellt, die Länder unter bestimmten Bedingungen abrufen können, ist das gängige Praxis und es gibt nichts dagegen einzuwenden, wenn Länder berechtigter Weise diese Mittel beantragen. Wenn aber aufgrund dessen Werte herbeigemessen werden, die es erst ermöglichen besagte Mittel zu beantragen, dann sieht die Welt anders aus. Die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/16593) legt diesen Verdacht nahe. Über 80 Millionen Euro erhält der Senat bis Ende 2020 aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020″. Die Gelder des Programms gehen an Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide in der Luft überschritten werden. Sie sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe finanzieren. Der Senat verwendet sie unter anderem für ein neues digitales Radverkehrs-Zählnetz und für die Teststrecke für automatisiertes und vernetztes Fahren.

Bund will Flüchtlingskosten auf Länder und Kommunen abwälzen / Nockemann: „Wer bestellt, bezahlt gefälligst auch“

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Mildtätigkeit ist menschlich und oft geboten. Aber sie darf nicht zu ruinösem, gedankenlosen Verhalten führen - besonders, wenn ein ganzes Land davon betroffen ist.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant die Bundesförderung für Flüchtlinge drastisch zu senken. Nach Berechnungen der Hamburger Senatskanzlei würde der Bund seine Unterstützung von derzeit 4,7 Milliarden auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr herunterfahren. Länder und Kommunen laufen dagegen Sturm. Auch bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung von Bürgermeister Tschentscher in Berlin wird das Thema ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion Dirk Nockemann: „Erst lädt Kanzlerin Merkel hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland ein, dann verweigert Bundesfinanzminister Scholz den Kommunen die Kostenerstattung. Merke: Wer bestellt, bezahlt gefälligst auch! Aber auch die Landesregierungen sind gefordert. Sie müssen endlich ihrer Pflicht zur Abschiebung nachkommen. Im Willkommensrausch haben übrigens auch sie den Zuwandererstrom völlig unkritisch begrüßt. Viele tun es mehr oder weniger heute noch. Wenn dann plötzlich festgestellt wird, dass sich Bund und Länder das alles gar nicht leisten können, ist das eine Bankrotterklärung der Verantwortlichen. Allein auf Kosten der Bürger haben sich diese Damen und Herren als mildtätige Wohltäter aufgespielt und dabei unter anderem auch längst überfällige Infrastrukturmaßnahmen vernachlässigt.“

Hamburger Rechnungshof legt Jahresbericht vor / Oelschläger: „Festgestellte Mängel und Fehler dringend abstellen!“

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Der Hamburger Rechnungshof legte heute seinen Jahresbericht 2019 vor. Darin bemängelt er unter anderem nachlässige Anwendungen des Haushaltsrechtes, ein veraltetes IT-System und die Missachtung von Vergaberegeln beim Bau von Asylbewerberheimen.

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Andrea Oelschläger:
 „Wir danken dem Rechnungshof für den Jahresbericht 2019. Die festgestellten Mängel und Fehler muss der rot-grüne Senat dringend abstellen. Die Bürger haben ein Recht auf eine saubere und nachvollziehbare Haushaltsrechnung. Der Umgang mit dem Budgetrecht der Bürgerschaft wurde auch von der Opposition mehrfach kritisiert. Es ist gut und wichtig, dass der Rechnungshof auch hier ein Augenmerk darauf legt.“11

Gewerbesteuer: AfD-Fraktion fordert Anhebung des Freibetrages auf 48.000 Euro / Oelschläger: „Nach Jahrzehnten ohne Steuerentlastung absolut angemessen“

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Schneiderei: Kleinunternehmer sollten entlastet werden.

Steuern, Gebühren und Sozialabgaben: In kaum einem Land der Welt ist die Abgabenlast so hoch wie in Deutschland. Das gilt auch für kleine und mittlere Gewerbebetriebe. So ist der jährliche Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro seit Jahrzehnten – abgesehen von einer Aufrundung bei der Euro-Einführung – nicht mehr angehoben worden. Ursprünglich wurde dieser Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Mit jährlich 24.500 Euro kann heute jedoch kein Gewerbetreibender mehr Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen und gleichzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Angemessen wäre ein Freibetrag von 48.000 Euro pro Jahr. Die AfD-Fraktion fordert daher in einem Haushaltsantrag (Drucksache 21/15327), dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, den Gewerbesteuerfreibetrag auf diese Höhe anzuheben.

Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger: „Ursprünglich wurde der Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Auch wenn die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine Doppelbelastung zum Teil vermeidet, werden in Hamburg kleine Gewerbebetriebe besonders schmerzlich besteuert. Eine Erhöhung des Freibetrages wäre absolut angemessen und würde alle gewerblichen Personen- oder Einzelunternehmen ein wenig entlasten.“

AfD-Fraktion fordert Zweitwohnungssteuer anheben und Ausgleichsabgabe bei fehlbelegtem Wohnraum wiedereinführen / Ehlebracht: „Fehlentwicklungen aktiv entgegenwirken!“

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Die Zweitwohnsitzsteuer mit dem Steuersatz von acht Prozent gilt seit 1993, wobei sich die Wohnungsmarktsituation seit dem deutlich verschärft hat. Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Anhebung des Zweitwohnungssteuersatzes von acht auf zehn Prozent (Drucksache 21/15317).
Zudem beantragt sie, dass die Ausgleichsabgabe für fehlbelegten geförderten Wohnraum wiedereingeführt wird (Drucksache 21/15318). Mieter, die mit überdurchschnittlichem Einkommen sozial geförderten Wohnraum belegen, würden somit einen Ausgleich zahlen müssen. Es würde mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt herrschen.

Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Die Zweitwohnungssteuer ist ein geeignetes Mittel, um lenkend und korrigierend auf die Lage am Wohnungsmarkt einzuwirken und ist ein probates Steuerungselement, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Sozialwohnungen müssen überwiegend den Menschen zur Verfügung stehen, die nur über geringe Einkommen verfügen. Ändert sich deren Einkommenssituation deutlich, dann müssen sie einen Ausgleich bezahlen, damit es auch sozial gerecht bleibt. Die durch diese Maßnahmen generierten Mehreinnahmen könnten wiederum zur Entspannung der Lage am Wohnungsmarkt eingesetzt werden.“

November-Steuerschätzung / Oelschläger: „Steuereinnahmen sprudeln, Bürger gehen trotzdem leer aus“

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Zur vorgestellten November-Steuerschätzung sagt die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, aber den Bürgern, die den Wohlstand jeden Tag hart erarbeiten, wird keine Entlastung zuteil. Über Schuldentilgung wird nicht mehr gesprochen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bereits bei 18.000 Euro. Der Rückkauf der Energienetze wird zusätzlich viel Geld kosten.
Die vom Senat gebildeten Vorsichtspositionen im Haushalt 2019/2020 können bei nachlassender Konjunktur oder Zinssteigerungen schnell verbraucht sein. Wenn die Steuerquellen nicht mehr sprudeln, dann gehen in Hamburg schnell die Lichter aus!“

Zur Regierungserklärung von Peter Tschentscher / Wolf: „Schönreden, was nicht schönzureden ist“

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Heizkosten: Kaum jemand glaubt, dass sie nicht steigen werden, nachdem der Senat das Fernwärmenetz zurückgekauft hat

In seiner Regierungserklärung rechtfertigt der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher den Rückkauf des Fernwärmenetzes zu einem Preis, der weit über dem eines vorher erstellten Gutachtens liegt.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: 

Zum geplanten Rückkauf des Fernwärmenetzes / Oelschläger: „Ein schlechtes Geschäft zu Lasten der Stadt“

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Heizkosten: Mieter, die am Vattenfall-Fernwärmenetz angeschlossen sind, müssen mit Preissteigerungen rechnen.

Bürgermeister Peter Tschentscher verkündet, dass der Senat das Fernwärmenetz zum 1. Januar 2019 vollständig zurückkaufen wird.

Dazu die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger „Was der Senat hier ankündigt, ist alles andere als überzeugend. Der ehemalige Finanzsenator Peter Tschentscher hält als Bürgermeister wenig vom wirtschaftlichen haushalten, pfeift auf 300 Millionen Euro und kauft das Fernwärmenetz zum überteuerten Preis. Schwammige und nicht zuletzt populistische Beteuerungen zum Weltklimaschutz sollen darüber hinwegtäuschen, dass die Landeshaushaltsordnung – mit ihrer Vorgabe keine schlechten Geschäfte zu Lasten der Stadt zu tätigen – massiv gebrochen wird. Besonders fragwürdig: Was in puncto Heizkosten als Preisgarantie für den Endverbraucher verkauft wird, ist in Wirklichkeit gar keine. Der Preis soll an die allgemeine Entwicklung auf dem Energiemarkt gekoppelt werden. Die bislang besonders günstige Vattenfall-Fernwärme wird somit aller Wahrscheinlichkeit eben doch deutlich teurer.“

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