Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung

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Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) des LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) bietet laut Selbstauskunft „ein Beratungs-, Fort- bildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung ab.“

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Vandalismus an Hamburger Schulen und Zustand der Sanitäranlagen

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Hamburger Schulen haben mit grassierendem Vandalismus zu kämpfen. Alleine im Jahre 2017 führten Schäden durch Vandalismus zu Kosten von über 2 Millionen Euro (vergleiche Drs. 21/11777). Immer wieder hat die AfD- Bürgerschaftsfraktion in den letzten Monaten Hinweise darauf erhalten, dass die Sanitärbereiche einzelner Schulen hierbei eine wesentliche Problemzone darstellen: Toilettenbrillen würden zerbrochen, Waschbecken abgerissen, es würde daneben uriniert, heimlich geraucht und Wände würden zum Teil mit Kot beschmiert.

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Bundesländerübergreifender Schulbesuch von minderjährigen Asylbewerbern

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Aufgrund eines fehlenden gleichwertigen Bildungsangebotes in unmittelbarer Nähe des Wohnortes nutzen zahlreiche Schüler die Möglichkeit des bundesländerübergreifenden Schulbesuches. Nicht alle Wünsche können dabei immer zur Zufriedenheit der Antragsteller erfüllt werden. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, wie stark der bundesländerübergreifende Schulbesuch in der Gruppe der minderjährigen Asylbewerber genehmigt wird.

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Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen

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In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es:

„(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fach- lehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schullei- tung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“

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Kindergeld: Hunderttausende Euro gehen ins Ausland / Wolf „Unsere Verantwortung gilt dem Nachwuchs im eigenen Land“

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Kohle für Kids? "Die Verantwortung jedes Staates gilt zunächst vor allem dem Nachwuchs im eigenen Land. "

In Deutschland Kindergeld kassieren, und es dann der Familie in Rumänien, Griechenland oder anderswo im Ausland zukommen lassen? Dieses Geschäftsmodell war und ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf zur Einführung des Kindergeldes 1954 im Bundestag verabschiedeten; heutzutage wird es indes im großen Ausmaß praktiziert. Das gilt besonders für Hamburg, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/14035) zeigt. Beispielsweise explodierten in der Hansestadt die Kindergeld-Zahlungen nach Rumänien zwischen 2012 und 2018 um 821 Prozent – von 13.444 Euro auf 123.830 Euro. Immense Steigerungsraten sind ebenfalls für Ungarn und Griechenland zu verzeichnen.

Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen

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Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.

Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinander- setzung“ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa.

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Anti-AfD-Broschüre im Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

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AfD-Hamburg-Lehrer

Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde haben uns darauf hingewiesen, dass im LI die Broschüre „Zur Sache! Was die AfD wirklich will“, herausgegeben von der Bündnis 90/Die Grünen nahestehenden „Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen“, ausgelegt wurde; zunächst in öffentlich zugänglichen Prospektständern und auf Tischen in den Gängen des LI, später in einzelnen Büros innerhalb des LI.

In der parteipolitisch tendenziösen Publikation werden zu verschiedenen Themenfeldern die angeblichen, jedoch zumeist falsch oder einseitig dargestellten Forderungen der AfD den Positionen fiktiver Bürger/Betroffener gegenübergestellt mit dem Ziel, die zuvor verzerrt dargestellten AfD-Positionen zu schmähen

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Grenzen des Beutelsbacher Konsenses sowie des Neutralitätsgebotes an Hamburger Schulen

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„Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können und Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zu übernehmen.“

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Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports

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Partnerschulen des Spitzensports und Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports sind nach dem Konzept zur Förderung des Nachwuchsleistungssports die tragenden Elemente der Nachwuchsförderung im schulischen Bereich. Im Konzept zur Förderung des Nachwuchsleistungssportes Ver- bundsystem Schule-Leistungssport in Hamburg vom 20.06.2017 sind die Förderkriterien und Rahmenbedingungen für die Schulen mit einem entsprechenden Bestreben definiert. Bisherige Partnerschulen des Nachwuchsleistungssportes sind die Stadtteilschule Alter Teichweg und das Gymnasium Heidberg.

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