In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es:
„(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fach- lehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schullei- tung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“