Politische Neutralität an Hamburger Schulen

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Seit dem Einzug der Alternative für Deutschland in die Hamburgische Bürgerschaft
am 15. Februar 2015 hat unsere Fraktion immer wieder Hinweise von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulleitungspersonen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen der BSB (einschließlich des LI) zu konkreten oder mutmaßlichen Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität, gegen den Beutelsbacher Konsens und gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB erhalten.

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Politische Indoktrination an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Fortlaufend wertet die AfD-Bürgerschaftsfraktion Hinweise von Bürgern aus, die uns auf mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und den Beutelsbacher Konsens an Hamburger Schulen aufmerksam machen. An der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 fand in der „heißen Phase“ des Bundestagswahlkampfes am 07.09.2018 eine politische Diskussionsveranstaltung statt. Wie ein Bild von der Veranstaltung dokumentiert, war rechts neben dem Tischpodium ein großes Banner mit der Aufschrift „F** AFD“ und dem Symbol der vom Verfassungsschutz als linksextrem und gewaltorientierten Antifa (rot-weiß-schwarze Fahne) platziert. Bitte hierzu den Twitter-Link aufrufen, um das Beweisfoto einzusehen. Auf dem Bild sind außerdem die Teilnehmer der Diskussion und der gut gefüllte, mit Schülern besetzte Veranstaltungsraum zu erkennen, was belegt, dass das Banner auch während der Veranstaltung von Schülern, anwesenden Lehrpersonen und den Diskussionsteilnehmern einsehbar war.

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Interaktive Plattform gegen Anti-AfD-Hetze in den Schulen geplant / Wolf: „Verblendete Ideologen unter den Lehrern lassen wir uns nicht mehr gefallen“

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Hetze, Stimmungsmache, Falschbehauptungen: An Hamburger Schulen betreiben Lehrer immer wieder politische Indoktrination gegen die AfD und verstoßen dabei gegen das Neutralitätsgebot. In einer Anfrage (Drucksache 21/12825) hat die AfD-Fraktion besonders gravierende Fälle aufgelistet. In seiner Antwort bestätigte der Senat, dass die Schulbehörde bereits gegen das Fehlverhalten einzelner Lehrkräfte eingeschritten sei. Ein begrüßenswerter Schritt, dennoch wird die AfD-Fraktion jetzt selbst in die Offensive gehen. Geplant ist eine interaktive Plattform. Sie wird nicht nur über die rechtlichen Vorschriften des Neutralitätsgebotes informieren, sondern soll Schülern, Eltern und auch Lehrern die Möglichkeit bieten, über ein vertrauliches Kontaktformular Verstöße an die AfD-Fraktion zu melden. Die eingehenden Fälle werden der Schulbehörde übermittelt.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: Leider gibt es unter den Hamburger Lehrern und Mitarbeitern der Schulbehörde immer wieder verblendete Ideologen, die politische Bildung mit politischer Indoktrination verwechseln. Das lassen wir uns nicht gefallen, denn die Positionen von sechs Millionen Wählern der drittstärksten Partei müssen im Unterricht kontrovers – aber nicht abwertend – berücksichtigt werden.“

Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE an der Universität Hamburg

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In den Räumlichkeiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, hängen beziehungsweise hingen mehrere Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Auf den Plakaten wird für eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Journalismus im Ausnahmezustand: Pressefreiheit in der Türkei“ im Hamburger Rathaus, Kaisersaal, Rathausmarkt 1, am 18. April, 18.30 Uhr, unter Moderation von Deniz Celik (Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft) geworben (Abbildung 1). Vermutlich sind die Plakate auch in anderen Gebäuden der Universität aufgehängt worden.

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HIV-infizierter Mazedonier vergewaltigt 82-Jährige – Fliegt er jetzt raus?

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Am 01.02.18 erkundigten wir uns in einer Anfrage (Drs. 21/11880) über den Aufenthalt eines Mazedoniers, der eine 82-jährige Frau vergewaltigt hatte. Der Täter ist wegen zahlreicher Straftaten vorbestraft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren bisher laut Beantwortung der Anfrage nicht infrage gekommen, weil der Mazedonier ein deutsches Kind hatte.

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Verhinderung der Teilnahme eines AfD-Vertreters an DialogP- Veranstaltung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Am 25.04.2018 teilte der Leiter des Stabsbereichs „Protokoll, Projekte und Veranstaltungen“ der Bürgerschaftskanzlei, Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und des Bürgerschaftspräsidiums mit, dass es im Vorfeld einer geplanten DialogP-Veranstaltung an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 „ein ziemliches Hin und Her“ gegeben habe.1 Hintergrund seien Bemühungen der Lehrerschaft gewesen, die AfD – entgegen der Bestimmungen aus der Geschäftsordnung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – zu der Veranstaltung nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen. Ein diesbezüglicher Beschluss sei auf der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 der Schule gefasst worden. Daraufhin wurde von der Bürgerschaftskanzlei der Schule mitgeteilt, die Veranstaltung entweder mit allen Parteivertretern – also auch mit dem AfD-Vertreter – durchzuführen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Die Schule entschied daraufhin am Montag, den 23.04.2018, die Veranstaltung ganz abzusagen. Daraufhin erfolgte am 24.04.2018 eine Intervention der BSB, dass die Veranstaltung doch stattfinden wird.

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Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Ausländer mit Asylhintergrund in der Unterkunft Björnsonweg

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An der Südseite des Björnsonweges in Blankenese befinden sich neu errichtete Unterkünfte für sogenannte Geflüchtete. Es handelt sich um ein Waldgebiet und um eine Fläche nördlich der Straße Notenbarg Grabelandflächen der Hamburger Wasserwerke. Für dieses Gebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um Flächen für den Wohnungsbau in Form von zweigeschossigen Reihenhäusern und von dreigeschossigem geförderten Wohnungsbau, jeweils mit Staffel, auszuweisen und die Waldflächen zu sichern. Es ist beabsichtigt, dass der überwiegende Teil der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Ein städtebaulichlandschaftsplanerisches Gutachterverfahren soll unter anderem sicherstellen, dass sich die Bauvorhaben in die Umgebung einfügen.

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Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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