Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports

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Partnerschulen des Spitzensports und Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports sind nach dem Konzept zur Förderung des Nachwuchsleistungssports die tragenden Elemente der Nachwuchsförderung im schulischen Bereich. Im Konzept zur Förderung des Nachwuchsleistungssportes Ver- bundsystem Schule-Leistungssport in Hamburg vom 20.06.2017 sind die Förderkriterien und Rahmenbedingungen für die Schulen mit einem entsprechenden Bestreben definiert. Bisherige Partnerschulen des Nachwuchsleistungssportes sind die Stadtteilschule Alter Teichweg und das Gymnasium Heidberg.

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Scheinehen in Hamburg

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Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 13.06.2018, dass die Polizei mit einem Großaufgebot in mehreren Bundesländern gegen Schleuser aufgrund des Verdachts von bandenmäßig organisierten Scheinehen zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln vorgeht. Federführend für die Ermittlungen im Norden war die Staatsanwaltschaft Hamburg. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Hannover teilt mit, dass in Hamburg sechs Wohnungen und ein Geschäftsraum durchsucht worden sind. Die Durchsuchungen dienten allein der Beweisermittlung. Zu Festnahmen sei es nicht gekommen. Unter Tatverdacht stehen fünf deutsche Staatsbürger, wovon vier einen Migrationshinter- grund haben sollen. Diese suchten in EU-Ländern nach Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und dann eine Scheinehe mit Menschen aus Asien eingehen. Durch die Schließung dieser Scheinehe erhielten Letztgenannte ein Aufenthaltsrecht. Größtenteils hätten diese Eheschließungen auf der dänischen Ostseeinsel Ærø stattgefunden, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Eheschließung dort einfacher für Ausländer sind.

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Bildungsträger fordern mehr Geld von der Landeszentrale für politische Bildung aufgrund „mutwilliger Erosion unseres demokratischen Konsenses durch Populisten“

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In einem Brief der anerkannten Bildungsträger an die Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung, Frau Dr. Sabine Bamberger-Stemmann, datiert auf „April 2018“, positionieren sich die Träger zu einer Novellierung der Förderrichtlinie zur politischen Bildung.

Zunächst loben sich die Träger in dem Anschreiben selbst für ihre „professionelle und engagierte Bildungsarbeit für unser Gemeinwesen und unsere Stadt“. Geeint seien die Träger dabei in der „Überzeugung, dass Demokratie täglich eingeübt und gelebt werden muss, um zu funktionieren und dass unsere vielfältige und pluralistische Trägerlandschaft zu dieser Aufgabe einen wesentlichen und wichtigen Beitrag leistet“.

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Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund in den Neubauprojekten „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner
Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die
neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte,
die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie
geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein
Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist.

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Politische Neutralität an Hamburger Schulen

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Seit dem Einzug der Alternative für Deutschland in die Hamburgische Bürgerschaft
am 15. Februar 2015 hat unsere Fraktion immer wieder Hinweise von Eltern, Schülern, Lehrern, Schulleitungspersonen und Mitarbeitern verschiedener Abteilungen der BSB (einschließlich des LI) zu konkreten oder mutmaßlichen Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität, gegen den Beutelsbacher Konsens und gegen die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB erhalten.

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Politische Indoktrination an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Fortlaufend wertet die AfD-Bürgerschaftsfraktion Hinweise von Bürgern aus, die uns auf mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und den Beutelsbacher Konsens an Hamburger Schulen aufmerksam machen. An der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 fand in der „heißen Phase“ des Bundestagswahlkampfes am 07.09.2018 eine politische Diskussionsveranstaltung statt. Wie ein Bild von der Veranstaltung dokumentiert, war rechts neben dem Tischpodium ein großes Banner mit der Aufschrift „F** AFD“ und dem Symbol der vom Verfassungsschutz als linksextrem und gewaltorientierten Antifa (rot-weiß-schwarze Fahne) platziert. Bitte hierzu den Twitter-Link aufrufen, um das Beweisfoto einzusehen. Auf dem Bild sind außerdem die Teilnehmer der Diskussion und der gut gefüllte, mit Schülern besetzte Veranstaltungsraum zu erkennen, was belegt, dass das Banner auch während der Veranstaltung von Schülern, anwesenden Lehrpersonen und den Diskussionsteilnehmern einsehbar war.

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Interaktive Plattform gegen Anti-AfD-Hetze in den Schulen geplant / Wolf: „Verblendete Ideologen unter den Lehrern lassen wir uns nicht mehr gefallen“

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Hetze, Stimmungsmache, Falschbehauptungen: An Hamburger Schulen betreiben Lehrer immer wieder politische Indoktrination gegen die AfD und verstoßen dabei gegen das Neutralitätsgebot. In einer Anfrage (Drucksache 21/12825) hat die AfD-Fraktion besonders gravierende Fälle aufgelistet. In seiner Antwort bestätigte der Senat, dass die Schulbehörde bereits gegen das Fehlverhalten einzelner Lehrkräfte eingeschritten sei. Ein begrüßenswerter Schritt, dennoch wird die AfD-Fraktion jetzt selbst in die Offensive gehen. Geplant ist eine interaktive Plattform. Sie wird nicht nur über die rechtlichen Vorschriften des Neutralitätsgebotes informieren, sondern soll Schülern, Eltern und auch Lehrern die Möglichkeit bieten, über ein vertrauliches Kontaktformular Verstöße an die AfD-Fraktion zu melden. Die eingehenden Fälle werden der Schulbehörde übermittelt.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: Leider gibt es unter den Hamburger Lehrern und Mitarbeitern der Schulbehörde immer wieder verblendete Ideologen, die politische Bildung mit politischer Indoktrination verwechseln. Das lassen wir uns nicht gefallen, denn die Positionen von sechs Millionen Wählern der drittstärksten Partei müssen im Unterricht kontrovers – aber nicht abwertend – berücksichtigt werden.“

Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE an der Universität Hamburg

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In den Räumlichkeiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, hängen beziehungsweise hingen mehrere Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Auf den Plakaten wird für eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Journalismus im Ausnahmezustand: Pressefreiheit in der Türkei“ im Hamburger Rathaus, Kaisersaal, Rathausmarkt 1, am 18. April, 18.30 Uhr, unter Moderation von Deniz Celik (Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft) geworben (Abbildung 1). Vermutlich sind die Plakate auch in anderen Gebäuden der Universität aufgehängt worden.

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HIV-infizierter Mazedonier vergewaltigt 82-Jährige – Fliegt er jetzt raus?

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Am 01.02.18 erkundigten wir uns in einer Anfrage (Drs. 21/11880) über den Aufenthalt eines Mazedoniers, der eine 82-jährige Frau vergewaltigt hatte. Der Täter ist wegen zahlreicher Straftaten vorbestraft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren bisher laut Beantwortung der Anfrage nicht infrage gekommen, weil der Mazedonier ein deutsches Kind hatte.

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