AfD-Anfrage zeigt: Jeder zehnte Afghane ist kriminell / Nockemann: „Importierte Kriminalität“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass von den 23.225 in Hamburg lebenden Afghanen im ersten Halbjahr 2021 fast 1.400 Afghanen einer Straftat verdächtigt werden.

Vor 17 Jahren: Anschlag auf das World Trade Center / Kruse: „Die Bedrohung durch Islamisten ist größer denn je“

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Vor 17 Jahren beging die Terrororganisation Al-Qaida die verheerenden Anschläge in den USA und erklärte der westlichen Welt damit den Krieg. Dieser schicksalsschwere Moment markiert den Beginn einer Kette von Ereignissen, deren Chronologie bis in die Gegenwart reicht. Längst ist dieser von Hamburger Islamisten um Mohammed Atta entfesselte Dschihad gegen den Westen nach Deutschland zurückgekehrt. Doch anstatt vehement gegen radikale Islamisten vorzugehen, bleibt der Staat passiv. Dies gilt auch für den Senat: Seit Jahren sieht er hilflos zu, wie das Milieu der Salafisten rasant wächst, und nimmt hin, dass sich immer mehr Muslime von Demokratie und Säkularismus abwenden.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Jörn Kruse

Linke bedrängen und verhöhnen Polizisten beim Drogeneinsatz gegen afrikanische Dealer / Wolf: „Hartes und konsequentes Vorgehen sowohl gegen Drogendealer als auch deren linke Unterstützer“

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Im Bereich der Hafenstraße ging die Polizei gegen afrikanische Drogendealer vor. Linke nahmen dies zum Anlass, um die Beamten zu bedrängen und zu verhöhnen. Sie zeigten Schilder auf denen stand „Ich bin dumm. Ich bin hässlich, trage aber eine schöne Uniform“: Es wurde Musik abgespielt mit der Textpassage „Gebt den Bullen die Straße zurück. Stein für Stein.“

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir dulden keine rechtsfreien Räume in Hamburg. Es ist skandalös, dass sich Linke mit kriminellen Drogendealern verbrüdern, Polizeieinsätze erschweren und unmöglich machen.
Diese Aktion macht deutlich, dass Linke einen unerträglichen Hass auf unseren Staat haben, und der Senat stärkte ihnen sogar noch den Rücken: Er machte aus linken Hausbesetzern legale Hausbesitzer.
Wir als AfD-Fraktion fordern ein hartes und konsequentes Vorgehen sowohl gegen Drogendealer als auch deren linke Unterstützer. Die Frauen und Männer in Polizeiuniform sind kein Freiwild. Sie verdienen allen Respekt für ihre gefährliche Arbeit und jegliche Unterstützung auf allen Ebenen.“

AfD-Anfrage zeigt: Ausländer in Gefängnissen kosten fast 67 Millionen Euro pro Jahr / Nockemann: „Ausländische Straftäter abschieben!“

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Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bringt ans Licht, dass der 56-prozentige Ausländeranteil in Hamburger Gefängnissen dem Steuerzahler fast 67 Millionen Euro pro Jahr kostet. Insgesamt befinden sich 975 Ausländer in Haft. Folgende Nationalitäten sind am stärksten vertreten: Türken (123), Polen (99), Afghanen (71), Rumänen (53), Serben (46) (Drucksache 22/734).

AfD-Anfrage zeigt: Fast jeder zehnte „ukrainische“ Flüchtling besitzt keine ukrainische Staatsbürgerschaft / Nockemann: „Sozialmigranten abschieben!“

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Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann deckt auf, dass von den 28.301 registrierten ukrainischen Flüchtlingen in Hamburg 2.607 Personen keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind fast zehn Prozent. Die zehn Hauptherkunftsländer sind Marokko (302), Turkmenistan (206), Russische Föderation (197), Afghanistan (194), Nigeria (178), Türkei (161), Vietnam (157), Iran (155), Aserbaidschan (133) und Ghana (112) (Drucksache 22/9612).
Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass 53 aus der Ukraine gekommene Migranten lediglich im Besitz einer Duldung sind. Die meisten Geduldeten stammen aus Marokko (11). Zu den Duldungsgründen zählen Abschiebungshindernisse, familiäre Bindung zu Duldungsinhabern, das Fehlen von Reisedokumenten oder sonstigen Gründen. Auf die Frage, ob Menschen aus der Ukraine wieder abgeschoben wurden, antwortete der Senat mit „Nein“.

AfD-Anfrage zeigt: Mehr als jeder zehnte Afghane ist kriminell / Nockemann: „Musterbeispiel desaströser Migrationspolitik“

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Eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2022 von den 28.485 in Hamburg lebenden Afghanen insgesamt 3.622 Tatverdächtige gab – das sind 12,7 Prozent! Im 1. Quartal 2023 gab bei mittlerweile 29.298 Afghanen bereits 1.207 afghanische Tatverdächtige (Drucksache 22/12377).
Weiter zeigt die Anfrage, dass zum 31. Mai 2023 insgesamt 1.182 Afghanen ausreisepflichtig sind, davon sind 1.020 geduldet und 162 Afghanen ohne Duldung. Bis zum selben Zeitpunkt gab es hingegen nur vier freiwillige Ausreisen.
Auch die arbeitsmarktpolitische Situation der Afghanen ist katastrophal. 6.761 waren 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über 9.027 bezogen Bürgergeld (SGB II), weitere 4.142 Asylbewerberleistungen und 2.071 Sozialhilfe (SGB XII). Die jeweiligen Transferleistungen nehmen weiter zu. Hamburg hat 2022 über 17,8 Millionen Euro für Afghanen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. An Leistungen nach dem Bürgergeld (SGB II) waren es über 111,4 Millionen Euro und an Sozialhilfe über 19,6 Millionen Euro (SGB XII, Kap.4 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie über 538.000 Euro (SGB XII, Kap.3 – Hilfe zum Lebensunterhalt).

Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63443/.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Baumann: „Wir wollen nicht orientalisiert werden!“

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Der Erste Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Dr. Bernd Baumann über „Araber-Clans gegen Deutschland: Kampf der Kulturen“. Baumann unterstrich, dass die Polizei bei der Clanbekämpfung an die Grenzen ihrer Belastbarkeit angekommen sei und attestierte den Altparteien „Totalversagen“.

AfD-Fraktion fordert Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge nur nach individueller Überprüfung der Fluchtgründe / Nockemann: „Flüchtlinge sind keine Einwanderer“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis eine individuelle Überprüfung erfolgt, ob und inwieweit der Fluchtgrund noch besteht (Drucksache 21/11433).
Nach drei Jahren erhalten Flüchtlinge Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollte eigentlich den Schutzanspruch vor Ablauf der Frist überprüfen, aber die meisten Anträge werden praktisch ungeprüft durchgewinkt.

AfD-Anfrage deckt auf: Mehr als jeder zwanzigste „ukrainische“ Flüchtling besitzt keine ukrainische Staatsangehörigkeit / Nockemann: „Fake-Flüchtlinge sofort abschieben“

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass von den 13.193 registrierten ukrainischen Flüchtlingen in Hamburg 835 Personen keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind mehr als sechs Prozent. Die zehn Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Russische Föderation, Nigeria, Iran, Vietnam, Armenien, Irak, Syrien, Usbekistan und Georgien (Drucksache 22/7877).

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