Hamburg: Neue Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung / Nockemann: „Deutsche, die neue Minderheit“

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Das Statistikamt Nord veröffentlichte heute den Berichtsjahr 2023. Darin werden Daten zur Entwicklung der Hamburger Bevölkerung erhoben. Demnach betrug der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zum 31.12.2023 in Hamburg insgesamt 40,4 Prozent (790.000 Menschen). Der Ausländeranteil liegt bei 20,7 Prozent (407.000). Spitzenreiter ist der Stadtteil Billbrook. Hier besitzen 88,1 Prozent (1.644) einen Migrationshintergrund, 80,5 Prozent (1.504) sind Ausländer.
Drastischer sind die Zahlen bei den Kindern und Jugendlichen. Bei den unter 18-Jährigen beträgt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Hamburg 57 Prozent (187.500). Auch hier ist Billbrook trauriger Spitzenreiter. 98,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben Migrationshintergrund.

Hamburg muss „Flüchtlinge“ in Zelten unterbringen / Nockemann: „Gipfel des Asylversagens“

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Rund 48.000 „Flüchtlinge“ leben derzeit in Hamburg. Während die Zahl kontinuierlich steigt, werden die Unterbringungskapazitäten immer knapper. 98 Prozent sind laut Senat belegt. Viele Nutzungsverträge laufen aus, daher werden nun sogar Parks mit Zelten in Erwägung gezogen. Eine AfD-Anfrage zeigt den Irrsinn: Demnach soll nun sogar eine Parkplatzfläche des Loki-Schmidt-Gartens – dem Botanischen Garten der Universität Hamburg – in Klein-Flottbek für eine Flüchtlingsunterkunft herhalten.

AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“

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Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Skandalöse Vorgänge in der Wohnanlage Grandweg in Eimsbüttel: Abschiebungen stocken und Parallelgesellschaften verfestigen sich immer mehr / Wolf: „Bürger werden im Stich gelassen“

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Die Verhältnisse in der Wohnanlage Grandweg 52-54a im Stadtteil Eimsbüttel sind nach wie vor skandalös: Die verbliebenen Altmieter leiden unter dem extrem hohen Ausländeranteil und fühlen sich politisch im Stich gelassen. Wenige Wochen, bevor der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Hamburg auslaufen sollte, werden die Anwohner vor vollendete Tatsachen gestellt und die Unterbringung der Ausländer wird entgegen der Versprechungen verlängert. Eine parallele Struktur hat sich dort längst verfestigt.

18-jähriger Libanese begeht mehrere Sexualstraftaten in wenigen Stunden / Nockemann: „Mehr Abschieben für mehr Sicherheit“

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Schreckliche Sexualstraftaten in Hamburg-Wilhelmsburg am Wochenende: Ein 18-jähriger Libanese soll am Sonnabend innerhalb weniger Stunden mehrere Sexualstraftaten begangen haben. Im ersten Fall soll der Libanese am Morgen eine 18-jährige Frau bedroht und missbraucht haben. Das Opfer flüchtete und stürzte von einem Stockwerk in die Tiefe, um sich zu retten. Am Nachmittag soll der Libanese eine 14-Jährige sexuell genötigt und beraubt haben. Die junge Frau konnte flüchten. Polizeibeamte ermittelten den 18-jährigen Libanesen als mutmaßlichen Täter. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Einsatzkräfte umfangreiche Beweismittel.
Die Mehrheit der Medien verschweigt die Herkunft des Tatverdächtigen.

AfD-Anfrage: Syrischer Serienstraftäter Firas A. auf freiem Fuß / Nockemann: „Wer unser Gastrecht missbraucht, gehört abgeschoben!“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zum Fall des syrischen Serienstraftäters Firas A. offenbart erhebliche Defizite im Umgang mit ausländischen Mehrfachtätern (Drs. 22/17852). Trotz zahlreicher schwerer Straftaten, darunter Sachbeschädigung an 245 Fahrzeugen, Bedrohung, Raub und Körperverletzung, befindet sich der Syrer weiterhin auf freiem Fuß. Firas A. hat eine Niederlassungserlaubnis und ist zudem nicht länger als Intensivtäter registriert. Laut Senatsantwort ist eine Ausweisung nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung möglich.

Jugendbande „315er“: Intensivtäter Amir N. darf weiterhin bleiben / Nockemann: „Afghanischen Anführer abschieben!“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass der Senat den afghanischen Intensivtäter Amir N. weiterhin nicht abschiebt (Drucksache 22/16886). Laut Senatsantwort ist die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bis zum 18. Mai 2025 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest. Eine frühere AfD-Anfrage ergab, dass Amir N. nach dessen Freilassung wieder in Hamburg lebt.
Zur Jungfernstieg-Jugendbande „315er“ zählen zwei weitere Personen, ein 19-jähriger Afghane und ein 19-jähriger Syrer. Der Syrer verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis – er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt. Der Afghane ist ausreisepflichtig und wird geduldet.

Linke bedrängen und verhöhnen Polizisten beim Drogeneinsatz gegen afrikanische Dealer / Wolf: „Hartes und konsequentes Vorgehen sowohl gegen Drogendealer als auch deren linke Unterstützer“

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Im Bereich der Hafenstraße ging die Polizei gegen afrikanische Drogendealer vor. Linke nahmen dies zum Anlass, um die Beamten zu bedrängen und zu verhöhnen. Sie zeigten Schilder auf denen stand „Ich bin dumm. Ich bin hässlich, trage aber eine schöne Uniform“: Es wurde Musik abgespielt mit der Textpassage „Gebt den Bullen die Straße zurück. Stein für Stein.“

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir dulden keine rechtsfreien Räume in Hamburg. Es ist skandalös, dass sich Linke mit kriminellen Drogendealern verbrüdern, Polizeieinsätze erschweren und unmöglich machen.
Diese Aktion macht deutlich, dass Linke einen unerträglichen Hass auf unseren Staat haben, und der Senat stärkte ihnen sogar noch den Rücken: Er machte aus linken Hausbesetzern legale Hausbesitzer.
Wir als AfD-Fraktion fordern ein hartes und konsequentes Vorgehen sowohl gegen Drogendealer als auch deren linke Unterstützer. Die Frauen und Männer in Polizeiuniform sind kein Freiwild. Sie verdienen allen Respekt für ihre gefährliche Arbeit und jegliche Unterstützung auf allen Ebenen.“

AfD-Anfrage zeigt: Jeder zehnte Afghane ist kriminell / Nockemann: „Importierte Kriminalität“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass von den 23.225 in Hamburg lebenden Afghanen im ersten Halbjahr 2021 fast 1.400 Afghanen einer Straftat verdächtigt werden.

AfD-Anfrage zeigt: Mehr als jeder zehnte Afghane ist kriminell / Nockemann: „Musterbeispiel desaströser Migrationspolitik“

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Eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2022 von den 28.485 in Hamburg lebenden Afghanen insgesamt 3.622 Tatverdächtige gab – das sind 12,7 Prozent! Im 1. Quartal 2023 gab bei mittlerweile 29.298 Afghanen bereits 1.207 afghanische Tatverdächtige (Drucksache 22/12377).
Weiter zeigt die Anfrage, dass zum 31. Mai 2023 insgesamt 1.182 Afghanen ausreisepflichtig sind, davon sind 1.020 geduldet und 162 Afghanen ohne Duldung. Bis zum selben Zeitpunkt gab es hingegen nur vier freiwillige Ausreisen.
Auch die arbeitsmarktpolitische Situation der Afghanen ist katastrophal. 6.761 waren 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über 9.027 bezogen Bürgergeld (SGB II), weitere 4.142 Asylbewerberleistungen und 2.071 Sozialhilfe (SGB XII). Die jeweiligen Transferleistungen nehmen weiter zu. Hamburg hat 2022 über 17,8 Millionen Euro für Afghanen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. An Leistungen nach dem Bürgergeld (SGB II) waren es über 111,4 Millionen Euro und an Sozialhilfe über 19,6 Millionen Euro (SGB XII, Kap.4 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie über 538.000 Euro (SGB XII, Kap.3 – Hilfe zum Lebensunterhalt).

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