Baumann: „Wir wollen nicht orientalisiert werden!“

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Der Erste Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Dr. Bernd Baumann über „Araber-Clans gegen Deutschland: Kampf der Kulturen“. Baumann unterstrich, dass die Polizei bei der Clanbekämpfung an die Grenzen ihrer Belastbarkeit angekommen sei und attestierte den Altparteien „Totalversagen“.

Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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AfD-Anfrage zeigt: Mehr als jeder zehnte Afghane ist kriminell / Nockemann: „Musterbeispiel desaströser Migrationspolitik“

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Eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2022 von den 28.485 in Hamburg lebenden Afghanen insgesamt 3.622 Tatverdächtige gab – das sind 12,7 Prozent! Im 1. Quartal 2023 gab bei mittlerweile 29.298 Afghanen bereits 1.207 afghanische Tatverdächtige (Drucksache 22/12377).
Weiter zeigt die Anfrage, dass zum 31. Mai 2023 insgesamt 1.182 Afghanen ausreisepflichtig sind, davon sind 1.020 geduldet und 162 Afghanen ohne Duldung. Bis zum selben Zeitpunkt gab es hingegen nur vier freiwillige Ausreisen.
Auch die arbeitsmarktpolitische Situation der Afghanen ist katastrophal. 6.761 waren 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über 9.027 bezogen Bürgergeld (SGB II), weitere 4.142 Asylbewerberleistungen und 2.071 Sozialhilfe (SGB XII). Die jeweiligen Transferleistungen nehmen weiter zu. Hamburg hat 2022 über 17,8 Millionen Euro für Afghanen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. An Leistungen nach dem Bürgergeld (SGB II) waren es über 111,4 Millionen Euro und an Sozialhilfe über 19,6 Millionen Euro (SGB XII, Kap.4 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie über 538.000 Euro (SGB XII, Kap.3 – Hilfe zum Lebensunterhalt).

AfD-Fraktion fordert Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge nur nach individueller Überprüfung der Fluchtgründe / Nockemann: „Flüchtlinge sind keine Einwanderer“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis eine individuelle Überprüfung erfolgt, ob und inwieweit der Fluchtgrund noch besteht (Drucksache 21/11433).
Nach drei Jahren erhalten Flüchtlinge Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollte eigentlich den Schutzanspruch vor Ablauf der Frist überprüfen, aber die meisten Anträge werden praktisch ungeprüft durchgewinkt.

Kuscheljustiz: Syrischer Serienstraftäter trotz Millionenschaden straffrei / Nockemann: „Syrer hält die Justiz zum Narren – abschieben!“

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Immer wieder sorgt der 31-jährige Syrer Firas A. mit Straftaten für Aufsehen. Anfang Mai zerstörte er 245 Autoscheiben – der Sachschaden beträgt rund 250.000 Euro. Im August attackierte er eine 84-jährige Rentnerin und raubte sie aus. Laut Medienberichten läuft derzeit eine Anklage wegen Brandstiftung gegen ihn. Er soll den Bus seines ehemaligen Arbeitgebers angezündet haben. Der Gesamtschaden seiner Taten wird auf rund eine Million Euro beziffert. Mehrfach wurde ein Haftbefehl beantragt, doch noch immer läuft Firas A. frei herum. Er kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland.

Weitere Sozialwohnungen nur für Asylanten / Wolf: „Abschieben schafft Wohnraum“

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Kürzlich erklärte der Senat das Programm „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) für abgeschlossen. Nun werden weitere Sozialwohnungen nur für Asylanten gebaut. Allein in Altona sollen 100 Wohneinheiten an der Wichmannstraße auf einer 12.000 qm großen Fläche entstehen, die bisher als Sportplatz genutzt wird. Nun wurden für diese Fläche im Altonaer Wohnungsbauprogramm 65 Wohneinheiten und ein Bebauungsplanverfahren abgestimmt und festgelegt. Derzeit plant der Senat ohne einen Bebauungsplan und ohne vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.

Hamburg muss „Flüchtlinge“ in Zelten unterbringen / Nockemann: „Gipfel des Asylversagens“

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Rund 48.000 „Flüchtlinge“ leben derzeit in Hamburg. Während die Zahl kontinuierlich steigt, werden die Unterbringungskapazitäten immer knapper. 98 Prozent sind laut Senat belegt. Viele Nutzungsverträge laufen aus, daher werden nun sogar Parks mit Zelten in Erwägung gezogen. Eine AfD-Anfrage zeigt den Irrsinn: Demnach soll nun sogar eine Parkplatzfläche des Loki-Schmidt-Gartens – dem Botanischen Garten der Universität Hamburg – in Klein-Flottbek für eine Flüchtlingsunterkunft herhalten.

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

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AfD-Anfrage zur Gewalt gegen Polizei belegt: Hoher Ausländeranteil unter den Tatverdächtigen / Nockemann: „Polizeibeamte schützen und Täter abschieben“

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Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage belegt einen hohen Ausländeranteil bei Gewalt gegen Polizeikräfte. 2018 gab es insgesamt 1.124 Tatverdächtige, davon besaßen 429 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind 38 Prozent. 2019 stieg der Anteil der Tatverdächtigen auf 1.217, davon waren 497 Ausländer. Das entspricht 41 Prozent (Drucksache 22/669).

AfD-Anfrage deckt auf: Mehr als jeder zwanzigste „ukrainische“ Flüchtling besitzt keine ukrainische Staatsangehörigkeit / Nockemann: „Fake-Flüchtlinge sofort abschieben“

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass von den 13.193 registrierten ukrainischen Flüchtlingen in Hamburg 835 Personen keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind mehr als sechs Prozent. Die zehn Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Russische Föderation, Nigeria, Iran, Vietnam, Armenien, Irak, Syrien, Usbekistan und Georgien (Drucksache 22/7877).

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