Die kostenfreie App „Koloniale Orte“ ermöglicht seit Mitte 2023 eine Interaktion mit der Geschichte der Kolonialzeit Hamburgs. Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass die App knapp 9.100 Mal runtergeladen wurde (Drucksache 22/15912). Der Kosten für die Konzeption und Entwicklung der App betrugen 59.000 Euro und der Support und Wartung im Jahr 2024 5.925 Euro. Also entstanden dem Steuerzahler kosten in Höhe von knapp 65.000 Euro, pro runtergeladener App sind das 7,10 Euro.
AfD-Anfrage: Gewaltkriminalität in St. Georg steigt massiv / Nockemann: „St. Georg wird zur No-go-Area“
St. Georg ist einer der kriminalitätsbelasteten Stadtteile Hamburgs – erschreckend hoch ist die Ausländerkriminalität. Eine AfD-Anfrage deckt nun auf, dass die Gewaltkriminalität im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum in 2023 massiv gestiegen ist (Drucksache 22/15925, Anlage 1, Anlage 2). 2023 gab es insgesamt 527 erfasste Fälle, 2024 bereits jetzt 701. Das ist ein Anstieg von 33 Prozent.
Aufgrund der Echttäterzählung, wonach ein Tatverdächtiger von mehreren Straftaten statistisch nur einmal gezählt wird, ergeben sich im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 397 Tatverdächtige. Davon sind 294 nichtdeutsche Tatverdächtige – ein Anteil von 74 Prozent. Besonders gestiegen sind Straftaten wie Raub und räuberische Erpressung von 181 auf 310 Fälle – ein Anstieg von 71,3 Prozent. Zugenommen haben gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Verstümmelung weiblicher Genitalien von 340 auf 384 Fälle – ein Anstieg von 12,9 Prozent. Die Polizei registrierte auch mehr Messerstraftaten, Vergleich: (2023:68 Fälle) – (2024:82 Fälle).
Die gesamte Kriminalität bleibt in St. Georg auf einem hohen Niveau. Konkret ging sie minimal von 15.394 auf 15.130 Straftaten zurück – ein Rückgang von 1,7 Prozent. Sowohl bei der Gewaltkriminalität als auch Kriminalität insgesamt zeigt sich ein extrem hoher Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen. Von den 5.649 Tatverdächtigen besitzen 3.877 keinen deutschen Pass – das entspricht einem Anteil von 68,6 Prozent. 2023 lag der Anteil bei 68,1 Prozent. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.
AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“
Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.
AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“
In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.
AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.
AfD-Anfrage zeigt: 10.600 Kleine Waffenscheine in Hamburg / Nockemann: „Bürger haben Grundrecht auf Sicherheit“
Immer mehr Hamburger legen sich einen Kleinen Waffenschein zu. Nachdem die Schallmauer von über 10.000 Kleinen Waffenscheinen in Hamburg 2023 erstmals durchbrochen wurde, steigt die Zahl weiter an. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass Stand Juni 2024 insgesamt 10.597 gültige Kleine Waffenscheine registriert waren (Drucksache 22/15856). Ende Dezember 2022 waren es noch 9.738, Ende Dezember 2023 bereits 10.222 Kleine Waffenscheine.
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt seit Jahren. Im Jahr 2015 hatten lediglich 4.606 Personen einen Kleinen Waffenschein, der das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe erlaubt.
AfD-Anfrage zeigt: 1,2 Millionen Euro für Gender-Studies / Wolf: „Schluss mit dieser links-grün-roten Umerziehung von oben!“
Der rot-grüne Senat lädt am 26. Juli zum „Queer gegen den Rechtsruck“-Empfang ins Rathaus „für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung“. Der Senat gibt sich spendabel. Er fördert Gender-Studies an den Hochschulen in den letzten 1,5 Jahren mit mehr als 1,2 Millionen Euro – das zeigt eine AfD-Anfrage (Drucksache 22/15823).
Gefördert werden auch Arbeitsfelder, die Vorträge mit dem Titel: „Vulva oder Dose – Penis oder Dödel? Genitalbezeichnungen, Konzepte und Implikationen im Verhältnis zu Geschlecht und Sexualität“ zur Wissenschaft erheben.
Demnächst startet ein zweijähriges Projekt an der Uni Hamburg, das Entwicklung gesellschaftlicher Machtressourcen und die vergeschlechtlichten Muster atypischer Beschäftigung in Deutschland und Spanien untersucht unter besonderer Berücksichtigung von „männlichen Arbeitszeiten“. Außerdem sollen die „nach wie vor großen Forschungslücken in Bezug auf Genderforschung im Bereich der Musik“ für 12.500 Euro jährlich aufgezeigt werden.
AfD-Anfrage zeigt: 0,0020 Prozent Diverse in Hamburg / Schulz: „Genderwahnsinn ein Ende setzen“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es in Hamburg 40 diverse Personen gibt (Drucksache 22/15680). In Hamburg leben – Stand 31.12.2023 – 1.964.021 Menschen. Damit liegt der prozentuale Anteil der Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,0020 Prozent. 2020 waren es in Hamburg 14, 2021 22 und 2022 31 „Diverse“.
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.
AfD-Anfrage zeigt: Fast 17.000 afghanische Bürgergeldempfänger in Hamburg / Nockemann: „Afghanische Einwanderung kostet Abermillionen“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass viele afghanische Staatsangehörige in Hamburg von Sozialleistungen leben (Drucksache 22/15679). Derzeit leben über 31.000 afghanische Staatsangehörige in Hamburg. Laut Senatsantwort steigt die Zahl der Sozialleistungsbezieher rasant. Die Zahl der Bürgergeldempfänger im März 2024 lag bei 16.874 Personen – Anfang 2023 waren es noch 9.960. Das entspricht einem Anstieg von fast 70 Prozent.
In Kosten ausgedrückt: Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro – 2022 waren es noch 111 Millionen Euro. Auch andere Sozialleistungen sind gestiegen. So lagen die Kosten für Asylbewerberleistungen für afghanische Staatsangehörige 2023 bei 19,7 Millionen Euro. Ein weiterer Kostenfaktor sind Transferleistungen nach SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Hier betrugen die Kosten 2023 24,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Sozialleistungskosten für Afghanen bei rund 190 Millionen Euro.
AfD-Anfrage zeigt: Über 300 deutsch-afghanische Islamisten / Nockemann: „Turbo-Einbürgerungen stoppen“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann beleuchtet die aktuelle Asyl- und Kriminalitätslage der Afghanen und Afghanistanstämmigen in Hamburg. Die Senatsantwort offenbart eine hohe Kriminalität der Afghanen (Drucksache 22/15678). Laut Senatsantwort gab es 2023 insgesamt 3.194 afghanische Tatverdächtige (TV), für 2024 sind bereits 1.676 registriert. Unter den Straftaten gab es 2023 fast 1.000 Körperverletzungen, über 550 Vermögens- und Fälschungsdelikte, über 400 Diebstähle und knapp über 100 Sexualstraftaten. Zu den Gesamtstraftaten zählen auch die 610 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Senat antwortet: „Sollten mehrere Staatsangehörigkeiten bei einem TV vorliegen und ist eine davon die deutsche Staatsangehörigkeit, wird lediglich diese erfasst.“ Die Anzahl der Straftaten von Afghanen mit zusätzlich deutscher Staatsbürgerschaft dürfte somit höher liegen. Derzeit leben über 31.000 Afghanen in Hamburg.
Die Antwort zeigt auch, dass 397 afghanische Staatsangehörige als Islamisten bekannt sind, 89 davon haben lediglich die afghanische Staatsangehörigkeit. Damit besitzen 308 Islamisten mit afghanischem Migrationshintergrund einen deutschen Pass. Insgesamt gibt es in Hamburg laut Verfassungsschutzbericht 1.840 Islamisten. Damit sind fast 22 Prozent der Islamisten in Hamburg afghanischer Herkunft.