AfD-Anfrage zeigt: 0,0020 Prozent Diverse in Hamburg / Schulz: „Genderwahnsinn ein Ende setzen“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es in Hamburg 40 diverse Personen gibt (Drucksache 22/15680). In Hamburg leben – Stand 31.12.2023 – 1.964.021 Menschen. Damit liegt der prozentuale Anteil der Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,0020 Prozent. 2020 waren es in Hamburg 14, 2021 22 und 2022 31 „Diverse“.
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.

AfD-Anfrage zeigt: Fast 17.000 afghanische Bürgergeldempfänger in Hamburg / Nockemann: „Afghanische Einwanderung kostet Abermillionen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass viele afghanische Staatsangehörige in Hamburg von Sozialleistungen leben (Drucksache 22/15679). Derzeit leben über 31.000 afghanische Staatsangehörige in Hamburg. Laut Senatsantwort steigt die Zahl der Sozialleistungsbezieher rasant. Die Zahl der Bürgergeldempfänger im März 2024 lag bei 16.874 Personen – Anfang 2023 waren es noch 9.960. Das entspricht einem Anstieg von fast 70 Prozent.
In Kosten ausgedrückt: Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro – 2022 waren es noch 111 Millionen Euro. Auch andere Sozialleistungen sind gestiegen. So lagen die Kosten für Asylbewerberleistungen für afghanische Staatsangehörige 2023 bei 19,7 Millionen Euro. Ein weiterer Kostenfaktor sind Transferleistungen nach SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Hier betrugen die Kosten 2023 24,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Sozialleistungskosten für Afghanen bei rund 190 Millionen Euro.

AfD-Anfrage zeigt: Über 300 deutsch-afghanische Islamisten / Nockemann: „Turbo-Einbürgerungen stoppen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann beleuchtet die aktuelle Asyl- und Kriminalitätslage der Afghanen und Afghanistanstämmigen in Hamburg. Die Senatsantwort offenbart eine hohe Kriminalität der Afghanen (Drucksache 22/15678). Laut Senatsantwort gab es 2023 insgesamt 3.194 afghanische Tatverdächtige (TV), für 2024 sind bereits 1.676 registriert. Unter den Straftaten gab es 2023 fast 1.000 Körperverletzungen, über 550 Vermögens- und Fälschungsdelikte, über 400 Diebstähle und knapp über 100 Sexualstraftaten. Zu den Gesamtstraftaten zählen auch die 610 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Senat antwortet: „Sollten mehrere Staatsangehörigkeiten bei einem TV vorliegen und ist eine davon die deutsche Staatsangehörigkeit, wird lediglich diese erfasst.“ Die Anzahl der Straftaten von Afghanen mit zusätzlich deutscher Staatsbürgerschaft dürfte somit höher liegen. Derzeit leben über 31.000 Afghanen in Hamburg.
Die Antwort zeigt auch, dass 397 afghanische Staatsangehörige als Islamisten bekannt sind, 89 davon haben lediglich die afghanische Staatsangehörigkeit. Damit besitzen 308 Islamisten mit afghanischem Migrationshintergrund einen deutschen Pass. Insgesamt gibt es in Hamburg laut Verfassungsschutzbericht 1.840 Islamisten. Damit sind fast 22 Prozent der Islamisten in Hamburg afghanischer Herkunft.

AfD-Anfrage zeigt: Ausländeranteil in Hamburgs Gefängnissen steigt / Nockemann: „Ausländische Straftäter vermehrt und schneller abschieben!“

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Immer mehr Ausländer befinden sich in Hamburgs Gefängnissen. Das zeigt eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann (Drucksache 22/15413). Laut Senatsantwort befinden sich mit Stand Mai 2024 insgesamt 1.251 Ausländer in Hamburgs Justizvollzugsanstalten – das entspricht einem Ausländeranteil von 58,1 Prozent. Die meisten Ausländer stammen aus der Türkei (149), Polen (128), Afghanistan (84), Algerien (69) und Albanien (61).
Hamburgweit liegt der Ausländeranteil bei 20 Prozent. Der Migrationshintergrund der Inhaftierten mit deutschem Pass wird nicht erfasst. Zum Vergleich: 2022 waren es 1.024 ausländische Inhaftierte, was einem Ausländeranteil von 54,9 Prozent entspricht.
Aus der Anfrage geht auch hervor, dass im Jahr 2022 (96), 2023 (103), 2024 (42) Ausländer aus oder nach der Strafhaft abgeschoben wurden. Gegenwärtig befinden sich 320 Vorgänge in Bearbeitung.
Zu den Kosten der ausländischen Straftäter ist der jeweilige Tageshaftkostensatz (THKS) zugrunde gelegt. Der aktuellste Tageshaftkostensatz stammt aus 2022. In dem Jahr lagen die Kosten bei 215,67 Euro. Bezogen auf 1.024 ausländische Inhaftierte betragen die Gesamtkosten für 2022 somit 80,6 Millionen Euro. Der Tageshaftkostensatz wird jährlich für das vorangegangene Jahr berechnet, sodass die letzte aktuelle Zahl die des Vorjahres ist, daher liegt lediglich die Zahl für 2022 vor.

Sylt-Video: Hochschule begründet Hausverbot für Studentin mit möglichen Übergriffen / Walczak: „Skandalöse Zustände“

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(Hauptgebäude der Universität Hamburg)

Waren die Geschehnisse um das Sylt-Video schlimmer als die Kalifat-Forderungen der Islamisten vom Steindamm? Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage lässt diesen Schluss zu.
Die Hochschule für Angewandte (HAW) verkündete am 27. Mai gegen die Hamburger Studentin des „Sylt-Videos“ die Prüfung eines Exmatrikulationsverfahrens.
Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass sich das Verfahren in einer Vorprüfung befindet. Für die Studentin wurde ein Hausverbot bis zum 31. Juli verhängt (Drucksache 22/15378).

AfD-Anfrage zeigt: Ausländerkriminalität stieg seit 2008 um 80 Prozent / Nockemann: „Unkontrollierte Migration ist ein Sicherheitsrisiko für Hamburger“

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Eine AfD-Anfrage zur Entwicklung der Ausländerkriminalität in Hamburg zeigt, dass sich die Zahlen deutlich zum Negativen entwickeln. Seit 2008 ist die Ausländerkriminalität in Hamburg um 80 Prozent gestiegen. Im Jahr 2008 lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger noch bei 27,7 Prozent – 2015 mit Beginn der Migrationskrise stieg der Wert auf 45,2 Prozent (Drucksache 22/15022), 2023 erreichte die Ausländerkriminalität mit 49,6 Prozent einen traurigen Rekord.

AfD-Anfrage zeigt: 16.680 wehrfähige Ukrainer leben in Hamburg / Nockemann: „Heimkehr unterstützen“

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Vor wenigen Wochen besuchte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher die Ukraine. Dabei äußerte er, dass die Ukraine mit aller Kraft für ihre Freiheit kämpfe. Die Ukraine will nun dafür sorgen, dass die im Ausland lebenden ukrainischen Männer im wehrfähigen Alter in ihr Land zurückkehren. Das ist Teil eines neuen Mobilisierungsgesetzes.
Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage deckt nun auf, dass in den Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterkunft derzeit 13.062 Ukrainer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren untergebracht sind. Und in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind aktuell 3.618 männliche Personen mit ukrainischem Pass im Alter zwischen 18 und 60 Jahren untergebracht (Drucksache 22/15136). Bundesweit sollen sich in Deutschland über 200.000 Männer im wehrfähigen Alter aufhalten.
Die AfD-Fraktion unterstützt die Heimkehr der in Hamburg lebenden wehrfähigen Ukrainer.

AfD-Anfrage belegt: Grundschüler demonstrieren gegen AfD / Wolf: „Hass auf die AfD statt Fußball auf dem Schulhof“

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(Symbolbild: Antifa und Anti-AfD-Aufkleber in einer Hamburger Schule)

Laut Anwohnern der Grundschule Thadenstraße sollen am 17. April Schüler gegen die AfD demonstriert haben. Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bestätigt den Vorgang. Demnach soll eine Gruppe von Schülern einer 3. und 4. Klasse in der Schulpause mit selbstgestalteten Plakaten über den Schulhof gezogen und die Parole „Ganz Hamburg hasst die AfD“ skandiert haben. Laut Senatsantwort wurde die Schulleitung informiert, die daraufhin tätig wurde. Man wolle dem Neutralitätsgebot der Schule weiterhin entsprechen. Es liegen der Schulleitung keine Kenntnisse darüber vor, ob die Plakate im Unterricht gestaltet wurden und wie es zu dieser spontanen Versammlung kam (Drucksache 22/15030).

AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“

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Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

AfD-Anfrage: Polizeianwärter gehen – „queere“ Asylbewerber kommen / Wolf: „Blindflug“

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Der rot-grüne Senat plant im Bezirk Hamburg-Nord, in der Sierichstraße 53, die Einrichtung einer speziellen Unterkunft für schwule, lesbische und transorientierte Asylbewerber. Der Senat äußert sich dazu wie folgt: „Schutzsuchende Menschen aus der LSBTIQ+-Community sind in besonderer Weise von Diskriminierung und Gewalt betroffen und gehören deshalb zu einer besonders vulnerablen Personengruppe.“
Das Gebäude wurde bis Anfang 2021 als Wohnanlage für 29 Polizeianwärter genutzt, die dort kostengünstig wohnen konnten. In Hamburg gibt es derzeit 1.200 Polizeianwärter. Wie viele der knapp 50.000 Asylbewerber sich selbst als schwul oder lesbisch bezeichnen, ist nicht bekannt. Als divers eingetragene Personen leben derzeit in Hamburg drei deutsche Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit und sieben nichtdeutsche Personen (Drucksache 22/14992). Hamburgweit waren 2022 31 Personen als divers eingetragen (Drucksache 22/11652).

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