AfD-Anfrage belegt kirchlich geförderten Asylmissbrauch / Nockemann: „Kirche untergräbt Rechtsstaat!“

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Trotz negativem Asylbescheid und der Pflicht, Deutschland zu verlassen, entziehen sich immer mehr Asylanten einer drohenden Abschiebung, indem sie sich zu Kirchenasylanten machen. Das belegt eine Anfrage des AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann (Drucksache 21/13959). Sie bezieht sich auf eine vorherige Anfrage der AfD von April 2018 (Drucksache 21/12606). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 58 Personen im Kirchenasyl. Es waren Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Irak, dem Kosovo, Albanien, Mazedonien und Somalia. Bei weniger als einem Drittel handelte es sich um Christen, größtenteils waren es männliche Muslime.
Ein Großteil von ihnen nutzt das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung außer Kraft zu setzen. Letzteres bedeutet, dass der Kirchenasylant bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde und dort auch seinen Asylantrag stellen müsste. Die Überstellungsfrist der Dublin-III-Verordnung beträgt 180 Tage und dieser versuchen sich viele durch das Kirchenasyl zu entziehen. Die neueste Anfrage der AfD ergab, dass dies erfolgsversprechend war und noch mehr Nachahmer auf den Plan gerufen hat.

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen

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Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.

Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinander- setzung“ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa.

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Besichtigung Hamburger Schulen durch Mandatsträger der Bezirksversammlungen, der Hamburgischen Bürgerschaft, des Bundestages und des Europäischen Parlamentes

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Mit der vorliegenden Anfrage bittet der Fragesteller um Auskunft über die Rechtsvorschriften zu Besuchs- und Hospitationsmöglichkeiten an den staatlichen Hamburger Schulen als Mandatsträger einer Hamburger Bezirksversammlung, der Hamburgischen Bürgerschaft, des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlamentes.

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Programme und Fördersummen zum Kampf gegen Rechts-/ Linksextremismus

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Der sogenannte Kampf gegen den Faschismus lockt viele Jugendliche an, die von einer besseren, gerechteren Welt träumen. Bei der „Antifa“ mitzumachen scheint zunächst nicht verwerflich, sogar gesellschaftlich anerkannt. Doch erfahrungsgemäß führt die weitere Entwicklung meist in die Kriminalität. Von Hausbesetzungen über Straßenschlachten mit der Polizei bis hin zu Brandstiftung und versuchtem Totschlag reichen die Delikte im Umfeld der Antifa und der autonomen Szene. Eine linksradikale Ideologie führt zur Verachtung anderer Meinungen bis hin zu offenem Hass gegen weite Teile der Gesellschaft und den Staat.

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Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus“ (II)

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

Antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden häufen sich in letzter Zeit und sind mittlerweile auch in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. In Berlin wurde ein Kippa-tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht, mit einem Gürtel angegriffen und verletzt.1 Im Juni bedrohten drei Araber einen Juden am Berliner-Bahnhof Zoo und drohten ihm damit, ihn auf brutalste Weise umzubringen. Häufig kommt es auch zum Zeigen des Hitlergrußes, wie etwa am 9. Juni 2018 auf der alljährlich stattfinden „Al-Quds Demo“ in Berlin. Diese Aufzählung ließe sich noch erweitern um jüdische Schüler, die von ihren muslimischen Mitschülern von der Schule gemobbt wurden.

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Anti-AfD-Broschüre im Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

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AfD-Hamburg-Lehrer

Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde haben uns darauf hingewiesen, dass im LI die Broschüre „Zur Sache! Was die AfD wirklich will“, herausgegeben von der Bündnis 90/Die Grünen nahestehenden „Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen“, ausgelegt wurde; zunächst in öffentlich zugänglichen Prospektständern und auf Tischen in den Gängen des LI, später in einzelnen Büros innerhalb des LI.

In der parteipolitisch tendenziösen Publikation werden zu verschiedenen Themenfeldern die angeblichen, jedoch zumeist falsch oder einseitig dargestellten Forderungen der AfD den Positionen fiktiver Bürger/Betroffener gegenübergestellt mit dem Ziel, die zuvor verzerrt dargestellten AfD-Positionen zu schmähen

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Grenzen des Beutelsbacher Konsenses sowie des Neutralitätsgebotes an Hamburger Schulen

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„Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können und Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zu übernehmen.“

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