Ermittlungen gegen Staatsrätin Elke Badde wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“

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In einem Artikel der Zeitung „Die Bild“ vom 15.05.2018 wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegenwärtig wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB) beziehungsweise wegen des Geschehenlassens einer solchen rechtswidrigen Tat gegen die SPD- Staatsrätin Elke Badde ermittelt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des Rolling-Stones-Konzerts im Stadtpark vom 9. September 2017, welches zudem auch den bereits seit vergangenem Jahr laufenden Ermittlungen gegen den Harald Rösler (SPD), Leiter des Bezirksamtes Nord, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung zugrunde liegt. Rösler steht im Verdacht, 100 Freikarten angenommen und zusätzliche Eintrittskarten der Kategorien A und B weitervermittelt zu haben, die zusammen einen Gesamtwert von circa 17.000 Euro haben sollen. Dies soll Rösler ohne die Genehmigung seiner damaligen Vorgesetzten in der Finanzbehörde Elke Badde (SPD) getan haben, wozu er gemäß der „Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“ verpflichtet gewesen wäre. Das Bezirksamt versendete am 17. Mai 2017 zwei E-Mails mit dem Inhalt, dass Tickets verfügbar wären. Ferner soll der Staatsanwaltschaft eine Liste vorliegen, welche die Namen mehrerer Staatsräte und Bezirkschefs enthält. Die Bezirksfraktion DIE LINKE in Hamburg-Nord hat zwei Tickets angenommen, was ihrerseits folgendermaßen kommentiert worden ist: „Die Fraktionsvorsitzende hat sich am selben Tag ausdrücklich schriftlich für die Tickets bedankt.“ Insgesamt gingen 87 der 100 Karten an Bezirksmitarbeiter und 13 an Abgeordnete.

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HIV-infizierter Mazedonier vergewaltigt 82-Jährige – Fliegt er jetzt raus?

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Am 01.02.18 erkundigten wir uns in einer Anfrage (Drs. 21/11880) über den Aufenthalt eines Mazedoniers, der eine 82-jährige Frau vergewaltigt hatte. Der Täter ist wegen zahlreicher Straftaten vorbestraft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren bisher laut Beantwortung der Anfrage nicht infrage gekommen, weil der Mazedonier ein deutsches Kind hatte.

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Verhinderung der Teilnahme eines AfD-Vertreters an DialogP- Veranstaltung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Am 25.04.2018 teilte der Leiter des Stabsbereichs „Protokoll, Projekte und Veranstaltungen“ der Bürgerschaftskanzlei, Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und des Bürgerschaftspräsidiums mit, dass es im Vorfeld einer geplanten DialogP-Veranstaltung an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 „ein ziemliches Hin und Her“ gegeben habe.1 Hintergrund seien Bemühungen der Lehrerschaft gewesen, die AfD – entgegen der Bestimmungen aus der Geschäftsordnung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – zu der Veranstaltung nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen. Ein diesbezüglicher Beschluss sei auf der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 der Schule gefasst worden. Daraufhin wurde von der Bürgerschaftskanzlei der Schule mitgeteilt, die Veranstaltung entweder mit allen Parteivertretern – also auch mit dem AfD-Vertreter – durchzuführen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Die Schule entschied daraufhin am Montag, den 23.04.2018, die Veranstaltung ganz abzusagen. Daraufhin erfolgte am 24.04.2018 eine Intervention der BSB, dass die Veranstaltung doch stattfinden wird.

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Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Ausländer mit Asylhintergrund in der Unterkunft Björnsonweg

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An der Südseite des Björnsonweges in Blankenese befinden sich neu errichtete Unterkünfte für sogenannte Geflüchtete. Es handelt sich um ein Waldgebiet und um eine Fläche nördlich der Straße Notenbarg Grabelandflächen der Hamburger Wasserwerke. Für dieses Gebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um Flächen für den Wohnungsbau in Form von zweigeschossigen Reihenhäusern und von dreigeschossigem geförderten Wohnungsbau, jeweils mit Staffel, auszuweisen und die Waldflächen zu sichern. Es ist beabsichtigt, dass der überwiegende Teil der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Ein städtebaulichlandschaftsplanerisches Gutachterverfahren soll unter anderem sicherstellen, dass sich die Bauvorhaben in die Umgebung einfügen.

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Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg

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Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“…

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Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern

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Nach § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes hat, wer „erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nach- zuweisen“.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 (erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Solche Kontrollen sind nicht abhängig von einem Ver- dachtsmoment, sondern können seitens der Behörde verdachtsunabhängig erfolgen.

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Zweiter Runder Tisch Koloniales Erbe

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Am Freitag, dem 23. März 2018, fand der von der Behörde für Kultur und Medien ausgerichtete zweite „Runde Tisch Koloniales Erbe“ im Museum für Hamburgische Geschichte statt. Herr Dr. Alexander Wolf, MdHB, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und ständiger Vertreter im Kulturausschuss, dessen Einladung von Herrn xxx, Amt Kultur/Museen der Behörde für Kultur und Medien, zuvor bestätigt worden war, erschien zur Veranstaltung und nahm zunächst als deren Zuhörer teil. Bevor es auch nur zu einer einzigen Wortmeldung durch Dr. Wolf kam beziehungsweise dieser dazu Gelegenheit hatte, wurde er von ein Vielzahl von Teilnehmern lautstark und ultimativ aufgefordert, den Runden Tisch zu verlassen, da er als AfD- Politiker „Vertreter einer offen rassistischen Partei“ beziehungsweise ein „Nazi“ sei, mit dem man nicht diskutiere.

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