Antrag der AfD-Fraktion: Volksverhetzung gegen Deutsche muss bestraft werden!

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Hamburg, 22.11.2016 – Die AfD-Fraktion fordert in einem eingereichten Bürgerschaftsantrag (Drs. 21/6733), dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB dahingehend klargestellt wird, dass auch Diffamierungen gegen Deutsche bestraft werden. Der Hamburger Senat solle sich auf Bundesebene in einer Bundesratsinitiative für die entsprechende Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen einsetzen.
Derzeit werden in der Auslegung des § 130 StGB durch die Rechtsprechung nur Diffamierungen gegen Minderheiten verfolgt; Diffamierungen gegen Deutsche bleiben straffrei. Durch die Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB würden die verbalen Angriffe gegen Deutsche, wie beispielsweise „Scheiß-Deutscher“, „Schweinefleisch-Fresser“, „Bomber Harris do it again“, „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris Feuer frei!“ und „We love Volkstod – Bleiberecht für alle!“ zukünftig deutlich härter als Volksverhetzung strafbar sein. In Hamburg fiel kürzlich ein leitender Funktionär des Türkischen Elternbundes, Malik Karabulut, durch Hetze gegen Deutsche auf, indem er die Deutschen als „Köterrasse“ und Deutschland als „Schlampe“ bezeichnete.

AfD-Fraktion fordert: Gendersprache stoppen / Wolf: „Bevormundend, unverständlich und häufig albern!“

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Die AfD-Fraktion beantragt, dass die erzwungene Gendersprache in der Hamburger Verwaltung abgeschafft wird (Drucksache 21/11846).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die abstruse und ideologiebetriebene Gendersprache ist bevormundend, unverständlich und häufig albern. Deshalb lehnen wir diese behördlich verordnete „Zwangsbeglückung“ als Eingriff in die natürlich gewachsene Kultur und Tradition unserer Sprache ab.
Wir plädieren für die Rückkehr zum traditionellen Sprachgebrauch und für ein Ende dieser Kunstsprache – wie es in Frankreich der Premierminister Edouard Philippe im Herbst 2017 verfügte: „Die wichtigen Staatsverwaltungen müssen sich aus Gründen der Verständlichkeit und der Klarheit an die grammatischen und syntaktischen Regeln halten.““

Bildnachweis: Coyote III – Eigenes WerkCC-BY-SA 4.0

AfD-Abgeordneten stellen eigenen Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Feiertages

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Vier Vorschläge stehen zur Debatte: 8. März (Internationaler Frauentag), 8. Mai (Kapitulation), 23. Mai (Tag des Grundgesetzes) und der 31. Oktober (Reformationstag).
66 Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen wollen den 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einrichten. Die AfD-Abgeordneten reichen einen eigenen Antrag ein und plädiert für einen nicht-konfessionellen Feiertag: Nach Ansicht der AfD-Abgeordneten soll es der 23. Mai werden, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes 1949.
Es ist ein neuer Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur in Hamburg, dass die SPD-Abgeordneten, die ebenfalls den 23. Mai präferieren, keinen Antrag  zusammen mit den AfD-Abgeordneten einreichen wollten. Deshalb haben die AfD-Abgeordneten einen eigenen Antrag gestellt.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es keines weiteren Feiertages in Hamburg bedarf. Falls dennoch ein zusätzlicher Feiertag eingerichtet werden soll, dann sprechen wir uns für den 23. Mai aus, denn der Tag war 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes die Geburtsstunde der Bundesrepublik. Das Ereignis stellt eine historische Zäsur dar und schlägt ein neues demokratisches und rechtsstaatliches Kapitel der deutschen Geschichte auf.“

Umweltfreundliches Flüssiggas: AfD-Fraktion setzt sich für LNG-Terminal in Brunsbüttel ein / Lorkowski: „Schlüsselenergiequelle der Zukunft fördern“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat in einem Haushaltsantrag auf, dass gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Studie in Auftrag gegeben wird, die eine Anbindung des geplanten LNG (Liquefied Natural Gas)-Terminals Brunsbüttel auch an LNG-Lieferungen per Schiffstransport aus Sankt Petersburg untersucht und bewertet (Drucksache 21/15320).
Das verflüssigte Erdgas gilt als Zukunftstechnologie und als mögliche Alternative zum Dieselantrieb. Schiffe, Bahnen und LKW können damit viel umweltfreundlicher als bislang betrieben werden. Allerdings verfügt Deutschland derzeit über kein eigenes Import-Terminal, an dem die riesigen LNG-Tanker anlegen können. Aktuell bemühen sich drei Hafenstädte darum: Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel. Die AfD-Fraktion macht sich für Brunsbüttel stark. Die Stadt bietet viele Standortvorteile. Zudem könnte dadurch eine engere Kooperation mit Russland (Stichwort: „Nordstream“) angestrebt werden.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Peter Lorkowski:
„Die LNG-Technologie gilt als die Schlüsselenergiequelle der Zukunft. Umso wichtiger ist es, endlich die notwendige Infrastruktur dafür zu schaffen. Aus Hamburger Sicht sprechen viele Standortvorteile für Brunsbüttel, damit die LNG-Infrastruktur möglichst breit aufgestellt wird.“

Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken – Flächensanierung jetzt voranbringen

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Der Bedarf unserer Stadt an bebaubarer Fläche für Wohnungen und Gewerbe ist nach wie vor hoch. Dabei gehen durch Nachverdichtung auch Erholungsflächen verloren. Gleichzeitig wird die Aktivierbarkeit von ansonsten geeigneten Flächen für eine Nutzung in vielen Fällen durch den Verdacht einer vorhandenen Altlast oder durch das Vorhandensein einer tatsächlich nachgewiesenen Altlast behindert.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56176/altlastensanierung-vorantreiben-und-fl%C3%A4chenrecycling-verst%C3%A4rken-%E2%80%93-fl%C3%A4chensanierung-jetzt-voranbringen.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

AfD-Fraktion fordert Auflösung des Zentrums für Gender & Diversity / Walczak: „Schluss mit der Alimentierung linker Propaganda!“

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(Hauptgebäude der Universität Hamburg)

Das Zentrum Gender & Diversity (ZGD) ist eine gemeinsame Einrichtung von Hamburger Hochschulen.Es bietet Forschungszertifikate im Bereich „Genderkompetenz“ sowie „Intersektionalität und Diversity“ an. Zu den Veranstaltungen im Sommersemester 2021 gehörten „Weißsein“ und „Die Macht weißer (Frauen)“. Laut AfD-Anfrage bezieht das Zentrum seine finanziellen Mittel von der Hochschule, zu denen jährliche Sachmittel in Höhe von 49.000 Euro zählen (Drucksache 22/3055).

Bürgerschaftspräsidentin Veit will Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Politik muss Solidarität mit den Bürgern in dieser Krise zeigen“

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Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, hat den Fraktionen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie den Abgeordneten für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen Sitzungsgelder in Höhe von 40 EUR auszahlen will. Frau Veit stützt sich hierbei auf eine zeitlich befristete „Auslegung“ des Abgeordnetengesetzes.
In einem Antwortschreiben an die Präsidentin hat die AfD-Fraktion dieses Ansinnen zurückgewiesen. Sitzungsgelder sind eine Aufwandsentschädigung, welche Abgeordnete für den erhöhten Mehraufwand, der Ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, kompensieren soll. Bei Video- und Telefonkonferenzen ist dieser aber gerade nicht vorhanden oder jedenfalls deutlich kleiner als bei Präsenzsitzungen.
Verwundert zeigt sich die AfD-Fraktion darüber, dass scheinbar alle anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dieser Entscheidung der Bürgerschaftspräsidentin einverstanden sind. Die AfD fordert nun in einem Antrag generell eine Aussetzung aller Sitzungsgelder unabhängig davon, ob es sich um Präsenzsitzungen oder Videokonferenzen handelt (Drucksache 22/XX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Krzysztof Walczak:
„Ich bin verwundert, dass in dieser schweren und unsicheren Zeit die Präsidentin ihre Energie darauf verwendet, mit Hilfe fragwürdiger Auslegungsentscheidungen die Versorgung der Abgeordneten mit Sitzungsgeldern sicherzustellen. Hundertausende von Arbeitnehmern und Unternehmen werden in Hamburg derzeit hohe wirtschaftliche Opfer abverlangt. Es ist ungerecht, wenn ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden muss, während ein anderer, privilegierter Teil mit Abgeordnetenmandaten unvermindert seine Bezüge erhält.
Ich halte es für dringend geboten, dass wir ein erstes, wenn auch kleines, Signal an die Hamburger Bürger senden. Hiermit zeigen wir unsere Bereitschaft auch als Volksvertreter, auf einen Teil unserer Bezüge zu verzichten. Vergleichbare Diskussionen gibt es bereits im Bund und in anderen Ländern. Solidarität funktioniert insofern nicht nur über den Beschluss milliardenschwerer Hilfsprogramme, sondern auch durch eigenen Verzicht. Die Bürgerschaft kann jetzt gemeinsam beweisen, dass sie es mit der Bevölkerung in dieser Notlage ernst meint und unserem Antrag auf Aussetzung der Sitzungsgelder für das Jahr 2020 folgen.“

30. Jahrestag der Deutschen Einheit: AfD-Fraktion fordert Festakt / Petersen: „Ein Tag zum Feiern!“

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Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 markiert eine besondere Zäsur in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die AfD-Fraktion fordert, diesen historischen Tag in einem gemeinsamen Festakt von Bürgerschaft und Senat am 3. Oktober 2020 im Rathaus zu würdigen (Drucksache 22/105).

AfD-Fraktion fordert würdigen Gedenkort für Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 / Wolf: „Setzen wir den heldenhaften Patrioten ein Denkmal!“

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(Gedenktafel in Berlin: Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944)

Vor fast 78 Jahren schrieben deutsche Männer Geschichte. Zahlreiche Offiziere, Intellektuelle und Bürger schlossen sich zusammen, um das nationalsozialistische Regime zu stürzen und Deutschland vor dem Untergang zu bewahren. Sie bezahlten den gescheiterten Versuch mit ihrem Leben. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass den Offizieren, Intellektuellen und Bürgern um Claus Schenk Graf von Stauffenberg ein würdiges Denkmal gesetzt wird (Drucksache 22/8484).

Zum zweiten Verhandlungstag der Jungfernstieg-Morde / Nockemann: „Folge einer katastrophalen Einwanderungspolitik“

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Der Tatort auf dem Bahnsteig

Es ist eines der abscheulichsten Verbrechen, das jemals in Hamburg verübt wurde: Der Doppelmord am Jungfernstieg vom 12. April. Mado Bido M. (34) tötete mit einem Messer seine ehemalige Lebensgefährtin und die gemeinsame zweijährige Tochter. Am heutigen Montag, 8. Oktober, ist der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den Asylbewerber aus Niger, der laut Hamburger Abendblatt auf seiner Facebook-Seite Videos des islamistischen Salafistenpredigers Pierre Vogel teilte.

Zur bitteren Erinnerung an das Geschehen zählt auch das Verhalten der etablierten Parteien. Einen Antrag der AfD-Fraktion, Messerangriffe in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen (Drucksache 21/12483), hatten die etablierten Parteien nur einen Tag vorher als „Panikmache“ und „Populismus“ abgewiegelt. Nach der Bluttat folgte die Polizei dem AfD-Vorschlag. Sie erfasst nun auch Straftaten mit der Tatwaffe Messer. Besonders irritierend war in diesem Zusammenhang auch, dass bei einer Anfrage der AfD-Fraktion Formulierungen geschwärzt wurden (Drucksache 21/12844). Ein Blogger, der Unerwünschtes veröffentlichte, musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:

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