Schulbehörde bestätigt Verstoß gegen Neutralitätsgebot und lässt AfD-feindlichen Beitrag von Schulhomepage entfernen / Wolf: „Wir begrüßen das Eingreifen der Behörde“

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Klassenzimmer: Ort der Indoktrination oder einer sachlich-fundierten Wissensvermittlung?

In den vergangenen Wochen hat die AfD-Bürgerschaftsfraktion die ersten Fälle mutmaßlicher Neutralitätsverstöße, die sich aus Hinweisen auf das vieldiskutierte Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ ergeben haben, eingereicht. In einem ersten Fall hat die Behörde nun einen Verstoß bestätigt und das Löschen eines AfD-feindlichen Beitrages auf einer Schulhomepage veranlasst (Drucksache 21/16136). Die Stadtteilschule Helmuth Hübener hatte sich in einem Beitrag, der an „alle Hamburgerinnen und Hamburger und Eltern“ gerichtet war, in unsachlicher, pauschaler und abwertender Weise gegen die AfD-Bürgerschaftsfraktion und gegen die AfD gewendet. Unter anderem sprach die Schule von der AfD als einer Partei mit einer „vorherrschenden ablehnenden Haltung gegenüber Pressefreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit“, die „einen beispiellosen Angriff auf das Grundverständnis demokratischer Bildung“ durchführe – was mit der Realität nichts zu tun hat.

72.000 Euro für kaum genutzte Hightech-Schranke / Oelschläger: „Behördensumpf trockenlegen“

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Muss es wirklich eine teure Hightech-Schranke sein oder reicht ein einfaches Modell wie dieses?

Steuergeldverschwendung und ineffektive Behörden? Wer dafür ein Beispiel sucht, findet sie in Hamburgs größtem Naturschutzgebiet, den Kirchwerder Wiesen. Um dort lebende Tiere zu schützen, soll der Fersenweg, der durch das Areal führt, mittels Schranke gesperrt werden. Näheres ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/15906): Angedacht ist eine Hightech-Anlage, die mit Transponderkarten funktioniert. Herstellungskosten: 72.000 Euro. Eine manuelle Schranke würde dagegen 6.300 Euro kosten. Finanziert wird das Ganze von der Umweltbehörde. Dort schätzt man, dass etwa 60 Personen, den Weg hin und wieder nutzen. Ob es überhaupt so viele sind, soll jetzt eine elektronische Verkehrszählung ergeben (Kosten: 2.500 Euro).
Kaum fassbar: Um das „schwierige“ Schranken-Problem zu lösen, zerbrechen sich die Verantwortlichen seit 2009 den Kopf. Damals wurde das Vorhaben von der dortigen Bezirksversammlung angestoßen. Bleibt die Frage, wie viele geschützte Tiere, insbesondere Amphibien, in diesen neun Jahren ihr Leben unter Autoreifen lassen mussten.

Dazu die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger„Durch Steuergeldverschwendung und Behördenschlendrian wird auch der Umweltschutz in ein schlechtes Licht gerückt. Aber dafür ist er zu wichtig. Das gilt besonders für eine Metropole wie Hamburg, wo jedes Stück geschützter Natur besonders wertvoll ist. Im Gegensatz zu den Kirchwerder Wiesen ist der Hamburger Behörden-Sumpf aber kein geschütztes Areal. Er sollte schleunigst trockengelegt werden.“

Gesundheitsschutz in Shisha-Bars: Links-Grün setzt AfD-Forderung um / Feineis: „AfD wirkt – wieder einmal“

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Immer wieder müssen Shishabar-Besucher mit schweren Kohlenmonoxid-Vergiftungen ins Krankenhaus.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gab gestern bekannt, dass sie im Februar einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxid in Shisha-Einrichtungen vorlegen wird. Die Betreiber sollen verpflichtet werden, technische Maßnahmen zu ergreifen, damit der Kohlenmonoxid-Gehalt in der Raumluft den gesetzlich festgelegten Maximalwert nicht überschreiten kann. Die AfD hatte dies bereits im Mai vergangenen Jahres gefordert (Drucksache 21/12921). Der Antrag wurde in der Bürgerschaft abgelehnt.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis „AfD wirkt, ob es den politischen Mitbewerbern nun gefällt oder nicht. Wieder einmal wird einer unserer Anträge nach einer gewissen Schamfrist von Links-Grün übernommen und umgesetzt. Besser spät als nie, dennoch bleibt die Frage, warum die Gesundheitsgefahren in den Bars solange ignoriert wurden.“

Wahlfälschung durch Wahlkampfkoordinator der Hamburger GRÜNEN bei der Bürgerschaftswahl 2015?

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Am 16.10.2018 berichtet welt.de von einem damals 20-Jährigen, der zur Bürgerschaftswahl 2015 in Hamburg zahlreiche Briefwahlunterlagen gefälscht haben soll. Dreieinhalb Jahre nach der Wahl hat die Staatsanwalt- schaft nun einen Strafbefehlsantrag gestellt. Der junge Wahlkampfkoordinator der Hamburger GRÜNEN wird beschuldigt, dutzende Briefwahlunterlagen gefälscht zu haben. Bekannte soll er angestiftet haben, ihm die Briefwahlunterlagen zu überlassen. Er selbst soll dann das Kreuz bei einem grünen Kandidaten gemacht und auch die Unterschrift des Wahlberechtigten gefälscht haben. In anderen Fällen soll er Wähler angeleitet haben, wie sie die Unterlagen ausfüllen sollten. Laut des Gerichtssprechers soll es die Staatsanwaltschaft als erwiesen ansehen, dass 30 Briefwahldokumente auf diese Weise gefälscht wurden. Ob er aus eigenem Antrieb handelte oder im Auftrag eines Kandidaten ist bislang nicht bekannt.

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Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

 

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Kindergeld: Hunderttausende Euro gehen ins Ausland / Wolf „Unsere Verantwortung gilt dem Nachwuchs im eigenen Land“

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Kohle für Kids? "Die Verantwortung jedes Staates gilt zunächst vor allem dem Nachwuchs im eigenen Land. "

In Deutschland Kindergeld kassieren, und es dann der Familie in Rumänien, Griechenland oder anderswo im Ausland zukommen lassen? Dieses Geschäftsmodell war und ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf zur Einführung des Kindergeldes 1954 im Bundestag verabschiedeten; heutzutage wird es indes im großen Ausmaß praktiziert. Das gilt besonders für Hamburg, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/14035) zeigt. Beispielsweise explodierten in der Hansestadt die Kindergeld-Zahlungen nach Rumänien zwischen 2012 und 2018 um 821 Prozent – von 13.444 Euro auf 123.830 Euro. Immense Steigerungsraten sind ebenfalls für Ungarn und Griechenland zu verzeichnen.

Broschüre – Was tun gegen Antisemitismus

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Die Bundeskanzlerin Angela Merkel beklagt neue Formen des Antisemitismus:
„Wir haben jetzt auch neue Phänomene, indem wir Flüchtlinge haben
oder Menschen arabischen Ursprungs, die wieder eine andere Form von
Antisemitismus ins Land bringen.“ Wie der deutsche Rechtsstaat darauf
reagiert, zeigt das Urteil gegen den Geflüchteten syrisch-palästinensischer
Herkunft Knaan Al S., der für seinen antisemitischen Übergriff auf einen Israeli
zu vier Wochen Arrest und einem Besuch in der Gedenkstätte „Haus der
Wannseekonferenz“ verurteilt wurde. Sigmount Königsberg, Antisemitismusbeauftragte
der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, nennt das Urteil einen
„schlechten Witz“.

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Kostenentwicklung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Hamburg

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Die Jüdische Gemeinde in Hamburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – betreibt unter anderem am Grindelhof 30 ein Bildungshaus mit einer Kindertagesstätte und einer staatlich genehmigten Schule. Aufgrund der allgemeinen Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen stellt die Polizei für das Grundstück einen Objektschutz sicher. Ergänzend hierzu hat die Gemeinde einen eigenen Sicherheitsdienst aufgebaut, der beispielsweise mit der Einlasskontrolle am Schultor zum morgendlichen Schulbeginn Sicherheitsaufgaben wahrnimmt, die nicht von staatlichen Organen wahrgenommen werden können. Angesichts der erheblichen Kosten für den gemeindlichen Sicherheitsdienst und des öffentlichen Interesses an einem sicheren Betrieb der Kindertagesstätte und der Schule wurden im November 2016 erste Gespräche über eine mögliche Beteiligung der öffentlichen Hand an den Kosten des gemeindlichen Sicherheitsdienstes begonnen. Zu diesem Zweck wurde eine Begehung des Grundstücks durch- geführt und es wurde eine objektbezogene Sicherheitsbeurteilung der zuständigen Behörde eingeholt.

 

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Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Politische Indoktrination mit Unterrichtsblättern der Bundeszentrale für politische Bildung an Hamburger Schulen

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Eltern haben uns darauf hingewiesen, dass an Hamburger Schulen das Themenblatt „Rechtspopulismus – Herausforderung für die Demokratie?“ von der Bundeszentrale für politische Bildung (Themenblätter im Unterricht/Nummer 114) im Unterricht eingesetzt wird. Das Themenblatt enthält eine didaktische Einleitung zum Thema „(Rechts-)Populismus“ sowie jeweils einen Klassensatz Arbeitsblätter zu den Themen „Rechtspopulismus – Was ist das?“ und „Herausgeforderte Demokratie? Ein Fallbeispiel“.

Obwohl die Autoren des Themenblattes, Rico Behrens und Stefan Breuer – zwei Vertreter der linksliberalen Politikwissenschaft, bereits in der Einleitung auf den Beutelsbacher Konsens als „Ankerpunkt für die Auseinander- setzung“ im Umgang mit „Rechtspopulismus im Unterricht“ verweisen, besteht ihr didaktischer Kommentar durchgängig aus einseitigen, pauschalen und grob vereinfachenden Zuschreibungen und Unterstellungen gegenüber dem vermeintlichen Konzept eines „Rechtspopulismus“ sowie jener von den Autoren als „rechtspopulistisch“ eingeordneten Akteure und Parteien in Deutschland und Europa.

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