Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich mit einem Antrag für die Einführung einer Demokratieklausel in der Extremismusbekämpfung ein.
„Mit diesem Bekenntnis zu unserem Grundgesetz wollen wir verhindern, dass Extremisten in ihrem Kampf untereinander von Steuergeldern profitieren.“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Wolf.
„Eigentlich ein Unding, dass man eine solche Selbstverständlichkeit erst per Antrag einbringen muss„ findet Innenexperte Dirk Nockemann. Denn „schließlich sollte doch für alle Demokraten klar sein, das man Steuergelder nicht an Organisationen ausschütten darf, die unter dem Vorwand gegen Rechtsextremismus zu sein, diesen Staat ablehnen“ empört sich Wolf.
Der Senat hatte in Beantwortung mehrerer kleiner Anfrage zugeben müsssen, dass er die vom ihm selbst als linksextremistisch eingestufte VVN-BdA mit Steuergeldern finanziert hat. Dies verletzt sowohl den anti-totalitären Grundkonsens, der dieses Land bisher geprägt hat, als auch das Prinzip der Wehrhaften Demokratie.
„Der Grund, ein solches Bekenntnis zu unserem Grundgesetz abzulehnen, kann vermutlich nur darin begründet liegen, dass die eigene anti-demokratische Einstellung unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Extremismus verborgen werden soll“ erklärte Dirk Nockemann.
Die AfD-Fraktion ist gespannt, wer mit ihr in Hamburg die Demokratie gegen Extremisten sichern will.