Die AfD-Fraktion hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Auswertung von DNA-Spuren auf äußerlich erkennbare Merkmale“ (Drucksache 21/7608) eingereicht. Die CDU-Fraktion reichte den Antrag „Prüfung der Ausweitung von DNA-Spuren für Fahndungszwecke auf Bundesebene ermöglichen“ (Drucksache 21/7600) mit einer ähnlichen Zielrichtung ein. In beiden Anträgen wird der Senat aufgefordert, dass er sich auf Bundesebene für eine erweiterte DNA-Auswertung einsetzen soll. Während der AfD-Antrag eine Ablehnung erfuhr, erhielt der CDU-Antrag eine Überweisung in den Fachausschuss.
Dazu der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: