Gegen fünf Personen aus rechtsextremen Kreisen in Hamburg liegen Haftbefehle vor, die bisher aber nicht vollstreckt werden konnten. Das geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. Demnach können vielfältige Gründe für die Nichtvollstreckung sein, so der Senat, etwa unbekannte Aufenthaltsorte, Aufenthalt in einem Krisen- oder Kriegsgebiet, für die eine Zusammenarbeit auf Basis der Rechtshilfe unmöglich ist, sowie ermittlungstaktische Gründe.
In anderen Bundesländern scheint die Quote bei verurteilten rechtsradikalen Straftätern ähnlich hoch oder noch höher zu sein: Die Zeitung DIE WELT hatte am 11.01.2016 davon berichtet, dass sich Hunderte Rechtsradikale trotz Haftbefehls auf freiem Fuß befänden.
„Es stimmt schon nachdenklich, wenn die Haftbefehle nicht vollstreckt werden können, weil keiner weiß, wo sich Straftäter, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen, gerade verstecken“, sagt Dirk Nockemann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. „In jedem Fall müssen auch hier die polizeilichen Anstrengungen intensiviert werden, dieser Täter habhaft zu werden“, so Nockemann. Dazu müssten auch Geheimdienste aktiv werden, wenn Täter im Ausland Unterschlupf gefunden haben sollten. Eine bessere Ausstattung der Polizei und mehr gutes Personal sei insgesamt dringend geboten, aber gerade hier haben vor allem grün-rote Politiker, die sich am meisten über Rechtsextremismus beschweren, in den vergangenen Jahren den Rotstift angesetzt.
Es dürfe für keinen Täter Rabatt geben, so Nockemann. „Die AfD-Fraktion hat sich immer für eine vorbehaltlose Strafverfolgung von Tätern aus dem rechts- und linksextremistischen sowie islamistischen Bereich eingesetzt.“
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