Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel: CDU, Grüne und SPD wollen Verfassungsänderung / Nockemann: „Es bedarf keiner Verfassungsänderung“ / Wolf: „Aufgabe des antitotalitären Grundkonsenses“

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Drei Abgeordnete der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen im „Kampf gegen Antisemitismus“ eine Änderung der Verfassung vornehmen und dies als Staatsziel verankern.

Dazu der Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann:
„Es ist unser aller Aufgabe, Antisemitismus entschieden zu ächten und gegen jede Form von Antisemitismus und Extremismus konsequent vorzugehen. Dazu bedarf es aber keiner Verfassungsänderung. Eine Verfassung hat im Wesentlichen zweierlei zu regeln: Die Grundrechte und die Staatsorganisation – und nichts sonst.“

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Jüdische Belange Dr. Alexander Wolf:
„Unter dem Deckmantel des ‚Kampfes gegen Antisemitismus‘ wird hier der antitotalitäre Grundkonsens aufgebeben. Denn Teil des Vorschlags für die Verfassungsänderung ist ausdrücklich ein Kampf gegen sogenanntes ‚faschistisches Gedankengut‘. Wir halten das für hochproblematisch. Denn das könnte so auch in der DDR-Verfassung stehen – das ist die Sprache selbsternannter linker ‚Antifaschisten‘. Verteidigen wir unsere Verfassungsordnung gegen Extremisten jeglicher Couleur und überfrachten wir die Verfassung nicht mit allen möglichen politischen Zielen!“