AfD fordert: Rechtmäßigkeit von PolizeiGrün e.V. prüfen / Nockemann: „Nur die Polizei darf Polizei heißen“

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Seit 2013 existiert die in Berlin eingetragene Berufsvereinigung „PolizeiGrün e.V.“. In der Präambel heißt es: „Bestandteil einer modernen Bürger*innengesellschaft ist auch eine weltoffene, tolerante und diskriminierungsfreie Polizei. Die Arbeit des Vereins soll dazu beitragen […] den Rückfall in alte Strukturen zu vermeiden.“
Nach Eigenangaben handelt es sich um einen Verein, grüner und den Grünen naher Polizeibediensteter. Der Verein ist in 15 Bundesländern aktiv. Ihr Sitz hat dieselbe Anschrift wie die Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Eines der Vorstandsmitglieder arbeitet in der Hamburger Justizbehörde.
PolizeiGrün bezieht in der Öffentlichkeit häufig Stellung zu politischen Themen und lässt dabei das für Beamte geltende Neutralitäts- sowie Mäßigungsgebot vermissen.
Aus Sicht der AfD ist die Nutzung der Bezeichnung „Polizei“ im Vereinsnamen rechtlich unzulässig. Die AfD-Fraktion fordert, die Verwendung des Namens „PolizeiGrün“ durch den PolizeiGrün e.V. zu prüfen und bei entsprechendem Prüfungsergebnis den Gebrauch des Namens „PolizeiGrün“ in Hamburg zu untersagen (Drucksache 22/14620).

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Ein grüner Polizeiverein sitzt in der grünen Parteizentrale – schon allein das ist fragwürdig. Weit problematischer ist die Verwendung der geschützten Bezeichnung ‚Polizei’ im Vereinsnamen. Juristisch betrachtet steht es nur Polizeibehörden zu, diesen Namen zu führen. Hinzu kommt, dass der politisch den Grünen verbundene Verein sich immer wieder zu politischen Fragen äußert und das für Polizeibeamte geltende Neutralitäts- und Mäßigungsgebot verletzt. Wir fordern eine strenge Prüfung und wir fordern in letzter Konsequenz, die Unterlassung der namentlichen Verwendung durchzusetzen. Nur die Polizei darf Polizei heißen!“