Ostern 2010 beschossen und kaperten somalische Piraten einen Frachter vor der Ostküste Afrikas und wurden von einer niederländischen Spezialeinheit festgenommen. Daraufhin fand die Auslieferung nach Deutschland statt, da der überfallene Frachter dort registriert war. Das Landgericht Hamburg verurteilte die zehn Somalier Ende 2012 wegen Angriffes auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. 2015 waren wieder alle auf freiem Fuß.Von den zehn verurteilten somalischen Seeräubern leben immer noch drei in Hamburg. Zwei davon besitzen sogar eine Aufenthaltserlaubnis, da sie sich „nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert“ hätten. Eine Person erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ob die anderen betroffenen Personen darüber hinaus gegebenenfalls ihren Unterhalt ganz oder teilweise durch Sozialleistungen bestreiten wurden aus Datenschutzgründen nicht ermittelt. Vier Personen sind zwischenzeitlich ausgereist. Über den Aufenthaltsort von drei Personen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor (Drucksache 22/03863).
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die verurteilten Verbrecher sind nur wegen des Gerichtsprozesses und der Haftverbüßung in unsere Hansestadt gekommen. Anstatt sie unverzüglich abzuschieben, werden sie sogar mit dem Freifahrtschein belohnt. Das ist ein Staatsversagen auf ganzer Linie! Und es zeigt, dass die Regierenden nicht einmal in der Lage, geschweige denn willens sind, verurteilte Piraten in ihre Heimat zurückzuschicken. Es sind Geschichten wie diese, die zu einem zunehmenden Politikverdruss in der Bevölkerung führen.“