AfD-Fraktion fordert Verfassungsänderung: Mehr Demokratie bei Verfassungsrichterwahl wagen / Walczak: „Intransparente Verfassungsrichterwahlen sind einer Demokratie unwürdig“

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Die AfD-Fraktion hat für die kommende Bürgerschaftssitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingereicht (Drucksache 22/934). Damit soll die Wahl der Verfassungsrichter transparenter und demokratischer gestaltet werden.
Derzeit ist die übliche Praxis, dass die Wahl von Verfassungsrichtern ohne öffentliche Anhörung und ohne Debatte abläuft. Zudem wird erst kurz vor der Wahl in der Bürgerschaft die Identität der Kandidaten bekanntgegeben, sodass eine kritische Berichterstattung der Medien erschwert wird.
Hintergrund: Das Hamburgische Verfassungsgericht ist mit Bürgerschaft und Senat ein gleichrangiges und eigenständiges Verfassungsorgan. Neben dem Präsidenten gehören dem Gericht acht weitere Richter an, die von der Bürgerschaft – ohne Debatte – für sechs Jahre gewählt werden.

Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Das Verfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan und steht an der Spitze der Hamburger Judikative, aber das derzeitige Wahlverfahren lässt viel zu wünschen übrig. Öffentlichkeit und Medien bleiben beim Nominierungs- und Vorstellungsprozess der Kandidaten außen vor, obwohl hier Richter bestimmt werden, die eine überaus große Machtfülle bei der Auslegung unserer Verfassung haben – man denke nur an Paritätsgesetze und andere Grundrechtseinschränkungen. Wenn für Verfassungsrichterwahlen das gleiche intransparente Wahlverfahren wie bei der Besetzung der Stadtentwicklungskommission und anderer zweitrangiger Gremien zur Anwendung kommt, ist das einer Demokratie unwürdig.
Die jüngere Vergangenheit unterstreicht, dass es möglich sein muss, sich im Vorwege über Kandidaten zu informieren und diese im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befragen zu können. Dies sollte nicht einer kleinen Zahl interessierter Abgeordneter vorbehalten sein. In Hamburg hatte erst jüngst ‚Die Welt‘ die linksextremistischen Verstrickungen der amtierenden Verfassungsrichterin Cornelia Ganten-Lange aufgedeckt. Auch die in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählte Barbara Borchardt, Gründungsmitglied der linksextremen Antikapitalistischen Linken, ging durch die Schlagzeilen. Leider wurde dies alles immer erst nach erfolgter Wahl ins Verfassungsgericht bekannt.
Dagegen hilft nur mehr Demokratie. Transparente Verfassungsrichterwahlen würden dazu beitragen, Extremisten auszusieben und die Legitimität des Verfassungsgerichts zu schützen.“