Der thüringische Verfassungsgerichtshof hat heute das Paritätsgesetz gekippt. Die AfD-Fraktion Thüringen klagte gegen das von der damaligen rot-rot-grünen Mehrheit durchgesetzte Gesetz, das eine paritätische Besetzung der Kandidatenlisten mit Männern und Frauen für Landtagswahlen erzwingt. Die Richter erklärten in einem Grundsatzurteil das Gesetz für nichtig. Thüringen ist damit das erste Bundesland, in dem eine solche juristische Bewertung getroffen wurde.Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Das ist ein großer Sieg für die Demokratie. Paritätsgesetze schaffen faktisch freie Wahlen ab, da der Staat ihnen vorschreibt, welche Kandidaten überhaupt zur Wahl antreten dürfen. Es ist nun an der Zeit, dass der rot-grüne Senat in Hamburg sein eigenes Vorhaben für ein Paritätsgesetz beerdigt und weiterhin freie und demokratische Wahlen zulässt.“
Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Eine Klatsche für Links-Grün, die entgegen der Verfassung die Frauenquote bei Parlamentswahlen durchsetzen wollten. Ein Dank an die AfD-Fraktion in Thüringen, die gegen dieses rechtswidrige Gesetz geklagt hat.“