Stärkung der Minderheitsrechte zu Lasten der AfD als kleinster Fraktion

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SPD, Grüne, CDU und Linke peitschten in der vergangenen Bürgerschaftssitzung eine Verfassungs- und Geschäftsordnungsänderung durch. Die Anträge wurden der AfD-Fraktion erst knapp zwei Stunden vor der Bürgerschaftssitzung übermittelt. Keine Zeit also, sich ausreichend mit dem Thema zu befassen. Und der Titel der interfraktionellen Anträge „Stärkung der parlamentarischen Minderheitsrechte“ war ein lupenreiner Etikettenschwindel.
Dieser sah vor, dass die Regierungsfraktionen eine pauschale Anhebung der Fraktionsmittel in Höhe von monatlich 150 Euro pro Abgeordnetem zusätzlich erhalten sollten. Die Oppositionsfraktionen sollten 450 Euro zusätzlich erhalten.
Im Ergebnis sind das pro Jahr:
97.200 Euro mehr für die SPD
81.400 für die CDU
70.200 für die Linksfraktion
59.400 für die Fraktion der Grünen
37.800 für die AfD

Auch wenn die Regelung anders ausgefallen wäre, hätte die AfD-Fraktion nicht zugestimmt. In der derzeitigen Coronakrise ist es völlig unangebracht, angesichts steigender Arbeitslosigkeit und grassierender Kurzarbeit in Hamburg zusätzliche Gelder an Fraktionen auszuschütten. Viele Bürger müssen existenzbedrohende Einbußen hinnehmen, und die etablierten Parteien füllen sich die Taschen.

Darüber hinaus sollte das Quorum, also die notwendige Stimmenanzahl, die für die Einsetzung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) notwendig ist, von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Aus folgendem Grund: Jetzt können CDU (15 Abgeordnete) und Linke (13 Abgeordnete) einen PUA – ohne auf die AfD-Fraktion angewiesen zu sein – einsetzen. Unterm Strich ging es also um mehr Gelder und die gezielte Ausgrenzung der AfD.