Bürgerschaft: Änderung der Geschäftsordnung verhindert AfD-Vizepräsidenten / Nockemann und Wolf: „Gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte“

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Hamburg, 01.04.2020 – Auf der heutigen Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen. Diese sieht vor, die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu begrenzen. In der Vergangenheit erhielt jede Fraktion Anspruch auf den Posten des Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde mit dem Ausscheiden der FDP in der neuen Legislatur und die geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Eingereicht wurde der interfraktionelle Antrag unter anderem von Linken und der CDU (Drucksache 22/50). Durch die neue Geschäftsordnung stellen nun im Ergebnis sämtliche Parteien, mit Ausnahme der AfD, einen Vizepräsidenten.

Dazu die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die unsägliche Politik der Ausgrenzung geht unvermindert weiter – und das, obwohl wir in der Vergangenheit einen Vizepräsidenten der Bürgerschaft gestellt haben. Dass uns dieses Recht nun durch einen willkürlichen Akt verwehrt wird, stellt eine gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte dar. Angesichts einer satten Zweidrittelmehrheit von Rot-Grün sollten bei allen Demokraten alle Alarmsignale angehen bei einer derart skandalösen Schwächung einer Oppositionspartei.
Nicht die AfD beschädigt die Demokratie, sondern die geschlossene Einheitsfront, die sich mit unlauteren Methoden als ‚Demokratieverteidiger‘ verkauft. Unterstützung erhält sie dabei von der ehemals bürgerlichen CDU, die sich nicht zu schade ist – entgegen einem CDU-Parteitagsbeschluss – einen gemeinsamen Antrag mit der in Hamburg radikalen Linkspartei einzubringen. Um diesen unsäglichen Vorgängen Einhalt zu gebieten, werden wir alle parlamentarischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um unsere Rechte durchzusetzen.“