Die rot-grüne NRW-Landesregierung erhält mit der umstrittenen neuen Frauenförderung im öffentlichen Dienst eine weitere Klatsche. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen grundgesetzwidrig ist und nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese vereinbar sei. Die rot-grüne Landesregierung will den Rechtsstreit jetzt vor den Verfassungsgerichtshof in Münster bringen.
Dazu sagte der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: