Beschaffung von Schutzausrüstung

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Am 25.03.2020 wurde der Mangel an Schutzausrüstung in Hamburg gleich zweimal in den Medien thematisiert und zwar in beiden Fällen bezogen auf gleichermaßen „systemrelevante“ Berufsgruppen.

„Freiwilligen-Rekrutierung“ bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Covid-19-Patienten

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Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Bürgerschaftspräsidentin Veit will Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Politik muss Solidarität mit den Bürgern in dieser Krise zeigen“

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Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, hat den Fraktionen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie den Abgeordneten für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen Sitzungsgelder in Höhe von 40 EUR auszahlen will. Frau Veit stützt sich hierbei auf eine zeitlich befristete „Auslegung“ des Abgeordnetengesetzes.
In einem Antwortschreiben an die Präsidentin hat die AfD-Fraktion dieses Ansinnen zurückgewiesen. Sitzungsgelder sind eine Aufwandsentschädigung, welche Abgeordnete für den erhöhten Mehraufwand, der Ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, kompensieren soll. Bei Video- und Telefonkonferenzen ist dieser aber gerade nicht vorhanden oder jedenfalls deutlich kleiner als bei Präsenzsitzungen.
Verwundert zeigt sich die AfD-Fraktion darüber, dass scheinbar alle anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dieser Entscheidung der Bürgerschaftspräsidentin einverstanden sind. Die AfD fordert nun in einem Antrag generell eine Aussetzung aller Sitzungsgelder unabhängig davon, ob es sich um Präsenzsitzungen oder Videokonferenzen handelt (Drucksache 22/XX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Krzysztof Walczak:
„Ich bin verwundert, dass in dieser schweren und unsicheren Zeit die Präsidentin ihre Energie darauf verwendet, mit Hilfe fragwürdiger Auslegungsentscheidungen die Versorgung der Abgeordneten mit Sitzungsgeldern sicherzustellen. Hundertausende von Arbeitnehmern und Unternehmen werden in Hamburg derzeit hohe wirtschaftliche Opfer abverlangt. Es ist ungerecht, wenn ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden muss, während ein anderer, privilegierter Teil mit Abgeordnetenmandaten unvermindert seine Bezüge erhält.
Ich halte es für dringend geboten, dass wir ein erstes, wenn auch kleines, Signal an die Hamburger Bürger senden. Hiermit zeigen wir unsere Bereitschaft auch als Volksvertreter, auf einen Teil unserer Bezüge zu verzichten. Vergleichbare Diskussionen gibt es bereits im Bund und in anderen Ländern. Solidarität funktioniert insofern nicht nur über den Beschluss milliardenschwerer Hilfsprogramme, sondern auch durch eigenen Verzicht. Die Bürgerschaft kann jetzt gemeinsam beweisen, dass sie es mit der Bevölkerung in dieser Notlage ernst meint und unserem Antrag auf Aussetzung der Sitzungsgelder für das Jahr 2020 folgen.“

Corona-Krise: AfD-Fraktion legt 37-Punkte-Plan vor / Wolf: „Konstruktive Lösungen zur Bewältigung der Corona-Krise“

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Die Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung des Virus treffen viele Bürger unserer Hansestadt hart. Die AfD-Fraktion legt einen detaillierten 37-Punkte-Plan vor. Unter anderem wird die Einrichtung eines Sonderausschusses „Corona“ gefordert, der sich mit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise parlamentarisch befassen soll. Daneben wird der Senat aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das eine kennzahlenbasierte Exit-Strategie für die Lockerung der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung beinhaltet (Drucksache 22/XX).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die AfD-Fraktion zeigt mit ihrem Maßnahmenpaket, dass sie sachorientierte und konstruktive Lösungen zur Bewältigung der Corona-Krise anbietet – im Gesundheitsbereich ebenso wie für die Bereiche Haushalt, Wirtschaft und Soziales. Das Wichtigste dabei ist: Wir brauchen endlich eine kennzahlenbasierte Exit-Strategie für die Lockerung der Kontaktbeschränkungen.
Die Hamburger haben ein Recht auf eine Perspektive – sie wollen wissen, bei welchen Kennzahlen die Maßnahmen gelockert werden können. Anzuknüpfen ist dabei insbesondere an die tägliche Rate der Neuinfektionen sowie die Belegung von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Außerdem sind Luxusausgaben auf den Prüfstand zu stellen und einem Corona-Hilfsfond zuzuführen.“

AfD-Fraktion fordert Verzicht auf Knöllchen für Autofahrer / Nockemann: „Auto ist infektionssicherer als Bus und Bahn“

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Die AfD-Fraktion beantragt, dass bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Dauer der Coronakrise nicht sanktioniert werden (Drucksache 22/XX). Dies gilt selbstverständlich nur für Fahrzeuge, die nicht gefährden und nicht behindern. Dadurch wird die Ordnungsbehörde entlastet und der Autoverkehr, der deutlich infektionssicherer als Bus und Bahn ist, gefördert.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Coronakrise wirkt sich auch massiv auf den Verkehr in unserer Stadt aus. Für die Bürger ist es aktuell gesünder, mit dem Auto anstatt mit Bus und Bahn zu fahren. Das Auto als Verkehrsmittel ist zum jetzigen Zeit wichtiger denn je. Deshalb muss der Senat Anreize schaffen, um den Bürgern, die arbeiten müssen, einen infektionssicheren und unkomplizierten Arbeitsweg zu ermöglichen.“

Bürgerschaft: Änderung der Geschäftsordnung verhindert AfD-Vizepräsidenten / Nockemann und Wolf: „Gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte“

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Hamburg, 01.04.2020 – Auf der heutigen Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen. Diese sieht vor, die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu begrenzen. In der Vergangenheit erhielt jede Fraktion Anspruch auf den Posten des Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde mit dem Ausscheiden der FDP in der neuen Legislatur und die geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Eingereicht wurde der interfraktionelle Antrag unter anderem von Linken und der CDU (Drucksache 22/50). Durch die neue Geschäftsordnung stellen nun im Ergebnis sämtliche Parteien, mit Ausnahme der AfD, einen Vizepräsidenten.

Dazu die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die unsägliche Politik der Ausgrenzung geht unvermindert weiter – und das, obwohl wir in der Vergangenheit einen Vizepräsidenten der Bürgerschaft gestellt haben. Dass uns dieses Recht nun durch einen willkürlichen Akt verwehrt wird, stellt eine gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte dar. Angesichts einer satten Zweidrittelmehrheit von Rot-Grün sollten bei allen Demokraten alle Alarmsignale angehen bei einer derart skandalösen Schwächung einer Oppositionspartei.
Nicht die AfD beschädigt die Demokratie, sondern die geschlossene Einheitsfront, die sich mit unlauteren Methoden als ‚Demokratieverteidiger‘ verkauft. Unterstützung erhält sie dabei von der ehemals bürgerlichen CDU, die sich nicht zu schade ist – entgegen einem CDU-Parteitagsbeschluss – einen gemeinsamen Antrag mit der in Hamburg radikalen Linkspartei einzubringen. Um diesen unsäglichen Vorgängen Einhalt zu gebieten, werden wir alle parlamentarischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um unsere Rechte durchzusetzen.“

Bürgerschaft beschließt Corona-Notgesetz / Reich: „Zusätzliche Kreditaufnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise unabdingbar“

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Die AfD-Fraktion erkennt die Notwendigkeit einer Aussetzung der Schuldenbremse und einer zusätzlichen Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro an. Die AfD-Abgeordneten stehen deshalb in der morgigen Bürgerschaft einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Senats positiv gegenüber (Drucksache 22/42). Durch das Covid-19-Notsituationsgesetz werden die Modalitäten der Kreditaufnahme präzise festgelegt.

Dazu der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Thomas Reich:
„Für die Bevölkerung und Wirtschaft ist die Corona-Pandemie eine nie dagewesene Notsituation mit zeitlich nicht abzuschätzendem Ausmaß. Das nun vom Senat vorgesehene Corona-Notgesetz sieht zur Krisenbewältigung tiefgreifende Maßnahmen vor. Ebenso lebensnotwendig wie die Maßnahmen gegen das Coronavirus, ist eine vernunftorientierte Abwägung medizinischer wie ökonomischer Interessen im Sinne der Bürger. Unsere Zustimmung ist jedoch nur möglich, wenn das Prozedere der Kreditermächtigung in Verbindung mit der gesetzlichen Konkretisierung einen einmaligen Vorgang darstellt und eine dauerhafte Aushebelung der Schuldenbremse ausschließt. Aus diesem Grund bringen wir einen entsprechenden Zusatzantrag ein, der dies noch einmal unmissverständlich klarstellt.“

Anschlag von Hanau: BKA sieht kein rechtsextremes Motiv / Nockemann: „Hanau war Instrumentalisierung in Reinform“

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Im Zuge der laufenden Ermittlungen zum Anschlag von Hanau, sieht das Bundeskriminalamt laut Medienberichten keinen rechtsextremen Hintergrund. Demzufolge habe der Täter, Tobias R., seine Opfer ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorien zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv gewesen, so die weiteren Ermittlungen.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dirk Nockemann:
„Linke Medienvertreter und unseriöse Politiker waren sich schnell einig, der AfD mindestens eine Mitschuld an den schrecklichen Ereignissen anzulasten. Die Folge waren dauerhafte Demonstrationen vor unseren Geschäftsräumen und eine nie zuvor erlebte bundesweite Diffamierungs- und Verleumdungskampagne. Inmitten unseres Bürgerschaftswahlkampfes zeigte die Kampagne ihre Wirkung. Dass die BKA-Ermittlungen nun anderes belegen als medial weitläufig publiziert wurde, sollte zu denken geben. Es lässt sich feststellen: Hanau war Instrumentalisierung in Reinform. Für die schäbigen und rücksichtslosen Anschuldigungen wäre eine Richtigstellung angebracht, zumindest aber sollte Selbstreflexion zu erwarten sein. Klar ist gleichwohl, dass rechtsextreme Gewalt dort, wo sie nachweislich stattfindet, benannt und mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss.“

Gesundheitsbehörde sieht keine Notwendigkeit für Corona-Testzentrum / Reich: „Testzentren unerlässlich, um Pandemie in den Griff zu bekommen“

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Der geplante Start eines Corona-Testzentrums in Bergedorf ist von der Gesundheitsbehörde abgebrochen worden. Laut Angaben der Gesundheitsbehörde sei die Kassenärztliche Vereinigung in der Lage, alle nötigen medizinischen Tests durchzuführen.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Thomas Reich:
„Der plötzliche Sinneswandel der Gesundheitsbehörde, das Corona-Testzentrum doch nicht zu öffnen, verwundert sehr. Wollen wir die Pandemie ernsthaft in den Griff bekommen, sind massenhafte Tests, das heißt ein deutlicher Ausbau der Testkapazitäten auf das Coronavirus unverzichtbar. Infektionsfälle müssen rasch diagnostiziert und unklare Verdachtsfälle minimiert werden. Nur so lässt sich die Coronawelle präventiv eindämmen. Wir müssen den Bürgern Sicherheit vermitteln, indem wir die Situation endlich unter Kontrolle bekommen. Massentests sind zum Schutze der Hamburger Bürger unerlässlich.“

AfD-Fraktion lädt Bürgerschaft zur Stärkung der Oppositionsrechte ein / Walczak: „Eine starke Demokratie braucht eine starke Opposition!“

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Die AfD-Fraktion fordert in zwei Anträgen eine Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Dadurch sollen die Rechte der Opposition gestärkt werden.
Seit der letzten Bürgerschaftswahl besitzen die voraussichtlichen Regierungsfraktionen aus SPD und Grünen mehr als 70 Prozent der Parlamentssitze. Die Opposition, die die Regierung laut Verfassung kontrollieren muss, schrumpft auf weniger als ein Drittel der Mandate.
Um die Demokratie zu stärken, will die AfD-Fraktion die Rechte der Opposition ausbauen. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass die Oppositionsfraktionen das Minderheitenrecht erhalten, einmal im Kalenderquartal eine Vorlage in die Ausschüsse auch ohne Zustimmung der Mehrheit überweisen zu können (Drucksache 22/18).