Forderung nach Corona-Sonderausschuss: Allen Unkenrufen zum Trotz – Die AfD wirkt!

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Die AfD-Fraktion forderte Anfang April in einem detaillierten 37-Punkte-Plan unter anderem einen Sonderausschuss „Corona“. Drei Wochen später zieht die regierende SPD nach und fordert ebenfalls die Einrichtung eines Corona-Sonderausschusses. Wenn zwei das Gleiche fordern, dann ist das nicht dasselbe. Die AfD-Fraktion begrüßt es sehr, dass sich die SPD dem Vorschlag der AfD anschließt, denn es ist jetzt nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen. Im Fokus steht zunächst der Gesundheitsschutz unserer Bürger; dann aber muss unsere Wirtschaft und unser Land wieder auf die Beine kommen. Die AfD stellt sich der staatspolitischen Verantwortung und leistet ihren Beitrag.

AfD-Fraktion fordert: Kleine Bürgerschaftsfraktionen stärken / Ehlebracht: „Widerspruch ist der Treibstoff für die Demokratie“

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Wichtige Themen werden in der Bürgerschaft im Rahmen der Aktuellen Stunde behandelt. In der vorangegangen 21. Legislaturperiode wurde bei zahlreichen Bürgerschaftssitzungen während der Aktuellen Stunde das zweite Beratungsthema aufgerufen. Da die Aktuelle Stunde zeitlich begrenzt ist, kam es häufiger vor, dass die kleinsten Fraktionen nicht mehr zu Wort kamen. Diesen Mangel in der Geschäftsordnung will die AfD-Fraktion mit dem Antrag „Gleichheit aller Fraktionen bei der Aktuellen Stunde sicherstellen“ beheben (Drucksache 22/15).

Dazu der frühere Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und jetzige Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Detlef Ehlebracht:
„Widerspruch ist der Treibstoff für die Demokratie. Gerade bei der starken Zweidrittelmehrheit der derzeit regierenden Senatsparteien ist eine hör- und wahrnehmbare Stimme der Oppositionsfraktionen wichtiger und notwendiger denn je.“

AfD-Fraktion fordert: Anzahl der Senatsmitglieder begrenzen / Nockemann: „Politik ist für die Bürger da und nicht für die Parteien!“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Bürgerschaftsantrag, die Begrenzung des Senats auf elf Mitglieder. Zudem soll ebenfalls die Anzahl der mit dem Senat verbundenen Staatsräte auf zehn begrenzt werden (Drucksache 22/66).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Größe des Senats war in der Vergangenheit regen Schwankungen unterworfen. Dabei hat sich gezeigt, dass auch ein schlanker und kompakter Senat erfolgreich sein kann. Mit dem verschobenen Kräfteverhältnis der letzten Bürgerschaftswahlen zu Gunsten der Grünen, befürchten wir eine Teilung der Behörden und somit eine weitere Aufblähung des Senats. Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Einführung einer Obergrenze. Hamburg benötigt keinen künstlich aufgeblähten Senat, nur um dem Parteienproporz der SPD und Grünen zu bedienen. Politik ist für die Bürger da und nicht für die Parteien.“

Dirk Nockemann zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Detlef Ehlebracht zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Lex AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft | Olga Petersen AfD

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Die Altparteien haben in der Bürgerschaftssitzung vom 1. April einen interfraktionellen Antrag eingebracht, um die Geschäftsordnung zu ändern und die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu mindern. Mit welcher Begründung? Offiziell, weil die FDP-Fraktion nicht mehr in der Bürgerschaft vertreten ist. Inoffiziell, um die AfD-Fraktion Hamburg auszugrenzen und uns einen Vizepräsidenten zu nehmen.

Offizielle Webseite: olga-petersen.de
Telegramm: https://t.me/OlgaPetersenAfDTG
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Marco Schulz zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Krzysztof Walczak zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Dr. Alexander Wolf zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Erwiderung zur Corona-Regierungserklärung von Dr. Alexander Wolf

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Die Rede zur Corona-Regierungserklärung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Wolf zur zweiten Bürgerschaftssitzung.

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