Demonstration von „Muslim Interaktiv“ genehmigt / Nockemann: „Rechtsstaat muss Zähne zeigen“

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Hamburgs Innenbehörde hat eine von der extremistischen Gruppierung „Muslim Interaktiv“ angemeldete Demonstration für kommenden Sonnabend genehmigt. Bereits vor rund zwei Wochen fand eine Demonstration der Islamisten statt. Dort forderten sie unter anderem das Kalifat. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die verstörenden Szenen der letzten Islamistendemo dürfen sich auf gar keinen Fall wiederholen. Wer das Kalifat und die Scharia propagiert, will unser Grundgesetz und unsere Demokratie aus der Welt schaffen.
Dass Rot-Grün den Steinzeit-Islamisten vom Steindamm trotz aller offenkundigen Bedenken eine Bühne bietet, ist unbegreiflich und verantwortungslos. Es kann nicht sein, dass ‚Muslim Interaktiv‘ ihre islamistischen Kalifatsträume erneut zur Schau stellen darf. Wir müssen unsere freiheitliche Demokratie vor Islamisten beschützen und dass mit aller notwendigen Härte. Wer sich erinnert mit welcher Härte die Politik gegen harmlose Corona-Spaziergänger vorgegangen ist, kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Der Rechtsstaat muss Zähne zeigen!“

AfD-Anfrage belegt: Grundschüler demonstrieren gegen AfD / Wolf: „Hass auf die AfD statt Fußball auf dem Schulhof“

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(Symbolbild: Antifa und Anti-AfD-Aufkleber in einer Hamburger Schule)

Laut Anwohnern der Grundschule Thadenstraße sollen am 17. April Schüler gegen die AfD demonstriert haben. Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bestätigt den Vorgang. Demnach soll eine Gruppe von Schülern einer 3. und 4. Klasse in der Schulpause mit selbstgestalteten Plakaten über den Schulhof gezogen und die Parole „Ganz Hamburg hasst die AfD“ skandiert haben. Laut Senatsantwort wurde die Schulleitung informiert, die daraufhin tätig wurde. Man wolle dem Neutralitätsgebot der Schule weiterhin entsprechen. Es liegen der Schulleitung keine Kenntnisse darüber vor, ob die Plakate im Unterricht gestaltet wurden und wie es zu dieser spontanen Versammlung kam (Drucksache 22/15030).

AfD klagt vor dem Verfassungsgericht gegen SPD-Innensenator Grote / Wolf: „Ungeheuerliche Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben“

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Die AfD-Fraktion klagt vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Verletzung des Neutralitätsgebots (Gz. HVerfG 2/24). In der Bürgerschaftssitzung am 8. November äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Konkret sagte der Senator:
„Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
Diese Aussagen sind ungeheuerlich, da sie frei erfunden und durch nichts gerechtfertigt sind. Besonders schwerwiegend ist die – unwahre – Unterstellung der Relativierung des Holocaust – und damit eine strafrechtlich relevante Handlung. Mit diesen wider besseres Wissen getätigten Aussagen verletzt der Innensenator die Rechte der AfD, der AfD-Abgeordneten und der Fraktion – insbesondere das Recht auf Chancengleichheit. Die AfD-Fraktion Hamburg bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und für Israel und jüdische Belange.

AfD begrüßt Anti-Islamismusdemo / Walczak: „Demokratischer Ruck“

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In Hamburg ruft ein breites Bündnis um die Kurdische Gemeinde sowie die Vereine „Kulturbrücke“ und „Säkularer Islam“ zu einer Demonstration am Sonnabend gegen Islamismus auf. Die AfD wird sich an der Demonstration beteiligen.

Diätenkommission wird exorbitante Verbesserung der Leistungen für Bürgerschaftsabgeordnete vorschlagen / Walczak: „Schamlose Selbstbedienung“

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In der gestrigen Sitzung des Verfassungsausschusses hat die Vorsitzende der Diätenkommission den noch in der Erstellung befindlichen Bericht der Diätenkommission vorgestellt. Kernpunkte sind:
• Eine Erhöhung der monatlichen steuerfreien Kostenpauschale von 540 Euro auf 1.000 Euro. Funktionsträger wie die Vizepräsidenten der Bürgerschaft sollen 1.500 Euro, die Präsidentin sogar zukünftig 2.000 Euro im Monat erhalten.
• Anrechnungsfreiheit beim Übergangsgeld für die ersten drei Monate und für weitere zwölf Monate nur eine Anrechnung von 30 Prozent, d.h. faktisch wird vielen ausscheidenden Abgeordneten die Diät für drei Monate komplett und für weitere zwölf Monate zum Großteil weiter ausgezahlt.
• Es soll eine neue und zusätzliche „Basisversorgung“ für die Altersbezüge der Abgeordneten geben, die zukünftig jedes Jahr zwei Prozent der Abgeordnetendiät als Anspruch für die Altersbezüge erwerben, ohne dafür einzahlen zu müssen. Bis dato müssen sich die Abgeordneten an ihrer Altersversorgung beteiligen, indem sie auf einen Teil ihrer Diät verzichten. Die Gesamtkappungsgrenze soll dann künftig bei 68 Prozent der Diät liegen. Die doppelten bzw. dreifachen Diäten von Funktionsträgern wie Vizepräsidenten und Bürgerschaftspräsidentin werden hierbei berücksichtigt.
• Die „Basisversorgung“ soll rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode gewährt werden.

AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“

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Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

AfD fordert Corona-Enquete-Kommission / Reich: „Aufarbeitung und Aufklärung“

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Noch immer fehlt eine Aufarbeitung der verheerenden Corona-Politik. Die Corona-Einschränkungen waren nach heutigen Kenntnissen größtenteils unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte – mit katastrophalen Folgen.
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Aus Corona lernen – Corona und die 80 Verordnungen des Hamburger Senats“ (Drucksache22/14930). Die Kommission soll unter anderem aufklären, ob die Maßnahmen des rot-grünen Senats dazu beitrugen, die Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Daneben soll die Enquete-Kommission untersuchen, ob die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgten Eingriffe in die Bürgerfreiheiten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang standen.

Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz / Walczak: „Biologische Realität verteidigen“

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Der Bundestag hat heute das so genannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die AfD-Fraktion forderte bereits zuvor, dass sich der rot-grüne Senat im Bundesrat gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einsetzt (Drucksache 22/14113). Der Bundesrat kann noch Einspruch gegen das Gesetz erheben.

Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Es gibt nur zwei Geschlechter, das Geschlecht ist angeboren und man kann sein Geschlecht auch nicht ändern. Daran ändert auch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts, das auf Kriegsfuß mit wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder vor dem fünften Lebensjahr sogar willkürlich gegen den Willen ihres Kindes ändern, was nichts anderes als gesetzlich organisierter Kindesmissbrauch ist. Zudem enthält das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Offenbarungsverbot eine totalitäre Klausel, welche die Meinungsfreiheit unterdrückt. Künftig kann die Bezeichnung einer Person mit seinem korrekten biologischen Geschlecht mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dass die ehemals liberale FDP es nicht einmal geschafft hat, diese autoritäre Giftpille aus dem Gesetzentwurf zu tilgen, ist bezeichnend.
Wenn wir einen Senat hätten, der bei Verstand wäre, würde er im Bundesrat sofort Einspruch gegen dieses Gesetz erheben und das Inkrafttreten blockieren. Das wird aber natürlich nicht passieren. Die biologische Realität verteidigt in diesem Land mittlerweile nur noch die AfD.“

Erzbistum Hamburg will keine AfD-Politiker mehr einladen / Nockemann: „Sie laden uns aus? Wir laden Sie herzlich ein!“

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Das Erzbistum Hamburg will zu offiziellen Anlässen keine AfD-Politiker mehr einladen. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte Erzbischof Heße, dass es keine Zusammenarbeit auf kirchenpolitischer Ebene mehr geben werde. Die deutschen Bischöfe veröffentlichten Ende Februar eine Erklärung, in der sie sich von der AfD abgrenzen und sie als für Christen unwählbar bezeichneten. Auf die Frage, ob AfD-Mitglieder im Erzbistum noch ein kirchliches Amt übernehmen können, antwortete Heße: „Wir fragen jetzt nicht an der Kirchentür nach einer Parteimitgliedschaft.“

AfD fordert Nein zu Faesers linkem „Demokratiefördergesetz“ / Nockemann: „Demokratie in Gefahr“

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den „Kampf gegen rechts“ massiv verschärfen. Hinter dem sogenannten Demokratiefördergesetz verbirgt sich das nebulöse „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“.
Zweifelhaft ist, ob dieses Maßnahmenpaket unserer Demokratie dienlich ist. Denn durch den gesetzlichen Auftrag ist zu befürchten, dass weitere hunderte Millionen Euro Steuergelder an linke und linksradikale Vereine fließen werden. Besonders brisant ist, dass das Demokratiefördergesetz keine Extremismusklausel enthält. Damit könnten sogar linksextremistische Vereine finanziell profitieren.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das demokratiefeindliche Gesetz zu verhindern (Drucksache 22/XXXXX).

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