Die öffentliche Debatte über eine Vollverschleierung in erster Linie muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit ist seit geraumer Zeit aktuell. Dies zeigt nicht zuletzt eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die das Verbot einer Vollverschleierung in bestimmten Bereichen vorsieht. Eine große Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot der Vollverschleierung, weswegen aus demokratischer Sicht auch Handlungsbedarf besteht. Der politische Wille ist also vorhanden. Auch wenn die tatsächlichen Fallzahlen, in denen vollverschleierte Personen in der Öffentlichkeit zu sehen sind, trotz steigender Tendenz, gegenwärtig noch gering sind, handelt es sich bei der Angelegenheit um eine grundsätzliche Frage, wie wir in Deutschland zusammenleben wollen und wie sich Begegnungen von Menschen, gerade auch aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Prägungen, zukünftig und dauerhaft gestalten sollen.
Insofern ist auch das Motiv der Gesetzesvorlage der Bundesregierung richtig, jedoch geht sie nicht weit genug. Einer hier beantragten weitergehenden Regelung, welche die Vollverschleierung insgesamt im öffentlichen Raum zu untersagen beabsichtigt, steht insbesondere nicht das Grundrecht der Religionsfreiheit entgegen, wie es von Gegnern einer weitreichenden Regelung angeführt wird. Insofern besteht neben dem politischen Willen des Souveräns auch die rechtliche Möglichkeit.
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