AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“   

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In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.

AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“   

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.

AfD-Anfrage zeigt: 10.600 Kleine Waffenscheine in Hamburg / Nockemann: „Bürger haben Grundrecht auf Sicherheit“   

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Immer mehr Hamburger legen sich einen Kleinen Waffenschein zu. Nachdem die Schallmauer von über 10.000 Kleinen Waffenscheinen in Hamburg 2023 erstmals durchbrochen wurde, steigt die Zahl weiter an. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass Stand Juni  2024 insgesamt 10.597 gültige Kleine Waffenscheine registriert waren (Drucksache 22/15856). Ende Dezember 2022 waren es noch 9.738, Ende Dezember 2023 bereits 10.222 Kleine Waffenscheine.
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt seit Jahren. Im Jahr 2015 hatten lediglich 4.606 Personen einen Kleinen Waffenschein, der das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe erlaubt.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Gericht kippt Einzelfall / Nockemann: „Linke Asyllobby zur Stelle“

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Das Hamburger Sozialgericht gab in einem Eilverfahren einer Klägerin teilweise Recht. Die pauschale Bargeldbeschränkung für Asylbewerber sei rechtswidrig. Nur 50 Euro Bargeld sei für die Klägerin, eine schwangere Asylbewerberin, zu wenig. Die Stadt Hamburg müsse ihr aufgrund der Schwangerschaft und wegen ihres unter dreijährigen Kindes eine Erhöhung des monatlichen Bargeldbetrags gewähren.

Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) verboten / Nockemann: „Islamisten mit Samthandschuhen angefasst“ / Wolf: „AfD fordert Schließung seit Jahren“

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Das Bundesinnenministerium hat den Verein, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), verboten. Der Verein verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verbreite antisemitische und antiisraelische Hetze. Zudem hätten Moscheevertreter die Gewalttaten von Terrororganisationen wie der Hamas verherrlicht und terroristische Organisationen wie die Hisbollah unterstützt. Allein in Hamburg wurden laut Medienberichten 30 Objekte durchsucht.
Die AfD-Fraktion Hamburg fordert seit Jahren ein Verbotsverfahren, nicht zuletzt weil das IZH als verlängerter Arm des iranischen Mullah-Regimes gilt und eine zentrale Rolle des Islamismus in Hamburg spielt.

Asylversagen: 11-jähriger Marokkaner begeht 70 Straftaten / Nockemann: „AfD fordert wehrhaften Rechtsstaat“

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Ein 11-jähriger Marokkaner soll 70 Straftaten begangen haben und die Behörden scheinen machtlos. Laut Medienberichten kam der 11-Jährige im November 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (umF) nach Deutschland. Schon im Dezember soll er das erste Mal straffällig geworden sein. Untergebracht ist der Junge in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Hamburg. Über 100 Mal soll er aus dem Heim geflüchtet sein, zudem soll er mehr als 70 Einbrüche begangen haben. Vor wenigen Tagen wurde er bei einer Einbruchsserie in Norderstedt mit einem 16-jährigen Komplizen erwischt, einem polizeibekannten Deutsch-Tunesier der als Intensivtäter polizeibekannt ist.
Laut Behördenangaben seien die zwei Delinquenten Mitglied einer Bande. Diese gehe besonders perfide vor: So soll der 11-jährige Marokkaner häufig als Haupttäter vorgeschickt werden, weil dieser strafunmündig ist. Aufgrund seiner Strafunmündigkeit sind den Behörden die Hände gebunden. Kurz nach den Einbrüchen in Norderstedt sei der 11-Jährige wieder auf Diebestour gewesen.
Die AfD-Fraktion will mit einer Kleinen Anfrage Hintergründe zum 11-jährigen Flüchtling aus Marokko, der mutmaßlichen Diebesbande und den Zuständen in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Erfahrung bringen.

AfD-Anfrage zeigt: Über 300 deutsch-afghanische Islamisten / Nockemann: „Turbo-Einbürgerungen stoppen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann beleuchtet die aktuelle Asyl- und Kriminalitätslage der Afghanen und Afghanistanstämmigen in Hamburg. Die Senatsantwort offenbart eine hohe Kriminalität der Afghanen (Drucksache 22/15678). Laut Senatsantwort gab es 2023 insgesamt 3.194 afghanische Tatverdächtige (TV), für 2024 sind bereits 1.676 registriert. Unter den Straftaten gab es 2023 fast 1.000 Körperverletzungen, über 550 Vermögens- und Fälschungsdelikte, über 400 Diebstähle und knapp über 100 Sexualstraftaten. Zu den Gesamtstraftaten zählen auch die 610 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Senat antwortet: „Sollten mehrere Staatsangehörigkeiten bei einem TV vorliegen und ist eine davon die deutsche Staatsangehörigkeit, wird lediglich diese erfasst.“ Die Anzahl der Straftaten von Afghanen mit zusätzlich deutscher Staatsbürgerschaft dürfte somit höher liegen. Derzeit leben über 31.000 Afghanen in Hamburg.
Die Antwort zeigt auch, dass 397 afghanische Staatsangehörige als Islamisten bekannt sind, 89 davon haben lediglich die afghanische Staatsangehörigkeit. Damit besitzen 308 Islamisten mit afghanischem Migrationshintergrund einen deutschen Pass. Insgesamt gibt es in Hamburg laut Verfassungsschutzbericht 1.840 Islamisten. Damit sind fast 22 Prozent der Islamisten in Hamburg afghanischer Herkunft.

AfD-Anfrage zeigt Verbrechenshochburg Hamburg / Nockemann: „Hohe Ausländerkriminalität – Klartext sprechen!“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zeigt das ganze Ausmaß der Kriminalität in Hamburg (Drucksache 22/15380). So gab es allein für das erste Quartal 2024 bereits 20.858 Tatverdächtige. Wenn die Entwicklung so weitergeht, dann wird die Zahl der Tatverdächtigen für 2023 weit übertroffen werden. Für das gesamte Jahr 2023 gab es 70.252 Tatverdächtige. Aber nicht nur die Entwicklung der Kriminalität, sondern auch der Ausländeranteil ist besorgniserregend. So betrug im ersten Quartal 2024 bei Körperverletzungsdelikten der Anteil ausländischer Tatverdächtiger 46,1 Prozent und bei Raubdelikten auf Kraftfahrer sogar glatt 60 Prozent.
Noch besorgniserregender sind die Zahlen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hier haben sich die Zahlen über die letzten 10 Jahre glatt verdoppelt. Waren es im Jahr 2014 noch 901 gemeldete Tatverdächtige, waren es demgegenüber im Jahr 2023 bereits 1.944 Tatverdächtige. Und im ersten Quartal 2024 waren es bereits 600 gemeldete Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Erschreckend ist die Entwicklung der Sexualdelikte an Schulen. So wurden für das vergangene Schuljahr 2022/2023 insgesamt 64 Sexualdelikte in den Hamburger Schulen angezeigt. Jede Tat ist ganz klar eine zu viel.

AfD-Anfrage zeigt Ausmaß der Gewalt gegen Polizei / Nockemann: „Rot-Grün ignoriert die Lage“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zeigt die aktuelle Polizeilage in Hamburg (Drucksache 22/15380). Von 2014 bis 2024 hat sich die Zahl der Polizeiplanstellen um rund 1.000 Stellen erhöht. Mit Stand 01.04.2024 sind 10.132 Stellen im Bereich Vollzug, Verwaltung und Tarifbeschäftigte verzeichnet.
Im Bereich der Ausbildung ist die Abbruch- und Durchfallquote erschreckend hoch. 2014 lag die Quote bei 12,5 Prozent – 2023 bei 27,8 Prozent. Im ersten Quartal 2024 lag die Abbruch- und Durchfallquote bei 32 Prozent.
Erschreckend hoch ist die Gewalt gegen Polizeikräfte. Schon in den letzten Jahren gab es einen signifikanten Gewaltanstieg. Im Jahr 2022 wurden fast 2.600 Polizeibeamte Opfer von Gewalt – 2023 waren es 3.401. Im ersten Quartal 2024 waren es bereits 827.

AfD fordert schärfere Gesetze bei Gewalt- und Sexualstraftaten / Nockemann: „Bürger schützen“

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Die Gefahr, von Gewaltkriminalität betroffen zu sein, nimmt in der Hansestadt Hamburg immer weiter zu. Bis Mai 2024 stieg die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen und der Raubdelikte deutlich an. Bei Gewalt- und Sexualdelikten ist der Anteil von ausländischen Tätern signifikant höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung bei Gewalt- und Sexualdelikten einsetzen soll. Außerdem sollen Abschiebungen ausländischer Straftäter rechtlich deutlich früher möglich sein (Drucksache 22/XXXXX).

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