AfD-Anfrage zeigt: 50 Prozent der Angriffe auf Polizei durch Ausländer / Nockemann: „Ausländerkriminalität gefährdet innere Sicherheit“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es 2024 insgesamt 3.094 Straftaten gegen Hamburger Polizeibeamte gab (Drucksache 22/17887, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Insgesamt gibt es 1.321 Tatverdächtige, davon sind 672 deutsche und 649 ausländische Tatverdächtige. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen bei fast 50 Prozent. Am häufigsten kam es zu Nachstellung/ Nötigung (145 Fälle), Bedrohung (137), Körperverletzung (122) und gefährliche/ schwere Körperverletzung (118). Unter den ausländischen Tatverdächtigen stammen die meisten aus Polen (100 Personen), Afghanistan (59), Ukraine (46), Türkei (36), Marokko (26), Syrien (24), Guinea (23) und Algerien (21). 2023 waren es insgesamt 3.401 Straftaten gegen Polizeibeamte.
Erschreckend: Laut Antwort sind unverhältnismäßig viele anerkannte Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Insgesamt 451 Tatverdächtige fallen unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ (Anlage 2).
Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter „Zuwanderer“ in der PKS nur bestimmte Gruppen: Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung haben, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Anerkannte Asylbewerber, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben, werden hingegen unter der Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Diese Gruppe umfasst somit auch Personen, die als Schutz- und Asylberechtigte gelten.

Brokstedt-Prozess: Messerangreifer Ibrahim A. sieht sich unschuldig / Nockemann: „Unwürdiges Schauspiel“

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Heute begann der Mordprozess um die Messerattacke von Ibrahim A. am 25. Januar in Brokstedt. Der Angeklagte hat die Tat abgestritten mit den Worten „Ich möchte nur so viel sagen, dass ich unschuldig bin.“
Ibrahim A., tötete im Regionalzug zwei junge Menschen und verletzte fünf Menschen schwer. Bei den Toten handelt es sich um die 17-jährige Ann-Marie K. und den 19-jährigen Danny P. Laut Angaben starb sie infolge von 26 Messerstichen, der junge Mann durch zwölf Messerstiche.
Eines der Opfer nahm sich erst vor wenigen Wochen das Leben. Der staatenlose Palästinenser, der längst hätte abgeschoben werden können, stellte schon 2015 einen Asylantrag und hat ein langes Vorstrafenregister. Zahlreiche Behörden und Gutachter hatten den Kriminellen falsch eingeschätzt. Die Chance einer Abschiebung wurde vertan. Es ist ein Regierungs- und Behördenversagen auf ganzer Linie. Wenige Tage vor seiner Entlassung soll sich Ibrahim A. mit dem Berliner Attentäter vom Breitscheidplatz verglichen haben. Es gebe nicht nur einen Anis Amri, es gebe mehrere und er sei auch einer.

Altparteien wollen keine Altersfeststellung bei sogenannten unbegleiteten minderjährigen Ausländern

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AfD-Fraktion Hamburg forderte eine Altersfeststellung bei sogenannten unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Denn viele „Schutzsuchende“, die eigentlich volljährig sind, geben sich als minderjährig aus. Dadurch fallen sie unter den besonderen Schutz des Jugendhilfegesetzes und genießen weitreichende Privilegien. Dirk Nockemann: „Der Rechtsstaat muss endlich wieder hergestellt werden und darf sich nicht von Asylbetrügern auf der Nase herumtanzen lassen. Dies führt auch zu einer erheblichen Entlastung des Sozialstaates, denn ein unbegleitet minderjähriger Ausländer kostet dem Steuerzahler bis zu 5000 Euro monatlich.“ Die Altparteien lehnten den Antrag erwartungsgemäß ab.

Nockemann über den Bamf-Skandal

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Der Bamf-Skandal ist die Spitze des Eisbergs beim gnadenlosen Staatsversagen. Die AfD-Fraktion Hamburg will Licht ins Dunkel bringen…

AfD-Anfrage zeigt: Senat verschleudert eine halbe Milliarde Euro für unbegleitete minderjährige Ausländer / Wolf: „Asylpolitik gescheitert und außer Kontrolle“

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Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt, dass für jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer in den letzten acht Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von 6.686 Euro pro Monat entstanden (Drucksache 22/10671, Anlage 1, Anlage 2).
Insgesamt zahlte der Hamburger Senat seit 2015 fast 500.000.000 Euro für die Versorgung von 6.119 unbegleiteten minderjährigen Ausländern, wovon nur 10 Prozent weiblich sind. Lediglich bei 802 unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgte eine medizinische Altersfeststellung.

AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“   

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In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.

Islam-Staatsvertrag: AfD fordert das Verankern von Kampf gegen Antisemitismus und Existenzrecht Israels / Wolf: „Ansonsten zahnloser Papiertiger“

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Am 13. November 2012 wurde vom Senat mit den drei muslimischen Religionsgemeinschaften ein Staatsvertrag geschlossen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion muss dieser Staatsvertrag um die Aspekte Kampf gegen Antisemitismus und dem Existenzrecht Israels ergänzt werden (Drucksache 22/13470).

AfD fordert: Unterstützung für NGOs stoppen / Wolf: „Sichere Stadt – statt sicherer Hafen!“

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Hamburgs Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber sind nachhaltig überlastet. Abschiebungen erfolgen nur in minimalem Rahmen. NGOs und Schlepperbanden befeuern die illegale Migration zusätzlich. Hamburg hat sich am 26. September 2018 durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zum sogenannten sichereren Hafen erklärt und unterstützt aktiv die private Nichtregierungsorganisation „Seebrücke“. Hamburg beteiligt sich finanziell an einem sogenannten Seenotrettungsschiff.
Die AfD-Fraktion fordert, einen Beitrag gegen die illegale Migration zu leisten. Hamburg darf nicht länger ein „sicherer Hafen“ sein. Die Unterstützung für NGOs wie die Seebrücke soll beendet und alle Zahlungen eingestellt werden (Drucksache 22/13913).

AfD-Anfrage zeigt: 17,3 Millionen Euro Hotelkosten für Asylbewerber monatlich / Reich: „Hemmungsloses Geld verbrennen“ / Wolf: „Migrationsstopp!“

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Eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt die weiter und massiv steigenden Kosten in der Asylpolitik (Drucksache 22/13122). Nach acht langen Jahren des Asylchaos ist kein Ende in Sicht. Hamburgs rot-grüner Senat zahlte allein im Monat Juli Hotelrechnungen von 17,3 Millionen Euro für Asylbewerber. Das sind stattliche 3.144 Euro jeden Monat pro Asylant nur für Unterkunft und Verpflegung. Tendenz steigend!
Ferner geht aus der Anfrage hervor, dass Hamburg in diesem Jahr bereits rund 10.000 Asylbewerber aufgenommen hat – das sind rund 1.000 pro Monat. Ganz besonders planlos ist der Senat im Umgang mit den Ukrainern.

Ausländer mit Asylhintergrund in der Unterkunft Björnsonweg

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An der Südseite des Björnsonweges in Blankenese befinden sich neu errichtete Unterkünfte für sogenannte Geflüchtete. Es handelt sich um ein Waldgebiet und um eine Fläche nördlich der Straße Notenbarg Grabelandflächen der Hamburger Wasserwerke. Für dieses Gebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um Flächen für den Wohnungsbau in Form von zweigeschossigen Reihenhäusern und von dreigeschossigem geförderten Wohnungsbau, jeweils mit Staffel, auszuweisen und die Waldflächen zu sichern. Es ist beabsichtigt, dass der überwiegende Teil der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Ein städtebaulichlandschaftsplanerisches Gutachterverfahren soll unter anderem sicherstellen, dass sich die Bauvorhaben in die Umgebung einfügen.

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