Vor dem Landgericht Itzehoe wurde heute das Urteil im Prozess gegen den Messerattentäter von Brokstedt, Ibrahim A., verkündet. Das Gericht verurteilte Ibrahim A. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung.
Der staatenlose Palästinenser tötete am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg eine 17-Jährige und den 19-jährigen Freund. Wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke wurde Ibrahim A. aus der Untersuchungshaft in Hamburg entlassen. Im Hamburger Gefängnis soll er sich mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz Anis Amri verglichen haben.
Brokstedt-Urteil: Ibrahim A. erhält lebenslange Haftstrafe / Nockemann: „Abschiebungen retten Leben“
Kriegsflüchtlinge in Hamburg / Nockemann: „Falsche Flüchtlinge abschieben“
Auf der heutigen Landespressekonferenz erläuterte Innensenator Grote (SPD) den derzeitigen Stand um die täglich aus der Ukraine ankommenden Flüchtlinge. Bislang sind über 17.000 Flüchtlinge erfasst worden.
AfD-Anfrage zeigt: Fast 200 Kirchenasylfälle in Hamburg / Nockemann: „Rechtsstaat darf nicht ausgehöhlt werden!“
Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass in Hamburg mit Stand vom 9. Dezember 2024 insgesamt 199 Kirchenasylfälle vorliegen (Drucksache 22/17252). In allen Fällen hat das Bundesamt für Migration (BAMF) die Asylanträge als unzulässig zurückgewiesen. Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass sich 2023 insgesamt 92 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl befanden, 2024 sind es 107 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl. 2024 scheiterte zudem die Abschiebung von 65 Personen, die sich im Kirchenasyl befanden.
AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“
Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
AfD-Fraktion fordert interkulturelle Projekte abzuschaffen / Wolf: „Sie zementieren die Spaltung unserer Gesellschaft!“
Die Integration von Migranten stellt Hamburg in allen Bereichen vor schwierige und oft sehr kostspielige Aufgaben. Zur erfolgreichen Integration gehört das Erlernen der deutschen Sprache. Deutschkenntnisse sind die Voraussetzung, um am gesellschaftlichen und vor allem am kulturellen Leben teilzuhaben. Stattdessen werden in Hamburg „Interkulturelle Projekte“ gefördert, die eher das Gegenteil bewirken. Erklärtes Ziel der kostspieligen Maßnahmen ist es, dass Migranten ihre kulturelle Identität bewahren und weiterentwickeln. Der gleichberechtigte Dialog der unterschiedlichen Kulturen soll gestärkt werden.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion schadet dies der Integration und deshalb muss die Finanzierung der interkulturellen Projekte gestoppt werden (Drucksache 21/15305).
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Integrieren bedeutet, sich in etwas einzufügen. Die Migranten, die zu uns kommen, haben unsere Gesetze und Werte zu achten und müssen sich an die gesellschaftlichen Spielregeln halten. Solche interkulturellen Projekte schaden dagegen der Integration, anstatt sie zu fördern. Sie zementieren die Spaltung unserer Gesellschaft und bestärken Migranten darin, Parallelgesellschaften zu bilden!“
Fast 40 Prozent der Hamburger besitzen Migrationshintergrund / Nockemann: „Integration in Gefahr“
39,3 Prozent der Hamburger besitzen einen Migrationshintergrund. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (37,4) um 1,9 Punkte ist der höchste der vergangenen zehn Jahre. Besonders hohe Anteile gab es demnach in Billbrook (87,5 Prozent), Veddel (76,1 Prozent) und Billwerder (67,7 Prozent). Bei den Minderjährigen sind die Deutschen bereits in der Minderheit, über 56 Prozent besitzen hamburgweit einen Migrationshintergrund, in manchen Stadtteilen sind es sogar 95 Prozent.
AfD-Fraktion fordert Maßnahmen zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern / Nockemann: „Wiederherstellung des Rechts- und Entlastung des Sozialstaates“
Viele sogenannte Schutzsuchende, die eigentlich volljährig sind, geben sich als minderjährig aus. Dadurch fallen sie unter den besonderen Schutz des Jugendhilfegesetzes und genießen weitreichende Privilegien.
Die AfD-Fraktion beantragt, dass der Senat sich im Bundesrat dafür einsetzen und eine Initiative auf den Weg bringen soll, dass bei Migranten, bei denen eine behauptete Minderjährigkeit nicht objektiv und zweifelsfrei festgestellt wurde, das Alter medizinisch festgestellt wird (Drucksache 21/11693).
Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Der Rechtsstaat muss endlich wieder hergestellt werden und darf sich nicht von Asylbetrügern auf der Nase herumtanzen lassen.
Volljährige abgelehnte Asylbewerber können im Gegensatz zu den Minderjährigen wesentlich unkomplizierter abgeschoben werden; wenn der Wille zur Abschiebung bei den einzelnen Landesregierungen überhaupt hinreichend vorhanden ist.
Dies führt auch zu einer erheblichen Entlastung des Sozialstaates, denn ein unbegleitet minderjähriger Ausländer kostet dem Steuerzahler bis zu 5000 Euro monatlich.“
Immer mehr Migranten strömen nach Hamburg: Behörden schlagen Alarm / Nockemann: „Das deutsche Asylsystem funktioniert nicht“
Zur Migrationskrise sagt der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das deutsche Asylsystem funktioniert nicht. Wir sind nicht in der Lage, den Großteil der in Europa ankommenden Migranten aufzunehmen. Wir können offene Grenzen haben oder einen üppigen Sozialstaat: Beides zusammen geht nicht. Mehr Migration schafft immer mehr Migrationsanreize und entwickelt Sogeffekte. Insoweit war es unredlich, dass Außenministerin Baerbock Ende März 2022 formulierte: Wir müssen uns darauf einstellen, daß acht bis zehn Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine kommen. Und wir werden sie alle aufnehmen.
AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“
In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.
AfD-Anfrage zeigt: Karstadt-Haus vorerst keine Flüchtlingsunterkunft / Wolf: „Schicksal des Postgebäudes in Nord bleibt Harburg erspart“
Das Karstadt-Gebäude in Harburg wird vorerst keine Flüchtlingsunterkunft, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab (Drucksache 22/11388). Das Areal unterliegt jedoch einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB). Mit anderen Worten: alle Eigentümer können zu einem sehr günstigen Preis enteignet werden.





























