Die Taliban herrscht seit über drei Jahren wieder in Afghanistan. Trotzdem reisen tausende Afghanen, die vor den Islamisten nach Deutschland geflohen sind und Asyl erhielten, heimlich in ihre alte Heimat.
Die AfD-Fraktion will diesem afghanischen Urlaubstrend den Riegel vorschieben. Der rot-grüne Senat soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dies zukünftig unterbunden wird (Drucksache 22/16053).
AfD fordert Maßnahmen zur Verhinderung unangemeldeter Rückreisen von Afghanen / Nockemann: „Asyltourismus stoppen“
Diskussion um Flüchtlingsunterkunft in Blankenese / Wolf: „Bezirksamt Altona zieht Bürger über den Tisch“
Das Bezirksamt Altona versucht einen gerichtlichen Vergleich mit den Anwohnern auszuhebeln. Hiernach hatten sich Behörde und Anwohner geeinigt, im Björnsonweg in Blankenese zeitlich befristet für 192 Migranten eine Unterkunft zu bauen, die im April 2023 wieder abgerissen werden muss. Jetzt will sich das Bezirksamt Altona daran nicht mehr halten.
Jörn Kruse: „Lasse mir nicht vorschreiben, was ich sagen darf.“
Prof. Dr. Jörn Kruse, Vorsitzender der AfD-Fraktion, reagiert mit einer Persönlichen Bemerkung auf die Einberufung des Ältestenrats wegen seiner zuvor gehaltenen Rede zur Flüchtlingsdebatte (CDU-Antrag „Christen und andere Minderheiten unter den Flüchtlingen besser schützen“):
„Ich sage Ihnen heute, ich stehe zu allem, was ich gestern gesagt habe. Und ich habe die Einberufung zum Ältestenrat aufgrund meiner Rede als den Versuch der Einschüchterung betrachtet.“
Bürgerschafts-Präsidentin Carola Veit unterbrach und ermahnte Kruse daraufhin. Das Instrument der Persönlichen Bemerkung diene dazu Angriffe auf die eigene Person zurückzuweisen, die sich aus den Vorträgen und Reden aus dem Plenum ergeben, so Veit. Sie forderte Kruse auf, sich daran zu halten, ansonsten müsse sie ihm das Wort entziehen.
Kruse sagte, er glaube genau das getan zu haben. „Und wenn jemand von seiner politischen Position her glaubt, mir rote Linien vorgeben zu können, was ich sagen darf und was nicht, dann sind die Personen auf dem Holzweg.“
Daraufhin erhielt Kruse von Veit einen Ordnungsruf.
PARALLELJUSTIZ IM MILIEU MUSLIMISCHER MIGRANTEN
Am 9.12.2015 hat der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) die wissenschaftliche Studie „Paralleljustiz“ vorgestellt, die der renommierte Jurist und Islamwissenschaftler Professor Matthias Rohe von der Universität Erlangen-Nürnberg erarbeitet hat. In der Untersuchung gelingt Rohe der Nachweis, dass es in mehreren Stadtteilen Berlins, deren Einwohnerstruktur von einem besonders hohen Migrantenanteil geprägt ist, vermehrt zur Bildung von Milieus gekommen ist, innerhalb derer man das Phänomen „Paralleljustiz“ beobachten kann.
Die Studie ist aber nicht nur deshalb als richtungsweisend zu bezeichnen, weil sie zeigt, dass die etablierte Politik seit vielen Jahren vor unliebsamen Wahrheiten die Augen verschließt. Vielmehr offenbart sie, dass die in Berlin beschriebene Problematik wegen ihrer strukturellen Anlage auch für andere deutsche Großstädte gilt.
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Bildnachweis: DSC_0457 von Jesus Vivas. Lizenziert unter: CC BY-ND 2.0
Jugendbande „315er“: Intensivtäter Amir N. darf weiterhin bleiben / Nockemann: „Afghanischen Anführer abschieben!“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass der Senat den afghanischen Intensivtäter Amir N. weiterhin nicht abschiebt (Drucksache 22/16886). Laut Senatsantwort ist die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bis zum 18. Mai 2025 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest. Eine frühere AfD-Anfrage ergab, dass Amir N. nach dessen Freilassung wieder in Hamburg lebt.
Zur Jungfernstieg-Jugendbande „315er“ zählen zwei weitere Personen, ein 19-jähriger Afghane und ein 19-jähriger Syrer. Der Syrer verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis – er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt. Der Afghane ist ausreisepflichtig und wird geduldet.
Islam-Staatsvertrag: AfD fordert das Verankern von Kampf gegen Antisemitismus und Existenzrecht Israels / Wolf: „Ansonsten zahnloser Papiertiger“
Am 13. November 2012 wurde vom Senat mit den drei muslimischen Religionsgemeinschaften ein Staatsvertrag geschlossen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion muss dieser Staatsvertrag um die Aspekte Kampf gegen Antisemitismus und dem Existenzrecht Israels ergänzt werden (Drucksache 22/13470).
Zahl der Einbürgerungen auf Rekordhoch / Nockemann: „Kein Ramschartikel!“
Laut Statistikamt Nord sind 2023 über 7.500 Ausländer in Hamburg eingebürgert worden – das sind 1.238 Menschen mehr und damit 20 Prozent mehr Einbürgerungen als 2022. Der Großteil geht auf Syrer zurück mit 2.307 Einbürgerungen, das sind fast 50 Prozent mehr. Es folgen Afghanen (893), Iraner (716) und Iraker (335).
Für diese Personen galt nach bisheriger Gesetzeslage, dass sie für eine Einbürgerung seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Die Ampelkoalition will den deutschen Pass allerdings noch schneller vergeben. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre. Auch Doppelpässe für Migranten sollen die Regel werden.
Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße
Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“
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Weihnachtsmärkte: Hamburg verschärft Sicherheitsmaßnahmen / Nockemann: „Merkel-Poller = neues Stadtbild“
Hamburg erhöht in diesem Jahr die Sicherheitsmaßnahmen auf mehreren Weihnachtsmärkten, besonders in der Innenstadt, und investiert dafür einen sechsstelligen Betrag. Zusätzlich erweitern verschiedene Märkte ihre eigenen Schutzvorkehrungen, darunter mehr Wasser-Poller, blockierte Zufahrten und zusätzliches Sicherheitspersonal.
Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Seit dem fürchterlichen islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016 prägen ‚Merkel-Poller‘ unsere deutschen Weihnachtsmärkte. Das ist eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung. Merkel-Poller sind das neue Stadtbild, das jedermann sieht und keiner jemals wollte. Es ist die bittere Realität, die die Altparteien aufgrund beständig unkontrollierter Massenmigration weiterhin im Stadtbild manifestieren. Wir lehnen das entschieden ab – wir wollen unsere Traditionen pflegen, ohne Weihnachtsmärkte in Festungen verwandeln zu müssen. Wir wollen wieder freie Feste feiern ohne Angst vor allseits drohendem islamistischem Terror!“
Linke Flüchtlingsinitiative umgeht Bezahlkarte / Nockemann: „Brot, Bett und Seife statt Gutscheintricksereien“
Seit Februar gibt es die Bezahlkarte in Hamburg. Rund 2.500 Karten wurden bereits ausgehändigt, auf die 185 Euro pro Erwachsenem gutgeschrieben werden. Bargeldabhebung ist auf 50 Euro beschränkt. Nun verhilft die Flüchtlingsorganisation „Nein zur Bezahlkarte!“ Bezahlkarteninhabern zu mehr Bargeld als vorgesehen. Flüchtlinge werden dazu aufgerufen, mit ihrer Karte in Supermärkten Gutscheine zu kaufen und diese von Unterstützern gegen Bargeld einzutauschen.
Hinter der Initiative verbirgt sich der Flüchtlingsrat Hamburg, der als gemeinnützig anerkannt ist. Hamburgs Sozialbehörde kritisiert das Vorgehen. Die Bezahlkarte ist rechtmäßig. Laut eines Urteils des Landessozialgerichts ist die Bargeldregelung mit keinen wesentlichen Nachteilen für den Antragssteller zu rechnen.

























