Donnerstag, 25. Dezember, 2025

AfD-Anfrage zeigt: Mehr Morde in Hamburg / Nockemann: „Rot-Grüne Vogel-Strauß-Politik“

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Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage deckt auf, dass sich 2020 in Hamburg 17 Morde ereigneten (Drucksache 22/6703). Unter den Tatverdächtigen sind elf mit deutscher und acht mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, eine weitere Person ist staatenlos.

Pressekonferenz: Halbzeitbilanz in der Bürgerschaft / Nockemann: „Migrationskrise verschärft sich weiter“ / Wolf: „Grüne Inflationskrise bedroht unseren Wohlstand“

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Auf der heutigen Pressekonferenz stellte die AfD-Fraktion die Halbzeitbilanz in der Bürgerschaft vor. Als Oppositionsfraktion hat die AfD in der laufenden Wahlperiode die meisten Anträge pro Abgeordnete gestellt. 47 Anträge wurden pro Abgeordnete gestellt, die CDU stellte 36 und die Linke 29 Anträge pro Abgeordnete. Bei den Kleinen Anfragen pro Abgeordnete steht die AfD auch gut dar, sie reichte 179 Kleine Anfragen pro Abgeordnete ein. Die CDU steht mit 185 Kleinen Anfragen pro Abgeordnete an der Spitze, die Linksfraktion schaffte es auf 138 Kleine Anfragen.
Der Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann und sein Stellvertreter Alexander Wolf zogen auch inhaltlich Bilanz und rechneten mit dem rot-grünen Senat ab. Außerdem gaben sie einen Ausblick auf zukünftige parlamentarische Schwerpunkte.

Ärztliche Atteste zur Verhinderung einer Abschiebung bedürfen einer amtsärztlichen Bestätigung

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Zur Verhinderung einer Abschiebung beziehungsweise Erlangung einer Duldung führen ausreisepflichtige Ausländer oftmals eine Krankheit an, um somit gemäß § 60a
Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) der Abschiebung zu entgehen. Hierfür muss der Ausländer gemäß § 60a Absatz 2c AufenthG eine „qualifizierte ärztliche Bescheinigung“ vorlegen, welche die Erkrankung glaubhaft macht.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59821/%C3%A4rztliche-atteste-zur-verhinderung-einer-abschiebung-bed%C3%BCrfen-einer-amts%C3%A4rztlichen-best%C3%A4tigung.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

AfD-Fraktion fordert Flüchtlingsstopp und Abschiebeoffensive / Nockemann: „Abschiebeoffensive jetzt – Platz in Hamburg ist endlich“

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Hamburg erlebt nach 2015 eine zweite massive Migrationswelle. Dabei ist die Stadt längst an die Grenze ihrer Aufnahmekapazität angelangt. Mittlerweile existieren mehr als 200 Standorte für die Flüchtlingsunterbringung in Hamburg. In mehr als 60 Hotels werden bereits Migranten versorgt, künftig sollen sie sogar in Wohnwagen untergebracht werden. Die jährlichen Kosten der Steuerzahler für Flüchtlinge und Migranten lagen zu Hochzeiten bei über einer Milliarde Euro. Neben den horrenden Kosten wächst durch den Zuzug zehntausender Migranten auch der Druck auf den Hamburger Wohnungsmarkt. Außerdem versagt der Senat bei der Abschiebung: Aktuell leben in Hamburg 11.340 Ausreisepflichtige, darunter haben fast 4.000 Personen keine Duldung, womit sie unmittelbar ausreisepflichtig sind.

AfD-Fraktion fordert: Kein Asyl für Wirtschaftsmigranten

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Die AfD-Fraktion Hamburg forderte den rot-grünen Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis eine individuelle Überprüfung erfolgt, ob und inwieweit der Fluchtgrund noch besteht. Der Antrag wurde von allen Altparteien abgelehnt.

Dirk Nockemann: „Wer Schutz benötigt, der sollte diesen bekommen. Aber Asyl bedeutet nicht eine dauerhafte Einwanderung, sondern ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit. Ist das Herkunftsland sicher, dann muss die Rückkehr erfolgen. Und dies muss unbedingt überprüft werden.“

Migrationsgipfel / Nockemann und Wolf: „Asylstrom wird unser Land weiter überlasten“

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Zum heutigen Migrationsgipfel von Bund und Ländern sagen der Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann und stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf:
Eine Fortsetzung der merkelschen Massenmigration wird folgen. Auch nach dem Gipfel wird es keine wirksamen Maßnahmen geben. Der Asylstrom wird unser Land weiter überlasten. Ob der Bund, das Land oder die Kommunen die Kosten übernehmen, ist gleichgültig – am Ende muss der deutsche Steuerzahler die Zeche für den asylpolitischen Kontrollverlust zahlen.
Allein in Hamburg stehen seit 2015 Flüchtlingskosten im Milliardenbereich zu Buche. Was wir brauchen, ist eine Zeitenwende in der Asyl- und Migrationspolitik und die gibt es nur mit der AfD. Unsere Forderungen bleiben: Abschiebeoffensive, deutsche Grenzkontrollen, Sachleistungen statt Geldleistungen und die fatalen Migrationsanreize beenden.“

AfD-Anfrage zeigt: Fast 17.000 afghanische Bürgergeldempfänger in Hamburg / Nockemann: „Afghanische Einwanderung kostet Abermillionen“

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(Symbolbild: Knapp 50 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Ausländer)

Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass viele afghanische Staatsangehörige in Hamburg von Sozialleistungen leben (Drucksache 22/15679). Derzeit leben über 31.000 afghanische Staatsangehörige in Hamburg. Laut Senatsantwort steigt die Zahl der Sozialleistungsbezieher rasant. Die Zahl der Bürgergeldempfänger im März 2024 lag bei 16.874 Personen.
In Kosten ausgedrückt: Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro – 2022 waren es noch 111 Millionen Euro. Auch andere Sozialleistungen sind gestiegen. So lagen die Kosten für Asylbewerberleistungen für afghanische Staatsangehörige 2023 bei 19,7 Millionen Euro. Ein weiterer Kostenfaktor sind Transferleistungen nach SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Hier betrugen die Kosten 2023 24,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Sozialleistungskosten für Afghanen bei rund 190 Millionen Euro.

Hessen beendet Ditib-Kooperation / Nockemann: „Senat muss handeln!“

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Die hessische Landesregierung beendet beim islamischen Religionsunterricht die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib, da Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von der türkischen Regierung bestehen. Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, dem Beispiel der schwarz-grünen Landesregierung in Wiesbaden zu folgen und die Ditib-Kooperation ebenfalls zu beenden.

Bundeskanzler Scholz fordert Abschiebungen nach Afghanistan / Nockemann: „Olaf, der Dampfplauderer“

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Laut Scholz wiege das Sicherheitsinteresse Deutschlands in solchen Fällen schwerer als der Schutzanspruch des Täters.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Wer erst nach tödlichen Terrorattacken die Asylpolitik verschärfen will, macht sich unglaubwürdig. Bundeskanzler Olaf Scholz hat schon einmal ‚Abschiebungen im großen Stil‘ gefordert und das entpuppte sich als leere Phrase. Somit ist auch diese Forderung kaum glaubwürdig und so kurz vor den EU-Wahlen als Wahlkampfgetöse einzuordnen. Als Hamburgs Erster Bürgermeister war Olaf Scholz ein Dampfplauderer und das ist er bis heute geblieben.
Die AfD befürwortete bereits zu Zeiten der unsäglichen Merkel-Ära alle gebotene Härte und Entschlossenheit in der Asylpolitik. Wir fordern eine konsequente Abschiebeoffensive von ausreisepflichtigen, extremistischen und schwerstkriminellen Migranten. Doch anstatt die AfD-Forderungen aufzugreifen, setzen die Altparteien auf Diffamierung. Monatelang beteiligten sich Politik und Medien an der verleumderischen Correctiv-Schmutzkampagne wegen angeblicher ‚Deportationspläne‘. Die Asylpolitik von Merkel bis Scholz haben unserem Land schweren Schaden zugefügt – nur die AfD kann unsere Heimat in eine sichere Zukunft führen.“

Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63443/.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

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