AfD-Anfrage belegt Millionen-Versicherungsprämien in Asylunterkünften / Wolf: „Für Bürger unzumutbare Kosten“

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Eine AfD-Anfrage zu den Versicherungsschäden in Asylunterkünften zeigt, dass die Gebäudeversicherer hohe Versicherungsprämien erhalten (Drucksache 22/13995). Die von F&W (Fördern und Wohnen) betriebenen öffentlich-rechtlichen Unterkünfte kosten jährlich 2,3 Millionen Euro an Versicherungsprämie – zuzüglich einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Fall. Die Prämie für die Versicherung des Mundsburg-Towers zählt extra und schlägt darüber hinaus mit monatlich 4.300 Euro zu Buche.

Messerangriff in St. Georg / Nockemann: „Würzburg muss uns mahnen!“

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Laut Polizeimitteilung kam es am gestrigen Abend zu einem Messerangriff in St. Georg, bei dem ein 20-jähriger Afghane mehrere Männer verletzt haben soll.

AfD-Anfrage: Über 600 Millionen Euro Sozialleistungen für Syrer seit 2019 / Nockemann: „Die Mär von den ausländischen Fachkräften“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt die anhaltend hohen Soziallkosten für Syrer in Hamburg (Drs. 23/1251). Während 6.264 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, kassieren 11.001 Syrer Bürgergeld. Weitere 2.368 erhalten Asylleistungen. 382 Syrer bekommen Leistungen nach SGB XII (Grundleistungen). Die Gesamtkosten für Sozialleistungen belaufen sich seit 2019 für Syrer in Hamburg auf über 600 Millionen Euro.
Bürgergeld (SGB II): Im Jahr 2024 wurden insgesamt 98,8 Millionen Euro – und damit fast 100 Millionen für Bürgergeld an Syrer ausgezahlt. Das sind 20 Prozent mehr im Vergleich zu 2023 als es noch 81,8 Millionen Euro waren. Bis Mai 2025 sind es bereits 41,7 Millionen Euro.
Gesamtkosten seit 2019: 557 Millionen Euro.
Asylbewerberleistungen: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 6,4 Millionen Euro an Asylbewerberleistungen gezahlt – das sind 12,2 Prozent mehr als 2023. Mit Stand Ende Juli sind es 3,3 Millionen Euro.
Gesamtkosten seit 2019: 37 Millionen Euro.
Grundleistungen (SGB XII): 2024 wurden insgesamt 4,2 Millionen Euro an Grundleistungen gezahlt – das sind 30 Prozent mehr als 2023. Mit Stand Ende Juli 2025 sind es bereits 2,7 Millionen Euro. Seit 2019 sind 16,7 Millionen Euro an Grundleistungen für Syrer worden.
Gesamtkosten seit 2019: 16,7 Millionen Euro.

 

Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher, Dirk Nockemann:
„Wo sind die Ärzte, Ingenieure und Raketenwissenschaftler, wie man uns versprochen hat? 10 Jahre Asylkrise und übrig bleibt nichts als die Mär von den ausländischen Fachkräften. Eingetreten ist das Gegenteil: Die horrenden Sozialleistungskosten für Ausländer führen zum Kollaps unserer Sozialsysteme. Jeder Euro, der in endlose Sozialtransfers fließt, fehlt unseren Schulen, unserer Polizei und unserer Infrastruktur. Die Altparteien fahren unser Land willentlich gegen die Wand und nur die AfD hat ein Rezept gegen diese verantwortungslose Fehlpolitik.“

AfD-Anfrage: Fast 1.000 syrische Tatverdächtige in 2025 / Nockemann: „Aufnahmestopp einleiten – Abschiebedruck erhöhen!“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung von Syrern in Hamburg. Laut Senatsantwort gab es im 1. Halbjahr 2025 bereits 969 syrische Tatverdächtige – Tendenz steigend (Drs. 23/1250). 2024 waren es insgesamt 1.812 syrische Tatverdächtige, 2023 noch 1.691. Das ist ein Anstieg von 7,1 Prozent. Dabei ist die Zahl der in Hamburg lebenden Syrer rückläufig. 2023 lebten hier 17.880 Syrer, mit Stand Juli 2025 sind es 17.137.
Kriminalität: Die meisten Delikte entfielen 2024 auf Straftaten gegen die persönliche Freiheit (746), darunter am häufigsten Körperverletzung – 563 Fälle. In 395 Fällen machten sich Syrer durch Vermögens- und Fälschungsdelikte strafbar. Danach folgen Diebstahldelikte mit 355 Fällen. Dazu sind 72 Sexualdelikte erfasst. 2025 zeigt sich ein ähnliches Bild. So wurden bereits 372 Straftaten gegen die persönliche Freiheit begangen, darunter 274 Körperverletzungsdelikte.
Intensivtäter, Gefährder und Islamismus: Von den 180 in Hamburg lebenden Intensivtäter haben 14 die syrische Staatsangehörigkeit. 7,7 Prozent der Intensivtäter sind somit Syrer. Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass ein Syrer als Gefährder registriert ist. Dem Verfassungsschutz sind aktuell 90 Syrer als Islamisten bekannt.
Asyl: Mit Stand Ende Juli 2025 sind 258 Syrer ausreisepflichtig, darunter 180 mit Duldung, 78 sind nicht geduldet. Im genannten Zeitraum erfolgten 21 freiwillige Ausreisen und 43 Überstellungen in Drittländer. In keinem Fall gab es Abschiebungen in das Herkunftsland Syrien.

Lebenslang für Jungfernstieg-Mörder und Lampedusa-Flüchtling Mado M. / Nockemann: „Wir begrüßen das Urteil“

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Der doppelte Messermörder Mado M., ein moslemischer Asylbewerber aus dem Niger, ist für den Mord an seiner Ex-Partnerin und seiner einjährigen Tochter in der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Hamburger Landgericht stellte am Freitag zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Es ist eine gerechte Strafe für ein grauenhaftes Verbrechen, welches uns alle im April 2018 erschüttert hat. Bei aller Traurigkeit bleibt immer noch Wut, dass ein geduldeter ehemaliger Asylbewerber ein solch bestialisches Verbrechen begehen konnte.“

Innenbehörde bewirbt Anlaufstelle für illegale Migranten? / Wolf: „Irrsinn“

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(Screenshot: Internetseite der Hamburger Innenbehörde mit der beworbenen Anlaufstelle)

Die Hamburger Innenbehörde bewirbt auf ihrer Internetpräsenz die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) als die „erste Anlaufstelle für neu nach Hamburg kommende Asylbewerber und Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten.“ Dazu hat die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, um die Vorgänge aufzuklären. Auch soll die Anfrage aufklären, wie viele Personen welche Aufenthaltsbescheinigungen erhalten haben oder abgeschoben wurden.

Dazu der Fraktionsvizechef und migrationspolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Entweder es handelt sich um einen ‚Freudschen Versprecher‘ oder um eine verfassungsfeindliche Asylpolitik der SPD-geführten Innenbehörde. In jedem Fall ist diese öffentliche Bewerbung als Anlaufstelle für ‚Illegale‘ nicht nur ein handfester Skandal – das ist Irrsinn!“

Islamisierungsdruck an Schulen: AfD fordert Kopftuchverbot und klare Kante / Walczak: „Aggressiver Islam ist Gefahr für unsere Freiheit, Demokratie und Lebensart“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf (Drs. 23/825) ein Kopftuchverbot an Hamburger Schulen und weitere Maßnahmen, um dem Islamisierungsdruck an Hamburger Schulen entgegenzuwirken. Ziel ist es, die jüngst bekannt gewordenen Drohkulissen aggressiv auftretender muslimischer Schüler und Eltern zu bekämpfen. Durch das Kopftuchverbot soll die Neutralität des schulischen Raums gewahrt und die Integration aller Schüler gefördert werden. Weiter fordert die AfD eine Untersuchung einzuleiten, um die im Juni bekannt gewordenen Vorfälle an Hamburger Schulen aufzuklären.
Muslimische Schüler sollen ihre nicht-muslimischen Mitschüler wegen ihrer Abweichung von islamischen Verhaltensregeln beschimpft haben. Nicht nur das: Frauen wurde an Elternabenden das Wort verboten, und immer mehr Kinder fasten religiös motiviert und aus Gruppenzwang. Ferner fordert die AfD – soweit es sich bei den Tätern um ausländische Staatsangehörige handelt – aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sie einzuleiten.

Bezahlkarte mit Bargeldoption in Hamburg? / Nockemann: „Etikettenschwindel!“

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Bundesweit sollen Asylbewerber ihre Sozialleistungen über eine Bezahlkarte bekommen. In Hamburg soll dies laut Medienberichten in dieser Woche eingeführt werden. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein. Es soll aber eine Möglichkeit geben, mit der Bezahlkarte Bargeld abzuheben.

Antisemitismus unter muslimischen Schülern / Dr. Alexander Wolf: „Hamburger Schulbehörde verschließt die Augen“

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In einem Interview warnt der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, vor weit verbreiteten Vorurteilen gegenüber Juden unter Jugendlichen: „Dieses Phänomen beobachten wir leider schon seit einigen Jahren und durchaus verbreitet, so dass wir nicht von Einzelfällen sprechen können. Sowohl in Schulen als auch auf Sportplätzen wird „Jude“ als Schimpfwort verwendet. Vor allem unter muslimischen Schülern sind antisemitische Vorurteile weit verbreitet. In einigen Bezirken der Großstädte würde ich empfehlen, sich nicht als Jude erkennen zu geben.“ Schuster bestätigt in dem Interview auch die wachsende Sorge von jüdischer Seite gegenüber einer starken Zuwanderung aus islamischen Ländern.

AfD-Anfrage zeigt: 50 Prozent der Angriffe auf Polizei durch Ausländer / Nockemann: „Ausländerkriminalität gefährdet innere Sicherheit“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es 2024 insgesamt 3.094 Straftaten gegen Hamburger Polizeibeamte gab (Drucksache 22/17887, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Insgesamt gibt es 1.321 Tatverdächtige, davon sind 672 deutsche und 649 ausländische Tatverdächtige. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen bei fast 50 Prozent. Am häufigsten kam es zu Nachstellung/ Nötigung (145 Fälle), Bedrohung (137), Körperverletzung (122) und gefährliche/ schwere Körperverletzung (118). Unter den ausländischen Tatverdächtigen stammen die meisten aus Polen (100 Personen), Afghanistan (59), Ukraine (46), Türkei (36), Marokko (26), Syrien (24), Guinea (23) und Algerien (21). 2023 waren es insgesamt 3.401 Straftaten gegen Polizeibeamte.
Erschreckend: Laut Antwort sind unverhältnismäßig viele anerkannte Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Insgesamt 451 Tatverdächtige fallen unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ (Anlage 2).
Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter „Zuwanderer“ in der PKS nur bestimmte Gruppen: Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung haben, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Anerkannte Asylbewerber, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben, werden hingegen unter der Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Diese Gruppe umfasst somit auch Personen, die als Schutz- und Asylberechtigte gelten.

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