Das Verwaltungsgericht Düsseldorfer erlaubt die Abschiebung zweier Syrer nach Damaskus. Die AfD-Fraktion Hamburg fordert nun eine Abschiebeoffensive von Syrern: Ausreisepflichtige, Straftäter und Islamisten müssen schnellstmöglich in ihre Heimat abgeschoben werden. Derzeit leben über 17.000 Syrer in Hamburg. Eine AfD-Anfrage deckte auf, dass es im 1. Halbjahr 2025 bereits 969 syrische Tatverdächtige gab – 2024 waren es über 1.800. Die Anfrage zeigte auch: 14 von 180 Intensivtäter sind Syrer.
Weiter ging aus der Anfrage hervor, dass ein Syrer als Gefährder registriert ist. Dem Verfassungsschutz sind 90 Syrer als Islamisten bekannt. Stand Ende Juli 2025 sind 258 Syrer ausreisepflichtig, darunter 180 mit Duldung, 78 sind nicht geduldet.
AfD fordert: Syrische Straftäter, Ausreisepflichtige und Islamisten abschieben / Nockemann: „Syrien ist sicher – Abschiebeoffensive jetzt!“
AfD-Fraktion fordert entschiedenes Eintreten gegen Kinderehen / Petersen: „Keine falsche Toleranz und keinen Kulturrabatt“
Hamburg wird immer „bunter“ und dazu gehören leider auch Kinderehen. Laut einer Analyse von „Terre des Femmes“ sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Jahr 2017 bundesweit 813 Fälle offiziell registriert und nur zehn Kinderehen aufgehoben worden.
AfD-Anfrage zeigt: Jede dritte Abschiebung scheitert / Nockemann: „Absurde Abschiebepolitik mit Samthandschuhen“
Die Senatsantwort auf eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann legt offen, wie stark Hamburg durch die gescheiterte Abschiebepraxis belastet wird (Drucksache 22/16770). Von Januar bis September 2024 konnten 231 von 766 geplanten Abschiebungen nicht vollzogen werden, was auf gravierende Lücken in der Durchsetzung bestehender Gesetze hinweist. Damit scheiterten 30 Prozent der Abschiebungen. Häufige Gründe für das Scheitern: Person nicht angetroffen, Widerstand und Sonstiges. Unter letzterem benennt der Senat unter anderem die Ablehnung durch Piloten, Ablehnung durch Airline oder bei Vollzug der Maßnahme flüchtig.
Besonders problematisch ist die unklare Kostenlage: Obwohl die finanzielle Belastung durch die gescheiterten Abschiebungen offenkundig hoch ist, kann oder will der Senat keine präzise Auskunft darüber geben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten wird mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Aufwand abgelehnt. Die Bürger bleiben somit im Unklaren darüber, wie viel Steuergeld die gescheiterte Abschiebepraxis tatsächlich kostet. Das Fehlen konkreter Kostendaten wirft die Frage auf, wie sorgfältig der Senat mit öffentlichen Mitteln umgeht und ob er die finanzielle Belastung durch ineffektive Abschiebungen überhaupt im Blick hat.
Debatte um unsicheres Hamburg / Nockemann: „Recht auf sichere Heimat“
Messerterror und Schießereien gehören in Hamburg immer mehr zur Tagesordnung. Am Wochenende gab es mehrere Schwerverletzte und einen Toten. Die Polizeigewerkschaft spricht von einem „Klima der Angst“. Die Hamburger CDU entdeckt nun die Sicherheit als Wahlkampfthema. Dabei war es doch die CDU unter Merkel, die die Schleusen für Millionen Migranten öffnete und dabei die Sicherheit der Einheimischen opferte.
Flüchtlingsgipfel / Nockemann: „Abschiebeoffensive alternativlos“
Zum heutigen Flüchtlingsgipfel erklärt der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Eine bundesweite Abschiebeoffensive ist alternativlos. Zudem brauchen wir langfristige nationale Grenzkontrollen. Und wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat kein Asylgrundrecht und der muss unverzüglich abgeschoben werden.
Wenn selbst ein kleines Bundesland wie Hamburg in diesem Jahr eine Milliarde Euro für Migranten aufwenden muss, dann ist etwas faul im Staate Deutschland. Wir müssen die Sozialleistungen massiv kürzen und Fehlanreize beseitigen. Die Umstellung auf Bezahlkarten ist Augenwischerei – es mag der Bürokratie Abhilfe verschaffen, aber der Migrationsdruck bleibt. Deutschland braucht nicht immer wieder neue Gipfel, um die Migrationskrise zu verwalten. Deutschland benötigt eine konsequente Abschiebeoffensive!“
AfD-Anfrage zeigt: Karstadt-Haus vorerst keine Flüchtlingsunterkunft / Wolf: „Schicksal des Postgebäudes in Nord bleibt Harburg erspart“
Das Karstadt-Gebäude in Harburg wird vorerst keine Flüchtlingsunterkunft, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab (Drucksache 22/11388). Das Areal unterliegt jedoch einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB). Mit anderen Worten: alle Eigentümer können zu einem sehr günstigen Preis enteignet werden.
Warum ein Rat für noch mehr Migration?
Der „Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik“ berät den Hamburger Senat in Fragen der Entwicklungshilfe. Doch braucht ein Stadtstaat überhaupt eine eigene Entwicklungshilfepolitik?
AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“
Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.
Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?
Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62181/unzulaessige_wohnungsdurchsuchung_nach_dem_doppelmord_vom_jungfernstieg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]
AfD-Anfrage zeigt: 108 ausländische Intensivtäter – 845 gescheiterte Abschiebungen / Nockemann: „Asylpolitisches Armutszeugnis“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann deckt auf, dass aktuell 108 ausländische Personen in Hamburg als Intensivtäter gelten (Drs. 23/2330). Bis Ende Oktober 2025 scheiterten 369 Abschiebungen trotz rechtlich vollziehbarer Bescheide, hinzu kommen 476 weitere gescheiterte Abschiebungen aufgrund von Vollzugshindernissen. Insgesamt konnten damit in diesem Jahr 845 Abschiebungen nicht durchgeführt werden.
Als häufigste Vollzugshindernisse nennt der Senat im Jahr 2025 „sonstige Gründe“ in 251 Fällen, ohne diese näher zu erläutern, gefolgt von Kirchenasyl (27 Fälle) und Flugausfällen (10 Fälle). Zu den konkreten Abschiebungshindernissen zählen vor allem das Nichtantreffen der Betroffenen (192 Fälle), weitere nicht näher bezeichnete Gründe (107), Widerstand gegen die Abschiebung (28) sowie gesundheitliche Gründe (23).


























