Bürgergeld-Irrsinn: Afghanische Familie kassiert fast 7.000 Euro? / Nockemann: „Sozialstaat wird zur Beute“

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Kassiert eine 7-köpfige afghanische Familie trotz Arbeit monatlich fast 7.000 Euro Bürgergeld? Den Verdacht legen Nius-Recherchen nahe. Laut Bürgergeldbescheid des Jobcenters erhält die afghanische Familie B. monatlich bewilligte Beträge von Juni bis November 2025 in Höhe von 6.733,83 Euro. Ab Januar bis Mai 2026 soll der Betrag pro Monat sogar bei 6.814,83 Euro liegen. Dabei zahlt das Jobcenter monatliche Wohnkosten in Höhe von 5.100 Euro an das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“. Das Familienoberhaupt soll einer Beschäftigung in einem Supermarkt nachgehen, eines der Kinder wiederum prahlt in den sozialen Medien mit ihrem Reichtum. Recherchen zufolge handelt es sich bei der Familie B. um einen großen afghanischen Clan, ein Teil der Familie soll Supermärkte in Hamburg und Berlin betreiben.
Eine frühere AfD-Anfrage untermauert die horrenden Sozialausgaben für in Hamburg lebende Afghanen. Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro. Tendenz steigend! Fast 17.000 Afghanen sind Bürgergeldbezieher bei über 32.000 Afghanen in Hamburg.

Streit um Kirchenasyl zwischen Berlin und Hamburg / Nockemann: „Rechtsstaat muss in die Offensive gehen“

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Zwischen Hamburg und Berlin ist ein Asylstreit ausgebrochen: Demnach gehe es um mehrere Afghanen, die über Schweden nach Hamburg kamen und in Berlin im Kirchenasyl sind. Laut Dublin-Regelung ist Schweden für das Asylverfahren zuständig. Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warf Berlin in einem Brief „systematischen Missbrauch des Kirchenasyls“ vor. Weiter sagte Tschentscher, es sei ein „schwerer Schlag gegen den Rechtsstaat“. Hamburgs Bitte um Amtshilfe zur Überstellung nach Hamburg sei abgelehnt worden – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wies die Vorwürfe zurück.
Im Herbst 2024 sorgte die Abschiebung eines Afghanen aus dem Kirchenasyl in Hamburg für Aufsehen. Nach seiner Abschiebung kehrte er zwei Wochen später nach Hamburg zurück. Dort wurde er inhaftiert und abermals nach Schweden abgeschoben. Die erneute Inhaftierung kostete den Steuerzahler insgesamt 22.497,30 Euro – das ergab eine AfD-Anfrage. Ferner zeigte die AfD-Anfrage: 2024 waren insgesamt 107 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl, bei 65 Personen scheiterte die Abschiebung.

AfD-Anfragen: Völlig unklare Zahlen bei Ausreisepflichtigen / Nockemann: „Bürger erwarten Klarheit statt Nebelschleier“

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(SPD-Innensenator Andy Grote: Hamburgs Asylzahlen weichen stark vom Bund ab)

Verwirrung um die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten: Aus den AfD-Anfragen (Drs. 23/322, 23/529, 23/870) geht hervor, dass zwischen den Zahlen des Bundes (Ausländerzentralregister – AZR) und den hamburgischen Fachverfahren (PaulaGO!) erhebliche Abweichungen bestehen – zuletzt im Mai 2025 um rund 3.800 Personen. Laut Senat gab es zum Stand 31. Mai 2025 gemäß AZR insgesamt 10.159 Ausreisepflichtige in Hamburg darunter 4.457 ohne Duldung. Laut dem PaulaGO! waren es 6.174 Ausreisepflichtige, davon 646 ohne Duldung.
Trotz dieser bekannten Differenzen verzichtet der Senat seit Januar 2025 vollständig auf die Veröffentlichung der Kennzahlen zu ausreisepflichtigen Personen im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Eine transparente Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit blieb bislang aus.
Laut Senat beruht die Differenz auf unterschiedlichen Zählweisen und fehlerhaften Auswertungsparametern im Bundesregister AZR, das offenbar auch Personen mit Aufenthaltstitel irrtümlich als ausreisepflichtig aufführt. Das hamburgische Fachverfahren PaulaGO! filtert diese Fälle heraus – die tatsächliche Zahl ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung liegt laut PaulaGO! deutlich niedriger.
Die AfD-Fraktion fordert vom rot-grünen Senat eine unverzügliche und vollständige Aufklärung über die gravierenden Differenzen bei der Erfassung ausreisepflichtiger Personen in Hamburg.

Islamisierungsdruck an Schulen: AfD fordert Kopftuchverbot und klare Kante / Walczak: „Aggressiver Islam ist Gefahr für unsere Freiheit, Demokratie und Lebensart“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf (Drs. 23/825) ein Kopftuchverbot an Hamburger Schulen und weitere Maßnahmen, um dem Islamisierungsdruck an Hamburger Schulen entgegenzuwirken. Ziel ist es, die jüngst bekannt gewordenen Drohkulissen aggressiv auftretender muslimischer Schüler und Eltern zu bekämpfen. Durch das Kopftuchverbot soll die Neutralität des schulischen Raums gewahrt und die Integration aller Schüler gefördert werden. Weiter fordert die AfD eine Untersuchung einzuleiten, um die im Juni bekannt gewordenen Vorfälle an Hamburger Schulen aufzuklären.
Muslimische Schüler sollen ihre nicht-muslimischen Mitschüler wegen ihrer Abweichung von islamischen Verhaltensregeln beschimpft haben. Nicht nur das: Frauen wurde an Elternabenden das Wort verboten, und immer mehr Kinder fasten religiös motiviert und aus Gruppenzwang. Ferner fordert die AfD – soweit es sich bei den Tätern um ausländische Staatsangehörige handelt – aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sie einzuleiten.

Clankriminalität: AfD fordert entschlossenen Kampf / Nockemann: „Auswüchse einer Parallelgesellschaft“

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Die AfD-Fraktion fordert entschiedene Maßnahmen im Kampf gegen Clankriminalität (Drs. 23/684). Der Senat soll ein kriminalgeografisches Sonderlagebild „Clankriminalität in besonders betroffenen Hamburger Stadtteilen“ erstellen, das auf der Grundlage vorhandener Polizeidaten Tatmuster, Täterstrukturen, Deliktschwerpunkte und Entwicklungstendenzen differenziert darstellt.
In den betroffenen Polizeikommissariaten sollen temporäre Ermittlungsgruppen unter Einbindung des Landeskriminalamt zur konsequenten Zerschlagung krimineller Familiennetzwerke gebildet werden. Weiter fordert die AfD sichtbare Polizeipräsenz in den Hotspot-Quartieren, um Parallelstrukturen zu zerschlagen.

Aktuelle Stunde: AfD thematisiert ausufernde Gewaltkriminalität / Nockemann: „Totalverlust der inneren Sicherheit“

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In Hamburg reißt die Welle der Gewalt nicht ab: Messerangriff am Hauptbahnhof, Massenschlägerei im Stadtpark, mehrere Schießereien und vor wenigen Tagen die tödliche Messerattacke durch einen Syrer im Phoenix-Center. Die letzten Wochen waren geprägt von erschütternden Gewalttaten.
Die AfD-Fraktion wird in der Aktuellen Stunde der bevorstehenden Bürgerschaftssitzung das Thema Innere Sicherheit zur Debatte anmelden: „Hamburg auf dem Weg zum gescheiterten Staat: Gewalt im Stadtpark, Ehrenmord im Phoenix-Viertel, regelmäßige Schießereien und Islamisierungsdruck an den Schulen“.

Messerattacke und Randale im Stadtpark – Polizei attackiert / Nockemann: „Die nächste No-go-Area“

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Am Samstagabend kam es im Hamburger Stadtpark zu einer Massenschlägerei. Ein 17-Jähriger wurde dabei mit einem Messer schwer verletzt, ein 19-jähriger Tatverdächtiger vor Ort festgenommen, der erheblichen Widerstand leistete. Ein weiterer Mann griff einen Polizeibeamten mit einem Schlagstock an und wurde ebenfalls festgenommen. Die Polizei rückte mit über 30 Streifenwagen und einer Hundertschaft an.
Immer wieder kommt es zu gravierenden Gewalteskalationen im Stadtpark. 2020 ereignete sich im Stadtpark eine Gruppenvergewaltigung, bei der neun Männer eine junge Frau vergewaltigten – überwiegend mit Migrationshintergrund – und verurteilt wurden.

Antisemitismusbeauftragter von muslimischem Antisemiten attackiert / Walczak: „Verurteile antisemitischen Angriff durch Jordanier auf das Schärfste“

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Medienberichten zufolge kam es am 25. Mai zu einem antisemitischen Vorfall mitten im Straßenverkehr. Das Opfer ist ausgerechnet der Hamburger Antisemitismusbeauftragte Stefan Hensel. Ein 57-jähriger Jordanier bedrängte und bedrohte Hensel während einer Autofahrt im Beisein seiner jungen Tochter. Der Grund: Er hörte israelische Musik. Der Jordanier soll demnach „Kindermörder“ und „Scheiß-Israeli“ geschrien haben.
Der Angreifer versuchte, Hensels Auto von der Straße zu drängen und sprach zudem Drohungen aus. Die Polizei konnte den Täter festnehmen. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen des Verdachts der mutmaßlich politisch motivierten Beleidigung und Nötigung.

AfD-Anfrage: 2025 schon 500 Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Hamburg muss Abschiebemotor anschmeißen“

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(Symbolbild: Asylunterkunft in Hamburg)

Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2024 insgesamt 1.044 Polizeieinsätze in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften gab. Und bis Mai 2025 gab es schon fast 500 Einsätze (Drs. 23/376, Anlage 1 und Anlage 2 von November 2024 bis Mai 2025, sowie Anlage früherer AfD-Anfrage von Januar – Oktober 2024). Allein in der Harburger Unterkunft Schlachthofstraße 3 gab es 2025 bereits 75 Polizeieinsätze.
Die Einsatzgründe reichen von einfachen Streitigkeiten und Bedrohungen, bis hin zu Schlägereien, Sexualdelikten und Selbsttötungsversuchen. Aber auch absurde Gründe wie „Person gebissen“ sind für Polizeieinsätze ursächlich.
Nicht nur Polizeieinsätze, auch die Zahl der Feuerwehreinsätze ist extrem hoch. 2025 gab es schätzungsweise über 700 registrierte Einsätze (Anlage 3). Allerdings: Das Hamburger Einsatzleitsystem erfasst Einsätze, ist für Statistiken aber nicht optimiert. Die Adresszuordnungen sind unpräzise, und Einsätze ohne Bezug zur Unterkunft können nicht ausgeschlossen werden.

AfD fordert Abschiebung von Firas A. / Nockemann: „Wer Messerangriffe verübt, verwirkt jedes Bleiberecht!“

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Nach einem brutalen Messerangriff in einem Hamburger Linienbus fordert die AfD-Fraktion die umgehende Abschiebung des syrischen Serienstraftäters – und früheren Intensivtäters – Firas A. (Drucksache 23/XXX). Bereits eine frühere AfD-Anfrage belegt dessen lange Strafakte. Unter anderem zerschlug er 245 Autoscheiben, nun schlug er wieder zu. Der 33-jährige subsidiär Schutzberechtigte, soll am 12. April in einem Bus in Hamburg-Billstedt zwei unbeteiligte Fahrgäste – darunter eine Rollstuhlfahrerin – mit einem Messer verletzt haben. Zuvor hatte er sich geweigert, den Bus zu verlassen. Erst nach öffentlicher Fahndung konnte er festgenommen werden. Gegen ihn wurde mittlerweile Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen.
Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, alle rechtlichen Schritte zur Ausweisung und Abschiebung von Firas A. einzuleiten. Die bestehende Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz und der EU-Qualifikationsrichtlinie ermöglicht dies – vorausgesetzt, der politische Wille ist da.

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