Herausnahme von Büchern aus dem Bestand der Bücherhallen Hamburg aus politischen Gründen

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Ende Oktober 2015 entschied der Stiftungsvorstand der Bücherhallen Hamburg, sämtliche Werke des Autors Akif Pirinçci aus dem Bestand zu nehmen. Begründet wurde der Schritt, so die Direktorin Frau Hella Schwemer- Martienßen, mit den Äußerungen des Autors auf einer Pegida-Demonstration in Dresden, die eine „Grenze überschritten“ hätten und mit dem „demokratischen Konsens“ nicht mehr vereinbar seien.

Gefragt nach den formalen und politischen Hintergründen zu dieser Entscheidung hat der Senat in Drs. 21/12361 auf einige Fragen überhaupt nicht oder nicht vollständig oder widersprüchlich geantwortet. Der Fragesteller bittet daher, die bisher ausstehenden Antworten auf die folgenden Fragen nachzureichen…

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AfD-Fraktion weist Nazi-Vorwürfe von Lehrer-Gewerkschaft GEW scharf zurück / Wolf: „Ein infamer, unsäglicher Vergleich!“

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GEW-Aktivisten auf einer Demo in Hamburg

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Pläne der AfD-Fraktion zur Einrichtung eines Internet-Kummerkastens bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot an Schulen und bezeichnet diese als „höchst totalitär“. Die GEW verglich die Pläne mit Vorgehensweisen, die an den „Nationalsozialismus und Stalinismus“ erinnern.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die Kritik der GEW ist geradezu infam. Ihre Mitglieder und Funktionäre gehen immer wieder totalitär gegen AfD-Mitglieder und Andersdenkende vor: mit Beleidigungen und Blockaden auf Demonstrationen, mit Denunzieren und öffentlichem „An den Pranger stellen“ von Wirten, weil sie AfD-Veranstaltungen durchführen, oder mit dem Verbreiten von Anti-AfD-Broschüren in Schulen und an Universitäten.
Auch bei vielen Lehrern gilt die GEW aufgrund ihrer einseitigen politischen Einflussnahmen und Ausgrenzungskampagnen als kaum noch diskursfähig. Dass gerade diese Gewerkschaft nun verzweifelt um sich schlägt und sogar einen unsäglichen Vergleich mit dem Dritten Reich zieht, offenbart, wie sehr diese Vereinigung um ihre Meinungsführerschaft bangt. Und das Ganze bloß, weil eine AfD-Fraktion auf Einhaltung politischer Neutralität besteht.“

Interaktive Plattform zur Stärkung demokratischer Meinungsvielfalt geht zum kommenden Schuljahr 2018/19 an den Start / Wolf: „Ein Kummerkasten für Eltern und Schüler hat nichts mit Denunziation zu tun“

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Deutschlandweit stieß die Ankündigung der Hamburger AfD-Fraktion, mit einer interaktiven Plattform eine Diskussionskultur an den Schulen der Hansestadt zu stärken, auf ein enormes Echo bei Medienvertretern, Betroffenen und Interessierten. Nicht immer war die Berichterstattung korrekt.

Daher hier die Fakten: Die Aktion wird „Neutrale Schulen Hamburg“ (NeuSchuH) heißen. Die Plattform soll zum kommenden Schuljahr 2018/19 freigeschaltet werden. Sie ist natürlich weder ein „Online-Pranger“ für Lehrer, noch ruft sie Schüler zur Denunziation auf. Sie hat drei Ziele: Sie wird Eltern, Schüler, aber auch Lehrer über die Rechtsgrundlagen des Neutralitätsgebotes an Schulen informieren. Weiter wird sie aufzeigen, wie man sich im Falle einseitiger politischer Beeinflussungen jedweder Art schulintern zur Wehr setzen kann. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine schulinterne Konfliktlösung für die Beteiligten nicht möglich scheint, sollen Vorfälle an die AfD-Fraktion über ein Kontaktformular gemeldet werden können.

Politische Indoktrination an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Fortlaufend wertet die AfD-Bürgerschaftsfraktion Hinweise von Bürgern aus, die uns auf mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und den Beutelsbacher Konsens an Hamburger Schulen aufmerksam machen. An der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 fand in der „heißen Phase“ des Bundestagswahlkampfes am 07.09.2018 eine politische Diskussionsveranstaltung statt. Wie ein Bild von der Veranstaltung dokumentiert, war rechts neben dem Tischpodium ein großes Banner mit der Aufschrift „F** AFD“ und dem Symbol der vom Verfassungsschutz als linksextrem und gewaltorientierten Antifa (rot-weiß-schwarze Fahne) platziert. Bitte hierzu den Twitter-Link aufrufen, um das Beweisfoto einzusehen. Auf dem Bild sind außerdem die Teilnehmer der Diskussion und der gut gefüllte, mit Schülern besetzte Veranstaltungsraum zu erkennen, was belegt, dass das Banner auch während der Veranstaltung von Schülern, anwesenden Lehrpersonen und den Diskussionsteilnehmern einsehbar war.

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Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE an der Universität Hamburg

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In den Räumlichkeiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, hängen beziehungsweise hingen mehrere Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Auf den Plakaten wird für eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Journalismus im Ausnahmezustand: Pressefreiheit in der Türkei“ im Hamburger Rathaus, Kaisersaal, Rathausmarkt 1, am 18. April, 18.30 Uhr, unter Moderation von Deniz Celik (Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft) geworben (Abbildung 1). Vermutlich sind die Plakate auch in anderen Gebäuden der Universität aufgehängt worden.

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Verhinderung der Teilnahme eines AfD-Vertreters an DialogP- Veranstaltung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Am 25.04.2018 teilte der Leiter des Stabsbereichs „Protokoll, Projekte und Veranstaltungen“ der Bürgerschaftskanzlei, Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und des Bürgerschaftspräsidiums mit, dass es im Vorfeld einer geplanten DialogP-Veranstaltung an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 „ein ziemliches Hin und Her“ gegeben habe.1 Hintergrund seien Bemühungen der Lehrerschaft gewesen, die AfD – entgegen der Bestimmungen aus der Geschäftsordnung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – zu der Veranstaltung nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen. Ein diesbezüglicher Beschluss sei auf der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 der Schule gefasst worden. Daraufhin wurde von der Bürgerschaftskanzlei der Schule mitgeteilt, die Veranstaltung entweder mit allen Parteivertretern – also auch mit dem AfD-Vertreter – durchzuführen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Die Schule entschied daraufhin am Montag, den 23.04.2018, die Veranstaltung ganz abzusagen. Daraufhin erfolgte am 24.04.2018 eine Intervention der BSB, dass die Veranstaltung doch stattfinden wird.

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Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg

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Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“…

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Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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