Eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion deckt auf, dass die Hamburger Finanzbehörde erst nach einer Großen AfD-Anfrage (Drucksache 22/1757) die Aberkennungsverfahren gegen zwei extremistische Vereinigungen eingeleitet hat (Drucksache 22/2203, Frage 1).
Jüdische Gemeinde: Stadt übernimmt endlich Kosten für Sicherheitsdienst / Nockemann: „Unverständlich, dass sich die Verantwortlichen über zwei Jahre Zeit ließen“
Hamburg, 02.10.2018 – Eine unbesorgte Religionsausübung ist Hamburger Bürgern jüdischen Glaubens nicht möglich. Jüdische Einrichtungen müssen permanent von der Polizei geschützt werden, und selbst das ist nicht ausreichend. Ein gemeindlicher Sicherheitsdienst ist ebenfalls vor Ort. Er ist beispielsweise bei der morgendlichen Einlasskontrolle am Eingangstor der jüdischen Schule am Grindelhof im Einsatz. Bislang finanzierte die jüdische Gemeinde den zusätzlichen Wachschutz selbst. Da er erhebliche Kosten verursacht, bat man aber bereits im November 2016 um finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Für Oktober 2018 wurde jetzt eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt, ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/14339).
Dies alles vor dem Hintergrund, dass sich nach Senatsangaben die Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen seit 2014 nicht zum schlechteren verändert habe, obwohl beispielsweise die Grenzöffnung 2015 viele tausend Antisemiten und Israelfeinde in das Land gebracht hat.
Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
AfD-Anfrage zeigt: Anteil der Kurzstreckenflüge bei fast 80 Prozent / Walczak: „Grüne müssen der Realität ins Auge sehen“
Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass der Anteil von Kurzstreckenflügen am gesamten Flugaufkommen des Hamburger Flughafens im Jahr 2019 bei 78 Prozent lag (Drucksache 22/5171).
AfD-Anfrage zeigt: Mutmaßlicher libyscher Drogendealer, Mörder und Vergewaltiger Sharif A. war ausreisepflichtig / Nockemann: „Paradebeispiel für katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“
Am 18. Oktober begann der Strafprozess gegen den wegen mutmaßlichen Totschlags verhafteten „Flüchtling“ Sharif A.
AfD-Anfrage zeigt: 1,2 Millionen Euro für Gender-Studies / Wolf: „Schluss mit dieser links-grün-roten Umerziehung von oben!“
Der rot-grüne Senat lädt am 26. Juli zum „Queer gegen den Rechtsruck“-Empfang ins Rathaus „für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung“. Der Senat gibt sich spendabel. Er fördert Gender-Studies an den Hochschulen in den letzten 1,5 Jahren mit mehr als 1,2 Millionen Euro – das zeigt eine AfD-Anfrage (Drucksache 22/15823).
Gefördert werden auch Arbeitsfelder, die Vorträge mit dem Titel: „Vulva oder Dose – Penis oder Dödel? Genitalbezeichnungen, Konzepte und Implikationen im Verhältnis zu Geschlecht und Sexualität“ zur Wissenschaft erheben.
Demnächst startet ein zweijähriges Projekt an der Uni Hamburg, das Entwicklung gesellschaftlicher Machtressourcen und die vergeschlechtlichten Muster atypischer Beschäftigung in Deutschland und Spanien untersucht unter besonderer Berücksichtigung von „männlichen Arbeitszeiten“. Außerdem sollen die „nach wie vor großen Forschungslücken in Bezug auf Genderforschung im Bereich der Musik“ für 12.500 Euro jährlich aufgezeigt werden.
AfD-Anfrage zeigt: Fast jeder zehnte „ukrainische“ Flüchtling besitzt keine ukrainische Staatsbürgerschaft / Nockemann: „Sozialmigranten abschieben!“
Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann deckt auf, dass von den 28.301 registrierten ukrainischen Flüchtlingen in Hamburg 2.607 Personen keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind fast zehn Prozent. Die zehn Hauptherkunftsländer sind Marokko (302), Turkmenistan (206), Russische Föderation (197), Afghanistan (194), Nigeria (178), Türkei (161), Vietnam (157), Iran (155), Aserbaidschan (133) und Ghana (112) (Drucksache 22/9612).
Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass 53 aus der Ukraine gekommene Migranten lediglich im Besitz einer Duldung sind. Die meisten Geduldeten stammen aus Marokko (11). Zu den Duldungsgründen zählen Abschiebungshindernisse, familiäre Bindung zu Duldungsinhabern, das Fehlen von Reisedokumenten oder sonstigen Gründen. Auf die Frage, ob Menschen aus der Ukraine wieder abgeschoben wurden, antwortete der Senat mit „Nein“.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.
Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.
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AfD-Anfrage zeigt: Ausländer in Gefängnissen kosten fast 67 Millionen Euro pro Jahr / Nockemann: „Ausländische Straftäter abschieben!“
Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bringt ans Licht, dass der 56-prozentige Ausländeranteil in Hamburger Gefängnissen dem Steuerzahler fast 67 Millionen Euro pro Jahr kostet. Insgesamt befinden sich 975 Ausländer in Haft. Folgende Nationalitäten sind am stärksten vertreten: Türken (123), Polen (99), Afghanen (71), Rumänen (53), Serben (46) (Drucksache 22/734).
Lehrerfortbildungen mit Einbeziehung des Linksextremismus
Die allgemeinen Zielsetzungen der Hamburger Lehrerfortbildungen aus dem Aufgabengebiet „Demokratiepädagogik“ sind dem Fragesteller durchaus geläufig. Gefragt wurde jedoch nach den konkreten Inhalten der angeführten Lehrerfortbildungen, zu denen der Senat in Drucksache 21/10194 ausgeführt hat, dass dort eine thematische Einbeziehung „linksextremer Radikalisierungserscheinungen“ erfolgte.
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AfD-Anfrage zeigt: Zahl der Messerattacken steigt massiv / Nockemann: „Vom Tor zur Welt zum Einfallstor für Messerkriminalität“
In Hamburg explodiert die Messerkriminalität. Das belegt eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann (Drucksache 22/14310). Laut Senatsantwort gab es im Jahr 2023 insgesamt 1.269 Messerstraftaten. Hiervon wurde in 384 Fällen das Messer eingesetzt, in 885 Fällen wurde mit dem Messer gedroht.
2022 waren es noch 1.127 Messerdelikte, in 312 Fällen wurde ein Messer eingesetzt. Das entspricht einem Anstieg von rund 13 Prozent bei Messerstraftaten. Noch drastischer ist der Anstieg bei den Fällen, in denen das Messer eingesetzt wurde. Hier liegt die Zunahme bei 23 Prozent.
In der vergangenen Woche wurde die Kriminalstatistik 2023 vorgestellt. SPD-Innensenator Andy Grote äußerte auf der Pressekonferenz, Hamburg sei eine sehr sichere Stadt.