Bundesweite Antisemitismus-Meldestelle ohne falsch verstandene politische Korrektheit / Nockemann: „Genau das, was wir auch für Hamburg fordern“

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

In Deutschland wird eine bundesweite Meldestelle zum Antisemitismus eingerichtet. Start ist voraussichtlich Anfang November. Die Schirmherrschaft übernimmt Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Klein betonte gegenüber der Welt, dass ihm „die Sicherstellung einer bundeseinheitlichen, zivilgesellschaftlichen Erfassung antisemitischer Vorfälle wichtig“ sei. Vor allem der muslimische Antisemitismus sei stärker, als er in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Ausdruck komme, erklärte er bereits vorher in einem Welt-Interview. Dort sagte er: „Es gibt eine falsch verstandene politische Korrektheit, die wir überwinden müssen. Nichts darf unter den Tisch gekehrt werden.“

Die AfD-Fraktion Hamburg hat die ungenauen Zahlen aus der PKS in mehreren Anfragen thematisiert (Drucksache 21/14020) und letzte Woche selbst einen Antrag zur Schaffung einer „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Hamburg“ eingereicht. (Drucksache 21/14526).

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: „Nun holt die Wirklichkeit diejenigen ein, die den muslimischen Antisemitismus als harmlos und geringfügig abgetan haben. Gerade die AfD-Fraktion in Hamburg hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik im Bereich Antisemitismus schon lange nicht mehr die Realität abbildet. Dass selbst ein Hitlergruß von Anhängern der Hisbollah-Terrormiliz auf den teilweise von Hamburg aus organisierten Berliner Al-Quds-Demonstrationen als rechts in die PKS eingeordnet wird, wie das American Jewish Committee berichtete, beweist wie nötig eine solche Meldestelle ist. Wir fordern sie auch für Hamburg.“ 

Fahrkartenautomaten in Bussen

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Laut Bericht des HVV wurden 2013 37,6 Prozent der verkauften Fahrscheine in Bussen gekauft. 2014 stieg die Zahl um 2 Prozent an. An den Haltestellen mit Fahrkartenautomaten wurden insgesamt nur 1,5 Prozent aller Fahrscheine verkauft. Das ist zu wenig!

Einige Verkehrsbetriebe, wie der MVV, KVB und LVB, setzen verstärkt auf den Verkauf von Fahrscheinen an Automaten innerhalb der Busse im öffentlichen Nahverkehr. Grund dafür sind die notwendigen Entlastungen für die Fahrer. Durch montierte Fahrkartenautomaten in Bussen, werden die Verkaufszeiten weg vom Fahrer direkt hin zum Automaten verlagert. Die Standzeiten der Busse in den Buchten haben sich dadurch deutlich verbessert.

Busfahrer konzentrieren sich nun auf ihre eigentliche Aufgabe, den Bus zu steuern. Anfangs gab es durch Erschütterungen aufgrund schlechter Fahrbahnoberflächen Probleme mit den Automaten. Mittlerweile haben sie sich in Bussen bewährt und sind auf einem hohen technischen Niveau angekommen. Beides, Münzen oder Geldkarten, werden von Fahrkartenautomaten in Bussen akzeptiert.

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Nutria-Invasion: Hamburgs Flutschutz bedroht? / Oelschläger: „Deiche schützen Menschenleben. Senat unterschätzt Gefahr“

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Nutria: Die Nagetiere graben Gänge und Luftröhren, Höhlen und Kessel in die Deiche und entlang von Flussufern und Feldrändern

Nutrias, auch Sumpfbiber genannt, stammen aus Südamerika. Die Nagetiere breiten sich rasant in Deutschland aus und richten mit ihrer Wühlarbeit erhebliche Schäden an. Auch Deiche werden unterminiert und können im Ernstfall dadurch entscheidend geschwächt sein. Dass diese Gefahr auch Hamburg droht, ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/15540). Ob der Senat für 2018 Informationen zu Schäden durch Sumpfbiber auf Hamburgischem Staatsgebiet habe, wollte die Abgeordnete Andrea Oelschläger, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, wissen. Die Antwort: „In den Vier- und Marschlanden ist die Nutria flächig mit einer deutlich sichtbaren Population vorhanden.“ Auch Schäden seien bereits sichtbar. Handlungsbedarf sieht der Senat trotzdem nicht. Selbst ein intensiveres Monitoring ist nicht geplant. 

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

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AfD-Anfrage zur Gewalt gegen Polizei belegt: Hoher Ausländeranteil unter den Tatverdächtigen / Nockemann: „Polizeibeamte schützen und Täter abschieben“

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Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage belegt einen hohen Ausländeranteil bei Gewalt gegen Polizeikräfte. 2018 gab es insgesamt 1.124 Tatverdächtige, davon besaßen 429 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind 38 Prozent. 2019 stieg der Anteil der Tatverdächtigen auf 1.217, davon waren 497 Ausländer. Das entspricht 41 Prozent (Drucksache 22/669).

AfD-Anfrage deckt auf: Mehr als jeder zwanzigste „ukrainische“ Flüchtling besitzt keine ukrainische Staatsangehörigkeit / Nockemann: „Fake-Flüchtlinge sofort abschieben“

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass von den 13.193 registrierten ukrainischen Flüchtlingen in Hamburg 835 Personen keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind mehr als sechs Prozent. Die zehn Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Russische Föderation, Nigeria, Iran, Vietnam, Armenien, Irak, Syrien, Usbekistan und Georgien (Drucksache 22/7877).

Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen

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In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es:

„(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fach- lehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schullei- tung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63924/richtlinie_fuer_schriftliche_lernerfolgskontrollen_in_allgemeinbildenden_schulen_klassen_3_bis_10.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

AfD-Anfrage deckt auf: Rot-Grün gibt mehrere Millionen Euro für die Umdeutung der deutschen Kolonialgeschichte aus / Wolf: „Ideologisch motivierte Steuerverschwendung“

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Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Alexander Wolf deckt auf, dass der rot-grüne Senat diverse Institute und Projekte zur sogenannten „Neukontextualisierung“ der deutschen Kolonialgeschichte in Millionenhöhe fördert.

Senat bestätigt auf AfD-Anfrage: Rote Flora hat keine Genehmigung als Versammlungsstätte / Nockemann: „Recht durchsetzen und Rote Flora schließen!“

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Wie eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann ergab, gibt es für die Rote Flora keine Genehmigung als Versammlungsstätte (Drucksache 21/17675). Die Rote Flora sieht sich selbst als „beliebter politischer Störfaktor“ und als  „Zentrum für emanzipatorische Politik und Kultur“. Regelmäßig finden dort Konzerte und Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern statt.
Seit 2003 gilt die Hamburger Versammlungsstättenverordnung. Diese Verordnung regelt unter anderem den Brandschutz, die Rettungswege, das Sicherheitskonzept, den Ordnungsdienst, aber auch eine ausreichende Anzahl von Toiletten. Laut der Versammlungsstättenverordnung muss der Betreiber – also die Rotfloristen – „die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.“ Zudem ist der Betreiber „zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.“
Die Rote Flora ist ein linksextremes Zentrum. Das ursprünglich besetzte Gebäude gehört seit 2014 der SPD-nahen Lawaetz-Stiftung, die wiederum zu 100 Prozent der Hansestadt und damit dem Bürger gehört.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Jeder Schützenverein, jeder Fußballclub, jede Gaststätte muss Regeln einhalten. Bei Nichteinhaltung werden unverzüglich Sanktionsmaßnahmen verhängt. Für Linksextremisten wird in Hamburg das linke Auge zugedrückt – für sie herrschen scheinbar andere Gesetze. Das ist für einen Rechtsstaat  inakzeptabel. Die Rote Flora als Veranstaltungszentrum stellt für alle Besucher eine Gefahr dar und muss endlich geschlossen werden.“

AfD-Anfrage zeigt: Drogenhandel im Schanzenpark fest in ausländischer Hand / Nockemann: „Auswüchse einer gescheiterten Parallelgesellschaft!“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage bringt ans Licht, dass allein im ersten Halbjahr des Jahres 2020 in der Sternschanze 130 Taten erfasst wurden, die in den Deliktbereich unerlaubter Handel und Schmuggel mit Betäubungsmitteln fallen (Drucksache 22/1326). Insgesamt wurden 94 Tatverdächtige ermittelt, darunter elf deutsche Staatsangehörige und 83 Ausländer. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

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