Bleiberecht für Ex-Taliban-Kämpfer in Hamburg?

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Das Asylrecht verbietet es, Ausländer abzuschieben, wenn ihnen in ihrem
Heimatland die Todesstrafe droht. Ehemalige Taliban-Kämpfer schweben in
Afghanistan in eben dieser Gefahr. Aus diesem Grund bezeichnen sich laut
Berichten zahlreicher Medien afghanische Asylbewerber häufig als ehemalige
Taliban-Kämpfer, um einer Abschiebung zu entgehen. In letzter Zeit war
die Schutzquote afghanischer Asylbewerber deutlich zurückgegangen, weswegen
offenbar auch von vielen der „Taliban-Trick“ versucht wird, die tatsächlich
niemals für diese kämpften.

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Aussetzung der Sammelabschiebung nach Afghanistan infolge des Anschlags am 31.05.2017

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Infolge des verheerenden Anschlags in Kabul mit mutmaßlich mindestens 90
Toten, der sich am 31.05.2017 ereignete, ist eine geplante Sammelabschiebung,
die ursprünglich am selben Tage stattfinden sollte, verschoben worden.

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Explodierende Raumkosten bei der Hamburg Messe und Congress GmbH im Zusammenhang mit der Organisation des Hafengeburtstages

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Der von der „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ der Freien und Hansestadt Hamburg veranstaltete Hamburger Hafengeburtstag hat sich auch in diesem Jahr mit „300 schwimmenden Gästen“ und rund 70.000 Besuchern erneut als ein großer Erfolg und ein Aushängeschild für Hamburg erwiesen. Einen Wermutstropfen scheinen jedoch explodierende Mietkosten darzustellen, die inzwischen auf den Veranstaltungsbeauftragten zugekommen sind. Angeblich mietet die stadteigene Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) zwecks organisatorischer Betreuung des Hafengeburtstags temporär Räumlichkeiten des Hafen-Klub Hamburg e.V. bei den St. Pauli-Landungsbrücken an. Während die Anmietung der Räumlichkeiten noch bis 2010 kostenlos gewesen sein soll, wären für 2011 und 2012 jeweils netto circa 7.500 Euro an Mietkosten angefallen. 2013 sei die Miete auf 8.500 Euro angehoben worden. Ab 2015 seien die Mietkosten auf mehr als das Vierfache – das heißt netto 38.000 Euro – angehoben worden.

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Enorme Verzögerungen bei der Auszahlung von Elterngeld im Bezirk Altona

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Im Dezember berichteten Hamburger Medien aus dem Bezirk Altona von einem monatelangen Bearbeitungsstau die Anträge auf Zahlung von Elterngeld betreffend. Der Pressesprecher des Bezirks bestätigte seinerzeit massive Probleme. Junge Familien sind nach der Geburt ihres Kindes und dem damit verbundenen Wegfall eines Gehaltes dringend darauf angewiesen, dass der Antrag auf Elterngeld umgehend bearbeitet und die Zahlung des Geldes angewiesen wird, sodass der Lebensunterhalt, dessen Kosten sich nach der Geburt eines Kindes zumeist noch deutlich erhöhen, weiter bestritten werden kann.

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Reaktivierung von Staatsdienern – Was ist daraus geworden?

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Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 sind im Zuge der Flüchtlingskrise die öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die verwaltungstechnische Betreuung der Zugewanderten an die personellen Kapazitätsgrenzen gestoßen. Als kurzfristiger Lösungsansatz wurde die Reaktivierung von schon in Pension oder Rente befindlichen oder zur Pensionierung/Verrentung vorgesehenen Staatsbediensteten gewählt. Nachdem sich aufgrund äußerer Umstände die Lage etwas beruhigt hat, sollte dieser Sachverhalt im Nachhinein einmal betrachtet werden.

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Myopie bei Jugendlichen – Erfassung und Prävention

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Myopie, umgangssprachlich Kurzsichtigkeit genannt, hat in den letzten Jahren extrem zugenommen und sich zu einer buchstäblichen Volkserkrankung entwickelt, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Anders als Weitsichtigkeit, die oftmals auf den menschlichen Alterungsprozesses zurückgeführt werden kann, werden in der Forschung immer wieder verschiedene Ursachen für die Myopie angeführt. Während in der Mitte des letzten Jahrhunderts ausschließlich eine genetische Veranlagung für die Kurzsichtigkeit verantwortlich gemacht wurde, sah man zunehmend auch das viele Lesen und Schreiben, vor allem aber das Fernsehen und die Bildschirmarbeit an Computer und Smartphone, als entscheidenden Faktor für die Entwicklung dieser Erkrankung an.

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Anhängige Asylverfahren in Hamburg

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Laut Asylgeschäftsstatistik für den Monat Oktober 2016 waren am 31.10.2016 bundesweit Asylverfahren von insgesamt 547.174 Personen noch nicht vom BAMF beschieden. Der Statistik ist des Weiteren zu entnehmen, dass in Hamburg bis Ende Oktober 2016 17.050 Asylanträge gestellt wurden. Nicht ausgewiesen wird allerdings, von wie vielen Personen in Hamburg die Asylverfahren noch nicht entschieden wurden.

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Kosten des Projekts „W.I.R“

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Das bundesweit einzigartige Projekt W.I.R soll dazu dienen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Laut Aussagen des Senats ist es ein zentrales Ziel von W.I.R, über eine möglichst große Zahl von Geflüchteten Aussagen zur Qualifikationsstruktur und folglich zu den Chancen der arbeitsmarktlichen Integration zu haben. Wie der Drs. 21/5832 zu entnehmen ist, ist in den kommenden Jahren aufgrund der erhöhten Neuzugänge eine deutliche Aufstockung der Ressourcen geplant; die genauen Finanzmittel werden in dieser Drucksache allerdings nicht benannt.

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Flüchtlingskinder in Hamburg

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Wie ist die Situation im Oktober 2016?

Nach Angaben der von Bundesinnenminister de Maizière am 6.1.2016 vorgelegten Asylstatistik sind im Jahr 2015 insgesamt 1,1 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Aktuellen Daten zufolge wurde von den 61.598 Schutz suchenden Personen, die bis zum 31. Dezember 2015 nach Hamburg kamen, bislang insgesamt 22.299 Menschen der Aufenthalt in der Hansestadt gewährt, woraufhin eine Wohnsitznahme in städtischen Folgeunterbringungen erfolgte.

Die Vergleichsdaten für das erste Halbjahr (bis 30. Juni 2016) betragen 10.985 beziehungsweise 6.879 Personen, woraus sich eine Gesamtzahl von 29.178 ergibt. Tatsächlich jedoch halten sich gegenwärtig insgesamt 47.741 Flüchtlinge in der Hansestadt auf, von denen allein 60 Prozent (28.804 Personen) aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak stammen.

 

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Foto: Beispielbild „Migranten“ von Metropolico.org, lizensiert unter CC BY SA 2.0

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

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