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Schriftliche Kleine Anfragen

AfD-Anfragen: Völlig unklare Zahlen bei Ausreisepflichtigen / Nockemann: „Bürger erwarten Klarheit statt Nebelschleier“

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(SPD-Innensenator Andy Grote: Hamburgs Asylzahlen weichen stark vom Bund ab)

Verwirrung um die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten: Aus den AfD-Anfragen (Drs. 23/322, 23/529, 23/870) geht hervor, dass zwischen den Zahlen des Bundes (Ausländerzentralregister – AZR) und den hamburgischen Fachverfahren (PaulaGO!) erhebliche Abweichungen bestehen – zuletzt im Mai 2025 um rund 3.800 Personen. Laut Senat gab es zum Stand 31. Mai 2025 gemäß AZR insgesamt 10.159 Ausreisepflichtige in Hamburg darunter 4.457 ohne Duldung. Laut dem PaulaGO! waren es 6.174 Ausreisepflichtige, davon 646 ohne Duldung.
Trotz dieser bekannten Differenzen verzichtet der Senat seit Januar 2025 vollständig auf die Veröffentlichung der Kennzahlen zu ausreisepflichtigen Personen im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Eine transparente Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit blieb bislang aus.
Laut Senat beruht die Differenz auf unterschiedlichen Zählweisen und fehlerhaften Auswertungsparametern im Bundesregister AZR, das offenbar auch Personen mit Aufenthaltstitel irrtümlich als ausreisepflichtig aufführt. Das hamburgische Fachverfahren PaulaGO! filtert diese Fälle heraus – die tatsächliche Zahl ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung liegt laut PaulaGO! deutlich niedriger.
Die AfD-Fraktion fordert vom rot-grünen Senat eine unverzügliche und vollständige Aufklärung über die gravierenden Differenzen bei der Erfassung ausreisepflichtiger Personen in Hamburg.

AfD-Anfrage: Über 6.000 Einbürgerungen in sechs Monaten / Nockemann: „Einbürgerungs-Tsunami schadet Hamburg“

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Die Bundesregierung plant, die sogenannte „Turboeinbürgerung“ nach nur drei Jahren wieder abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 23. Juni 2025 in den Bundestag eingebracht, befindet sich aber noch im parlamentarischen Verfahren. Nach aktuellem Stand wird das Gesetz frühestens im Herbst verabschiedet und könnte voraussichtlich ab November 2025 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die Möglichkeit zur Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen weiterhin bestehen.

Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt: Mit Stand 8. Juli 2025 gab es bereits 6.026 Einbürgerungen in Hamburg, bis zum Ende des Jahres dürfte die Zahl erstmals auf über 10.000 steigen (Drs. 23/856). Zum Vergleich: 2024 gab es bereits 9.599 Einbürgerungen. Das entsprach einem Zuwachs von 27,4 Prozent gegenüber 2023 (7.537). Und 2019 waren es noch 5.838 Einbürgerungen. Die fünf Hauptherkunftsländer 2025: Syrien (903), Afghanistan (653), Iran (440), Türkei (399) und Russland (397). Die Rangfolge entspricht derselben aus dem Vorjahr. Seit 2021 gab es allein 7.241 Einbürgerungen von Syrern und 4.035 von Afghanen, Tendenz steigend.
Eine weitere Anfrage zeigt, dass mit Stand 31.05.2025 bereits 7.655 Einbürgerungsanträge gestellt wurden (Drs. 23/660). Die meisten Antragssteller stammen aus der Türkei (991), gefolgt von Syrien (697), Afghanistan (678), Iran (532) und Russland (465). Bislang wurden nur 13 Anträge abgelehnt – das entspricht einer Ablehnungsquote von 0,17 Prozent. 2024 waren es 28 und damit eine Ablehnungsquote von 0,14 Prozent. Die Gründe hierfür: Mangelnde Mitwirkung, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, Straftaten oder ungeklärte Identität.
Die Anfrage zeigt einen deutlichen Anstieg von Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27. Juni 2024 erfolgten nahezu alle Einbürgerungen in Hamburg unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, nur 373 von 4.820 Einbürgerungen erfolgten unter Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

AfD-Anfrage: 2.000 Afghanen tatverdächtig – 1.150 Afghanen ausreisepflichtig / Nockemann: „Grote verkauft die Bürger für dumm“

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Am Freitag wurden zwei afghanische Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Sie sind zwei von insgesamt 81. SPD-Innensenator sprach von einem „Sicherheitsgewinn“ für Hamburg. Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann belegt die Notwendigkeit Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren (Drs. 23/855).
Kriminalität: Laut Senatsantwort gab es im Jahr 2024 insgesamt 3.028 afghanische Tatverdächtige. Es wurden fast 1.000 Körperverletzungen und über 150 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen. Im ersten Halbjahr 2025 sind es bereits 2.067 afghanische Tatverdächtige. Knapp 100 Gefangene mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich in den Justizvollzugsanstalten. Von 180 Intensivtätern sind 16 Afghanen.
Asyl: Mit Stand 31.05.2025 waren in Hamburg insgesamt 1.150 Afghanen ausreisepflichtig, davon 552 mit Duldung, 598 ohne Duldung. Am 31.12.2024 waren es noch 865 Ausreisepflichtige – das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent. Im Jahr 2025 gab es zudem 32 freiwillige Ausreisen und 83 Überstellungen nach Dublin III – dabei gab es weder 2024 noch 2025 Abschiebungen nach Afghanistan.
Islamismus: Derzeit sind 462 Afghanen als Islamisten registriert. Insgesamt gibt es 1.900 Islamisten in Hamburg – damit sind fast 25 Prozent der Islamisten afghanischer Abstammung.
Die Zahl der in Hamburg lebenden Afghanen steigt rapide – insgesamt leben hier 32.702 Afghanen. Damit leben in Hamburg vergleichbar viele Afghanen wie in Kleinstädten, wie Kempen, Merseburg oder Vechta.

AfD-Anfrage: Klimaextremisten müssen 17.000 Euro zahlen / Nockemann: „Quittung für Klimachaoten“

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(Symbolbild: Klimaextremisten bei einer Demo. Im Hintergrund das Rathaus)

Am 30. März 2023 verübte die extremistischen Gruppe „Letzte Generation“ einen Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus. Dabei verursachten sie einen Sachschaden in Höhe von 17.278,66 Euro. Zwei Tatverdächtige konnten ermittelt werden.
Vor wenigen Tagen verurteilte das Amtsgericht den 26-jährigen Täter wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro.
Eine AfD-Anfrage zeigt zudem: Nicht abgeschlossen, ist ein zivilrechtliches Verfahren der Stadt Hamburg gegen die Klimaextremisten. Dem mündlichen Gerichtstermin am 14. Mai blieben sie fern. Das Landgericht erließ deshalb ein Versäumnisurteil. Hierbei wurden die Beklagten zur Zahlung der vollen Schadenssumme von 17.278,66 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Laut Senatsantwort wird der geschuldete Betrag durch die Senatskanzlei, sofern nötig, mittels Zwangsvollstreckung eingetrieben.

AfD-Anfrage: 85.000 Euro für eine Radzählanlage / Risch: „Unverhältnismäßiger Unsinn“

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In Hamburg gibt es drei Radzählanlagen. Anhand der Daten können Erkenntnisse zur Entwicklung des Radverkehrs abgeleitet werden. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass der rot-grüne Senat für eine nunmehr dritte Radzählanlage am Reiherdamm 85.000 Euro aufwendete (Drs. 23/273). Eine zweite Radzählsäule am Gurlitt-Insel (östliches Alsterufer) kostete 30.000 Euro, wobei die Planungs- und Tiefbaukosten nicht genauer beziffert wurden. Eine dritte Anlage befindet sich an der Alten Harburger Elbbrücke – der Kostenpunkt hierfür: 38.000 Euro. Insgesamt wurden mindestens 153.000 Euro aufgewendet.

AfD-Anfrage: 18 Straftaten gegen AfD-Infostände / Seiler: „Linken Gewalttätern den Kampf ansagen“

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(Symbolbild: Linke Extremisten verüben einen Farbanschlag auf einen AfD-Wahlkampfstand 2025)

AfD-Infostände wurden im Hamburger Wahlkampf 2025 wiederholt und systematisch Ziel von Störungen, Protesten und sogar Straftaten durch linke Extremisten. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es im Wahlkampf insgesamt 18 Straftaten im Rahmen von AfD-Infoständen gab (Drs. 23/406, Anlage). Die Straftaten umfassen insbesondere die Delikte:
Nicht angemeldete Versammlungen, Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchter Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung. Alle Delikte sind im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK – links) erfasst.

AfD-Anfrage: 2025 schon 500 Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Hamburg muss Abschiebemotor anschmeißen“

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(Symbolbild: Asylunterkunft in Hamburg)

Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2024 insgesamt 1.044 Polizeieinsätze in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften gab. Und bis Mai 2025 gab es schon fast 500 Einsätze (Drs. 23/376, Anlage 1 und Anlage 2 von November 2024 bis Mai 2025, sowie Anlage früherer AfD-Anfrage von Januar – Oktober 2024). Allein in der Harburger Unterkunft Schlachthofstraße 3 gab es 2025 bereits 75 Polizeieinsätze.
Die Einsatzgründe reichen von einfachen Streitigkeiten und Bedrohungen, bis hin zu Schlägereien, Sexualdelikten und Selbsttötungsversuchen. Aber auch absurde Gründe wie „Person gebissen“ sind für Polizeieinsätze ursächlich.
Nicht nur Polizeieinsätze, auch die Zahl der Feuerwehreinsätze ist extrem hoch. 2025 gab es schätzungsweise über 700 registrierte Einsätze (Anlage 3). Allerdings: Das Hamburger Einsatzleitsystem erfasst Einsätze, ist für Statistiken aber nicht optimiert. Die Adresszuordnungen sind unpräzise, und Einsätze ohne Bezug zur Unterkunft können nicht ausgeschlossen werden.

AfD-Anfrage: Polizei ermittelt viele Wahlplakate-Zerstörer / Seiler „Kein Kavaliersdelikt, sondern Straftat!“

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(Symbolbild: Linke Demokratiefeinde zerstörten systematisch AfD-Plakate)

Die Wahlkampfzeit zur Bundestagswahl und der kurz darauf erfolgten Bürgerschaftswahl liegt zurück. In dieser Zeit wurden unzählige Wahlplakate zerstört. Eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Eugen Seiler zeigt, dass viele Personen, die Wahlplakate zerstörten, ermittelt werden konnten. Laut Anfrage wurden 92 Tatverdächtige gefasst bei insgesamt 360 Fällen beschädigter Wahlplakate (Drucksache 23/347).

Asyl-Versagen: Firas A. – syrischer Serienstraftäter – attackiert Rollstuhlfahrerin / Nockemann: „Warum ist der immer noch hier?“

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Seit 2015 ist er hier und nun schlug er wieder zu: Weil er wütend über einen Bus war, griff der syrische Serienstraftäter – Firas A. – zum Messer. Seine Opfer: Eine Rollstuhlfahrerin und ein älterer Herr. Er war flüchtig, die Öffentlichkeitsfahndung führte auf seine Spur. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Erst im Februar zeigte eine AfD-Anfrage, dass der 33-jährige Firas A. eine lange Strafakte vorzuweisen hat. Trotz zahlreicher schwerer Straftaten wie Bedrohung, Raub und Körperverletzung, befand sich der Syrer weiterhin auf freiem Fuß. Für Aufsehen sorgte als Firas A. 245 Autoscheiben zertrümmerte. Firas A. hat eine Niederlassungserlaubnis und ist zudem nicht länger als Intensivtäter registriert. Laut Senatsantwort ist eine Ausweisung nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung möglich. Nun kam es zur Messerattacke an einer Bushaltestelle in Billstedt mit zwei Opfern.
Die AfD-Fraktion forderte erst vor wenigen Wochen in der Bürgerschaft in einem Antrag die konsequente und erleichterte Abschiebung von subsidiär Schutzberechtigten wie Firas A. nach Syrien. Sie sollen leichter abgeschoben werden, wenn sie schwer straffällig geworden sind. Doch dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die AfD fordert Aufklärung: Warum blieb er auf freiem Fuß, warum gab es keine Abschiebehaft?

AfD-Anfrage: Mehr Gewalt gegen Krankenhauspersonal? / Nockemann: „Wer Krankenpersonal angreift, greift uns alle an“

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Steigt die Gewalt gegenüber medizinischem Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern? Diesen Schluss lässt eine AfD-Anfrage zu (Drucksache 23/112, Anlage 1, Anlage 2).
Laut Senatsantwort gab es 2024 mindestens 129 Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal, zudem eine niedrige dreistellige Zahl in den Asklepios Kliniken.
Besonders brisant: Ein Großteil der Fälle ereignet sich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). 2024 gab allein dort insgesamt 94 registrierte Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal. Das sind 34 Prozent mehr Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2023 (70 Fälle). 2019 gab es lediglich drei dokumentierte Fälle. Die erhebliche Zunahme der Fälle im UKE könnte allerdings mit einem seit 2022 bestehenden genauerem Erfassungssystem zusammenhängen.
Dabei erfassen laut Senatsantwort nicht alle Krankenhäuser Daten zu Gewaltvorfällen. Die Anfrage zeigt ferner: Nicht alle Krankenhäuser verfügen über einen Sicherheitsdienst.
Fakt ist: Die für Sicherheitsdienste aufgewendeten Kosten steigen beträchtlich. Die sieben Asklepios-Kliniken geben dafür jährlich einen einstelligen Millionenbetrag aus. Das Bundeswehrkrankenhaus gab 2024 circa zwei Millionen Euro aus – 2016 waren es noch 500.000 Euro. Das UKE gab 2024 2,6 Millionen Euro aus, Tendenz steigend – 2016 waren es noch 1,5 Millionen Euro.

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