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Schriftliche Kleine Anfragen

AfD-Anfrage: Hohe Kriminalität am Steindamm und Hauptbahnhof / Nockemann: „Epizentren der Kriminalität und des Islamismus“

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass die Kriminalität am Hamburger Hauptbahnhof und Steindamm weiterhin sehr hoch ist (Drs. 23/2027, Anlage 1, Anlage 2). Am Hauptbahnhof wurden 2024 mehr als 6.500 Straftaten registriert. Besonders brisant ist jedoch der Blick auf die aktuellsten Zahlen: Bereits in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 verzeichnete die Polizei 4.918 Straftaten – darunter 136 Gewaltstraftaten, 350 Körperverletzungen, 377 Taschendiebstähle und 202 Rauschgiftdelikte. Der Hauptbahnhof bleibt damit ein zentraler Kriminalitätsschwerpunkt. Auch am Steindamm ist die Lage weiterhin dramatisch. 2024 musste die Polizei hier 3.619 Mal ausrücken; bis Oktober 2025 wurden bereits 3.485 Einsätze gezählt – und damit fast genauso viele wie im gesamten Vorjahr. Gewaltvorfälle, Drogenhandel, Randale und Störungen der öffentlichen Ordnung prägen das Stadtbild seit Jahren, ohne dass der Senat eine nachhaltige Verbesserung erreicht hätte. Auch die sogenannte Quattro-Streife bremst diese Entwicklung nicht.

AfD-Anfrage zum Universitätsklinikum: Senat und Bund zahlen nicht – UKE zahlt für alle / Heitmann: „UKE wird im Stich gelassen”

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Das UKE trägt nicht nur Forschungs- und Lehrekosten, die Hamburg bezahlen sollte in Höhe von 24,3 Millionen Euro, sondern auch hoheitliche Aufgaben des Bundes: Notfallversorgung als Bundesaufgabe, Katastrophenschutz und Pandemievorbereitung durch die Bundesagentur, Gutachten für Gerichte mit unzureichender Justizvergütung sowie Asylbewerberbehandlung nach Bundesgesetz. Der Senat gibt zu, dass für Zivilschutz und Pandemievorbereitung „keine belastbaren Angaben” zur Kostenhöhe gemacht werden können (Drs. 23/2025). Das heißt: Das UKE trägt unbekannte Millionen für Aufgaben, für die der Bund zahlen sollte – aber niemand rechnet es auf. Hinzu kommen Tarifsteigerungen, die Hamburg nicht ausgleicht (35,7 Millionen Euro), Inflation, die Krankenkassen nicht erstatten (60,1 Millionen Euro), und DRG-Unterfinanzierung der Maximalversorgung in unbekanntem Ausmaß.

AfD-Anfragen zu Klimaentscheid: Senat ignoriert Risiken und verweigert Transparenz / Heitmann: „Deindustrialisierung wird in Kauf genommen“

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In zwei Senatsantworten auf AfD-Anfragen (Drs. 23/1930 und 23/1931) zum Klimaentscheid weicht der rot-grüne Senat detaillierten Fragen zu steigenden Energiekosten, Jobverlusten und Unternehmenswarnungen aus, verweist nur auf Allgemeines und ignoriert Risiken im Niedriglohnsektor. Trotz der absehbaren sozialen und wirtschaftlichen Sprengkraft des Projekts liegen weder Kostenberechnungen noch Folgenanalysen vor. Ebenso verweigert er Einsicht in mögliche ausländische Finanzierungen, ohne Prüfungen oder Transparenzmaßnahmen zu nennen. Das schürt den Verdacht der Einflussnahme durch NGOs.

AfD-Anfrage zu Klimaentscheid: Rot-Grün bestätigt politische Einflussnahme durch Kultur / Seiler: „Rot-Grün hat Klimaentscheid durch Kultureinrichtungen ermöglicht!“

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(Symbolbild: Klimaextremisten bei einer Demo. Im Hintergrund das Rathaus)

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt, dass staatlich geförderte Kultureinrichtungen wie die Hamburger Kunsthalle und das Schauspielhaus den „Hamburger Zukunftsentscheid“ aktiv unterstützten, obwohl diese Institutionen mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (Drs. 23/1843, Anlage 1). Der rot-grüne Senat verweist auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Gleichzeitig wird in der Antwort auf eine Prüfung der Einhaltung von Neutralitätsgeboten oder Förderrichtlinien verzichtet. Laut Senatsantwort wird die Kunsthalle bis Ende 2025 voraussichtlich 18,3 Millionen Euro an Förderungen von Hamburg und dem Bund erhalten. Das Schauspielhaus erhält Fördermittel von Hamburg in Höhe von rund 34 Millionen Euro.

AfD-Anfrage: 914 Anträge auf Geschlechtsänderungen seit Selbstbestimmungsgesetz / Seiler: „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“

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Eine AfD-Anfrage zeigt: Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im November 2024 haben in Hamburg insgesamt 914 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert (Drs. 23/1845). Laut Senatsantwort gab es bis Ende Juli 2025 die meisten Änderungen vom weiblichen zum männlichen Geschlecht (283-mal), von männlich zu weiblich (205), gefolgt von weiblich zu divers (72) und weiblich zu „x“ (69).
Ins Auge fallen die Unterschiede in den Bezirken: Altona (240 Anträge), Eimsbüttel (143), Hamburg-Nord (137), Wandsbek (119), Hamburg-Mitte (114), Harburg (89) und Bergedorf (72).
Der einwohnerstärkste Bezirk ist mit Abstand Wandsbek (456.000 Einwohner), gefolgt von Hamburg-Nord (331.000). Trotzdem entfallen die meisten Änderungen auf die eher linksgrün geprägten Viertel in den Bezirken Altona (240 Anträge) und Eimsbüttel (143). Die Anfrage zeigt auch: Die Behörden haben weder ausreichende Daten zur Altersstruktur der Betroffenen noch können wichtige Details zu den gerichtlichen Verfahren genannt werden.

AfD-Anfrage: Rot-Grün verschleiert eklatante Diskrepanz bei Asylzahlen / Nockemann: „Asylpolitik erzeugt großes Misstrauen“

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Eine AfD-Anfrage belegt fehlende Transparenz des rot-grünen Senats in der Asylpolitik (Drs. 23/1516). Demzufolge besteht eine gravierende Abweichung zwischen den offiziellen Daten des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) und dem hamburgischen Fachverfahren „PaulaGO!“. Nach den jüngsten Zahlen weist das AZR zum 30. August 2025 9.920 ausreisepflichtige Personen für Hamburg aus – darunter 4.028 ohne Duldung. Im hamburgischen Verfahren „PaulaGO!“ werden lediglich 6.313 Ausreisepflichtige, davon nur 595 ohne Duldung, erfasst. Damit liegt die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung laut Bundesdaten über 3.433 Fälle bzw. fast das Sechsfache höher als in der städtischen Statistik.
Bereits in einer früheren AfD-Anfrage räumte der Senat ein, dass ihm weder die konkreten Berechnungsparameter des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) bekannt sind noch welche angeblich fehlerhaften Datensätze dort zu den massiven Abweichungen führen. Zugleich blieb der Senat eine nachvollziehbare Erklärung schuldig, weshalb die Bundeszahlen aus seiner Sicht „unzutreffend“ sein sollen. Trotz dieser dramatischen Diskrepanz verzichtet der Senat seit Januar 2025 auf die Veröffentlichung entsprechender Angaben im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Die AfD fordert unverzügliche Aufklärung.

AfD-Anfrage: „Queere Asylsuchende“ in Schutzwohneinheiten – keine Identitätsprüfung / Seiler: „Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet“

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Pläne des rot-grünen Senats in Hamburg-Nord, eine Unterkunft für „queere Geflüchtete“ zu errichten, scheiterten Anfang 2025 am nachbarschaftlichen Widerstand. Der Senat plant weiterhin die Einrichtung von Schutzräumen für „queere Geflüchtete“, um sie vor mutmaßlicher Diskriminierung und Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften zu schützen. Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass eine formale Überprüfung der „queeren Identität“ überhaupt nicht stattfindet (Drs. 23/1323). Dazu antwortet der Senat: „Die Identifizierung queerer Identität und daraus resultierender Bedürfnisse erfolgt erst auf Initiative der Betroffenen.“ Stattdessen sollen die Angaben der Betroffenen in der Sozialberatung aufgenommen und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Cold-Case-Einheit: AfD fordert mehr Personal, bessere Technik und klare Strukturen / Nockemann: „Staatliche Pflicht, Gewaltverbrechen aufzuklären“

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Die AfD-Fraktion fordert eine deutliche Stärkung der Hamburger Cold-Case-Einheit beim Landeskriminalamt. Ziel ist es, ungeklärte Tötungsdelikte und schwere Gewaltverbrechen endlich konsequenter aufzuklären. Hintergrund ist die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage (Drs. 23/1124), die deutlichen Defizite offenbart: Derzeit liegen beim LKA 461 Cold Cases, doch nur 18 werden aktiv bearbeitet. Erfolgsquoten, Anklagen oder Verurteilungen werden nicht erfasst, Cold Cases tauchen in der Polizeilichen Kriminalstatistik gar nicht auf, und internationale Kooperation findet nur sporadisch statt.
Die AfD-Fraktion fordert personelle Verstärkung der Einheit durch erfahrene Kriminalbeamte, IT-Forensiker und DNA-Analytiker. Zudem fordert die AfD den Zugang zu modernster forensischer Technik wie Next-Generation-DNA-Sequenzierung und hochauflösender digitaler Spurenauswertung. Weiter soll der Aufbau fester Kooperationsstrukturen mit BKA, Europol, Interpol und internationalen Cold-Case-Teams forciert werden. Zudem fordert die AfD die Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts sowie bessere Information von Opferangehörigen im Einklang mit der EU-Opferschutzrichtlinie.

AfD-Anfrage: 54 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer / Reich: „Bürgergeld krachend gescheitert!“ / Nockemann: „Sozialkassen implodieren“

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Eine AfD-Anfrage zu den Sozialleistungen in Hamburg zeigt: Die Kosten für Ausländer steigen exzessiv (Drs. 23/1116). Allein im Jahr 2024 wurden über 1,2 Milliarden Euro für ausländische Staatsbürger gezahlt – Rekord! Abgefragt wurden die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungen. Insgesamt lassen sich die Leistungen wie folgt aufschlüsseln:
SGB II (Bürgergeld): Rund 53 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. 2024 wurden 994,7 Millionen Euro für 93.817 ausländische Staatsbürger gezahlt. Das sind 50,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Weitere 867,5 Millionen Euro Bürgergeldkosten entfallen auf 92.738 deutsche Staatsangehörige. Die Tendenz setzt sich auch 2025 fort: Bis Juni wurden 339,6 Millionen Euro an Ausländer für Bürgergeld gezahlt – das entspricht einem Anteil von 54 Prozent. 289,7 Millionen Euro entfallen auf deutsche Staatsangehörige.
SGB XII (Grundsicherung): 2024 wurden 161,9 Millionen Euro für Ausländer gezahlt – 369,8 Millionen Euro für deutsche Staatsangehörige.
Asylbewerberleistungen (AsylbLG): 2024 wurden 127,1 Millionen Euro für Ausländer gezahlt, das sind drei Prozent weniger als 2022.

Nicht nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt, sind die Kosten für Wohngeld. Insgesamt wurden 2024 107,8 Millionen Euro an Wohngeld gezahlt – Tendenz steigend. Die Sozialleistungen in Hamburg gehen durch die Decke: Erst kürzlich brachte eine AfD-Anfrage ans Licht, dass die Transferleistungen allein für afghanische Staatsangehörige seit 2020 bei über 955 Millionen Euro liegen – auch hier bei steigender Tendenz.

AfD-Anfrage deckt auf: Ausländer in Hamburg viermal krimineller als Deutsche / Nockemann: „Fakten sprechen deutliche Sprache“

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Sind Ausländer krimineller als deutsche Staatsbürger? Eine Anfrage der AfD-Fraktion Hamburg zu sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) lässt den Schluss zu (Drs. 23/1112). Die TVBZ beschreibt das Verhältnis der ermittelten Tatverdächtigen zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe – gerechnet auf 100.000 Einwohner – und ermöglicht damit eine vergleichbare Risikobewertung unterschiedlicher Herkunftsgruppen.
Laut Senatsantwort sind die Kriminalitätszahlen bei Nichtdeutschen um ein Vielfaches höher als bei deutschen Staatsbürgern – und das seit Jahren. Bei den Gesamtstraftaten beträgt die TVBZ bei Deutschen 2.289 – bei Nichtdeutschen 9.761. Eine genaue Aufschlüsselung nach Nationalitäten leistete der Senat nicht. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Nachfolgend eine Übersicht der TVBZ für das Jahr 2024:
Gewaltkriminalität: Bei der Gewaltkriminalität ist der Unterschied besonders hoch. Bei Deutschen lag die TVBZ bei nur 243 – bei Nichtdeutschen bei 1.047. Das ist fünfmal so hoch. Auch in allen anderen Bereichen zeigt sich ein deutliches Bild.
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung: TVBZ bei Deutschen – 11, Nichtdeutsche – 30.
Raub, räuberische Erpressung: Bei dieser Deliktart ist die Differenz schockierend. Deutsche – 33, Nichtdeutsche – 219.
Gefährliche und schwere Körperverletzung: Auch bei Körperverletzungsdelikten ist die Sachlage klar: Bei Deutschen betrug die TVBZ 204 – bei Nichtdeutschen 835.

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