AfD-Infostände wurden im Hamburger Wahlkampf 2025 wiederholt und systematisch Ziel von Störungen, Protesten und sogar Straftaten durch linke Extremisten. Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es im Wahlkampf insgesamt 18 Straftaten im Rahmen von AfD-Infoständen gab (Drs. 23/406, Anlage). Die Straftaten umfassen insbesondere die Delikte:
Nicht angemeldete Versammlungen, Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchter Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung. Alle Delikte sind im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK – links) erfasst.
AfD-Anfrage: 18 Straftaten gegen AfD-Infostände / Seiler: „Linken Gewalttätern den Kampf ansagen“
AfD-Anfrage: 2025 schon 500 Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Hamburg muss Abschiebemotor anschmeißen“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass es im Jahr 2024 insgesamt 1.044 Polizeieinsätze in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften gab. Und bis Mai 2025 gab es schon fast 500 Einsätze (Drs. 23/376, Anlage 1 und Anlage 2 von November 2024 bis Mai 2025, sowie Anlage früherer AfD-Anfrage von Januar – Oktober 2024). Allein in der Harburger Unterkunft Schlachthofstraße 3 gab es 2025 bereits 75 Polizeieinsätze.
Die Einsatzgründe reichen von einfachen Streitigkeiten und Bedrohungen, bis hin zu Schlägereien, Sexualdelikten und Selbsttötungsversuchen. Aber auch absurde Gründe wie „Person gebissen“ sind für Polizeieinsätze ursächlich.
Nicht nur Polizeieinsätze, auch die Zahl der Feuerwehreinsätze ist extrem hoch. 2025 gab es schätzungsweise über 700 registrierte Einsätze (Anlage 3). Allerdings: Das Hamburger Einsatzleitsystem erfasst Einsätze, ist für Statistiken aber nicht optimiert. Die Adresszuordnungen sind unpräzise, und Einsätze ohne Bezug zur Unterkunft können nicht ausgeschlossen werden.
AfD-Anfrage: Polizei ermittelt viele Wahlplakate-Zerstörer / Seiler „Kein Kavaliersdelikt, sondern Straftat!“
Die Wahlkampfzeit zur Bundestagswahl und der kurz darauf erfolgten Bürgerschaftswahl liegt zurück. In dieser Zeit wurden unzählige Wahlplakate zerstört. Eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Eugen Seiler zeigt, dass viele Personen, die Wahlplakate zerstörten, ermittelt werden konnten. Laut Anfrage wurden 92 Tatverdächtige gefasst bei insgesamt 360 Fällen beschädigter Wahlplakate (Drucksache 23/347).
Asyl-Versagen: Firas A. – syrischer Serienstraftäter – attackiert Rollstuhlfahrerin / Nockemann: „Warum ist der immer noch hier?“
Seit 2015 ist er hier und nun schlug er wieder zu: Weil er wütend über einen Bus war, griff der syrische Serienstraftäter – Firas A. – zum Messer. Seine Opfer: Eine Rollstuhlfahrerin und ein älterer Herr. Er war flüchtig, die Öffentlichkeitsfahndung führte auf seine Spur. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Erst im Februar zeigte eine AfD-Anfrage, dass der 33-jährige Firas A. eine lange Strafakte vorzuweisen hat. Trotz zahlreicher schwerer Straftaten wie Bedrohung, Raub und Körperverletzung, befand sich der Syrer weiterhin auf freiem Fuß. Für Aufsehen sorgte als Firas A. 245 Autoscheiben zertrümmerte. Firas A. hat eine Niederlassungserlaubnis und ist zudem nicht länger als Intensivtäter registriert. Laut Senatsantwort ist eine Ausweisung nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung möglich. Nun kam es zur Messerattacke an einer Bushaltestelle in Billstedt mit zwei Opfern.
Die AfD-Fraktion forderte erst vor wenigen Wochen in der Bürgerschaft in einem Antrag die konsequente und erleichterte Abschiebung von subsidiär Schutzberechtigten wie Firas A. nach Syrien. Sie sollen leichter abgeschoben werden, wenn sie schwer straffällig geworden sind. Doch dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die AfD fordert Aufklärung: Warum blieb er auf freiem Fuß, warum gab es keine Abschiebehaft?
AfD-Anfrage: Mehr Gewalt gegen Krankenhauspersonal? / Nockemann: „Wer Krankenpersonal angreift, greift uns alle an“
Steigt die Gewalt gegenüber medizinischem Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern? Diesen Schluss lässt eine AfD-Anfrage zu (Drucksache 23/112, Anlage 1, Anlage 2).
Laut Senatsantwort gab es 2024 mindestens 129 Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal, zudem eine niedrige dreistellige Zahl in den Asklepios Kliniken.
Besonders brisant: Ein Großteil der Fälle ereignet sich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). 2024 gab allein dort insgesamt 94 registrierte Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal. Das sind 34 Prozent mehr Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2023 (70 Fälle). 2019 gab es lediglich drei dokumentierte Fälle. Die erhebliche Zunahme der Fälle im UKE könnte allerdings mit einem seit 2022 bestehenden genauerem Erfassungssystem zusammenhängen.
Dabei erfassen laut Senatsantwort nicht alle Krankenhäuser Daten zu Gewaltvorfällen. Die Anfrage zeigt ferner: Nicht alle Krankenhäuser verfügen über einen Sicherheitsdienst.
Fakt ist: Die für Sicherheitsdienste aufgewendeten Kosten steigen beträchtlich. Die sieben Asklepios-Kliniken geben dafür jährlich einen einstelligen Millionenbetrag aus. Das Bundeswehrkrankenhaus gab 2024 circa zwei Millionen Euro aus – 2016 waren es noch 500.000 Euro. Das UKE gab 2024 2,6 Millionen Euro aus, Tendenz steigend – 2016 waren es noch 1,5 Millionen Euro.
AfD-Anfrage: Fazit zur generalistischen Pflegeausbildung / Hebel: „Attraktivität für Alten- und Kinderkrankenpflege steigern“
Die im Jahr 2020 eingeführte generalistische Pflegeausbildung soll eine EU-weite Anerkennung und Attraktivitätssteigerung im Pflegeberuf bieten. Die ersten zwei Jahrgänge haben nun die generalistische Pflegeausbildung absolviert. Dabei gibt es gemischte Reaktionen aus der Branche. In der Kritik steht die hohe Abbrecherquote und die Qualität der Ausbildung. Eine AfD-Anfrage zeigt ein erstes Fazit (Drucksache 23/82). Trotz konstant hoher Anfängerzahlen traten signifikante Abbrecherquoten auf, die im Jahr 2020 bei 35 Prozent und 2021 bei 37 Prozent lagen.
Aus Sicht der AfD-Fraktion werden die Anforderungen an die Pflegeleistungen zunehmend komplexer – gleichzeitig wird die Generalistik in der Wissensvermittlung als zu oberflächlich empfunden. Die AfD fordert die Förderung spezialisierter Ausbildungswege, um tiefere Kenntnisse und eine bessere Vorbereitung in den Pflegebereichen zu gewährleisten.
Versuchte Wahlbeeinflussung in drei Hamburger Wahllokalen / Wolf: „Nur die Spitze des Eisberges“
Der Hamburger Senat hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt, dass allein in einer Hamburger Berufsschule, in der sich drei Hamburger Wahllokale zur Bundestagswahl befanden, knapp 25 in unmittelbarer Umgebung aufgestellte Plakatständer gegen die AfD entfernt werden mussten (Drucksache 22/18186). Im Laufe des Wahlgangs kam es zu einer weiteren Beschwerde eines Bürgers beim Wahlvorstand.
AfD-Anfrage wirft Fragen auf: Hausdurchsuchungen bei Polizeibeamten unrechtmäßig? / Nockemann: „Übergriffiger Linksstaat“
Vor einigen Wochen kam es zu Hausdurchsuchungen bei aktiven und pensionierten Hamburger Polizeibeamten. Hintergrund sind disziplinarrechtliche Ermittlungen wegen mutmaßlich fremdenfeindlicher und rassistischer Äußerungen in Chatgruppen.
Eine AfD-Anfrage zeigt nun: 15 aktive und pensionierte Beamte wurden disziplinarrechtlich verfolgt, obwohl in einigen Fällen keine strafbare Handlung festgestellt wurde (Drucksache 22/18183). Der Senat selbst gibt an, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften in mehreren Fällen keine Strafbarkeit gesehen haben. Dennoch kam es zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre der Beamten, inklusive der Durchsuchung ihrer Wohnungen und Diensträume.
In der Anfrage heißt es weiter, dass „die Behörde für Inneres und Sport entschlossen ist, derartige Straftaten ebenso wie Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu bekämpfen“.
Die AfD-Fraktion fordert eine Überprüfung der aktuellen Praxis. Notwendig ist unter anderem eine Stärkung der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen, um unverhältnismäßige Verfolgungen privater Meinungsäußerungen zu verhindern.
AfD-Anfrage zeigt: 1.266 Messerstraftaten – fast die Hälfte in Mitte / Nockemann: „Messer-Brennpunkt Mitte“
Eine AfD-Anfrage von Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass es 2024 insgesamt 1.266 Messerstraftaten gab. In 399 Fällen wurde das Messer eingesetzt, in 867 Fällen damit gedroht. Trauriger Spitzenreiter der Messerdelikte ist der Bezirk Mitte. Hier gab es insgesamt 573 Messerstraftaten, die wenigsten Straftaten gab es in Bergedorf mit 54 Messerdelikten (Drucksache 22/17885). Damit ist die Gesamtzahl der Messerstraftaten auf demselben Niveau wie 2023 als es insgesamt 1.269 Messerdelikte hamburgweit gab. Über die Täterherkunft gibt der rot-grüne Senat seit Jahren keine Auskunft.
AfD-Anfrage zeigt: 50 Prozent der Angriffe auf Polizei durch Ausländer / Nockemann: „Ausländerkriminalität gefährdet innere Sicherheit“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es 2024 insgesamt 3.094 Straftaten gegen Hamburger Polizeibeamte gab (Drucksache 22/17887, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Insgesamt gibt es 1.321 Tatverdächtige, davon sind 672 deutsche und 649 ausländische Tatverdächtige. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen bei fast 50 Prozent. Am häufigsten kam es zu Nachstellung/ Nötigung (145 Fälle), Bedrohung (137), Körperverletzung (122) und gefährliche/ schwere Körperverletzung (118). Unter den ausländischen Tatverdächtigen stammen die meisten aus Polen (100 Personen), Afghanistan (59), Ukraine (46), Türkei (36), Marokko (26), Syrien (24), Guinea (23) und Algerien (21). 2023 waren es insgesamt 3.401 Straftaten gegen Polizeibeamte.
Erschreckend: Laut Antwort sind unverhältnismäßig viele anerkannte Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Insgesamt 451 Tatverdächtige fallen unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ (Anlage 2).
Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter „Zuwanderer“ in der PKS nur bestimmte Gruppen: Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung haben, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Anerkannte Asylbewerber, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben, werden hingegen unter der Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Diese Gruppe umfasst somit auch Personen, die als Schutz- und Asylberechtigte gelten.