AfD-Anfrage: Rot-Grün verschleiert eklatante Diskrepanz bei Asylzahlen / Nockemann: „Asylpolitik erzeugt großes Misstrauen“
Eine AfD-Anfrage belegt fehlende Transparenz des rot-grünen Senats in der Asylpolitik (Drs. 23/1516). Demzufolge besteht eine gravierende Abweichung zwischen den offiziellen Daten des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) und dem hamburgischen Fachverfahren „PaulaGO!“. Nach den jüngsten Zahlen weist das AZR zum 30. August 2025 9.920 ausreisepflichtige Personen für Hamburg aus – darunter 4.028 ohne Duldung. Im hamburgischen Verfahren „PaulaGO!“ werden lediglich 6.313 Ausreisepflichtige, davon nur 595 ohne Duldung, erfasst. Damit liegt die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung laut Bundesdaten über 3.433 Fälle bzw. fast das Sechsfache höher als in der städtischen Statistik.
Bereits in einer früheren AfD-Anfrage räumte der Senat ein, dass ihm weder die konkreten Berechnungsparameter des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) bekannt sind noch welche angeblich fehlerhaften Datensätze dort zu den massiven Abweichungen führen. Zugleich blieb der Senat eine nachvollziehbare Erklärung schuldig, weshalb die Bundeszahlen aus seiner Sicht „unzutreffend“ sein sollen. Trotz dieser dramatischen Diskrepanz verzichtet der Senat seit Januar 2025 auf die Veröffentlichung entsprechender Angaben im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Die AfD fordert unverzügliche Aufklärung.
AfD-Anfrage: „Queere Asylsuchende“ in Schutzwohneinheiten – keine Identitätsprüfung / Seiler: „Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet“
Pläne des rot-grünen Senats in Hamburg-Nord, eine Unterkunft für „queere Geflüchtete“ zu errichten, scheiterten Anfang 2025 am nachbarschaftlichen Widerstand. Der Senat plant weiterhin die Einrichtung von Schutzräumen für „queere Geflüchtete“, um sie vor mutmaßlicher Diskriminierung und Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften zu schützen. Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass eine formale Überprüfung der „queeren Identität“ überhaupt nicht stattfindet (Drs. 23/1323). Dazu antwortet der Senat: „Die Identifizierung queerer Identität und daraus resultierender Bedürfnisse erfolgt erst auf Initiative der Betroffenen.“ Stattdessen sollen die Angaben der Betroffenen in der Sozialberatung aufgenommen und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.
Cold-Case-Einheit: AfD fordert mehr Personal, bessere Technik und klare Strukturen / Nockemann: „Staatliche Pflicht, Gewaltverbrechen aufzuklären“
Die AfD-Fraktion fordert eine deutliche Stärkung der Hamburger Cold-Case-Einheit beim Landeskriminalamt. Ziel ist es, ungeklärte Tötungsdelikte und schwere Gewaltverbrechen endlich konsequenter aufzuklären. Hintergrund ist die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage (Drs. 23/1124), die deutlichen Defizite offenbart: Derzeit liegen beim LKA 461 Cold Cases, doch nur 18 werden aktiv bearbeitet. Erfolgsquoten, Anklagen oder Verurteilungen werden nicht erfasst, Cold Cases tauchen in der Polizeilichen Kriminalstatistik gar nicht auf, und internationale Kooperation findet nur sporadisch statt.
Die AfD-Fraktion fordert personelle Verstärkung der Einheit durch erfahrene Kriminalbeamte, IT-Forensiker und DNA-Analytiker. Zudem fordert die AfD den Zugang zu modernster forensischer Technik wie Next-Generation-DNA-Sequenzierung und hochauflösender digitaler Spurenauswertung. Weiter soll der Aufbau fester Kooperationsstrukturen mit BKA, Europol, Interpol und internationalen Cold-Case-Teams forciert werden. Zudem fordert die AfD die Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts sowie bessere Information von Opferangehörigen im Einklang mit der EU-Opferschutzrichtlinie.
AfD-Fraktion fordert Abschaffung des Kirchenasyls / Nockemann: „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen“
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Abschaffung des Kirchenasyls. Hintergrund sind massive rechtsstaatliche Missstände (Drs. 23/1264). Ziel ist es, die Dublin-Verfahren konsequent durchzusetzen und Fristunterbrechungen zu verhindern. Zudem soll klargestellt werden, dass der Aufenthalt in kirchlichen Räumen keinen Duldungsgrund darstellt. Darüber hinaus fordert die AfD eine einheitliche und restriktive Linie aller Bundesländer zur Beendigung des Kirchenasyls.
AfD-Anfrage: 54 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer / Reich: „Bürgergeld krachend gescheitert!“ / Nockemann: „Sozialkassen implodieren“
Eine AfD-Anfrage zu den Sozialleistungen in Hamburg zeigt: Die Kosten für Ausländer steigen exzessiv (Drs. 23/1116). Allein im Jahr 2024 wurden über 1,2 Milliarden Euro für ausländische Staatsbürger gezahlt – Rekord! Abgefragt wurden die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungen. Insgesamt lassen sich die Leistungen wie folgt aufschlüsseln:
SGB II (Bürgergeld): Rund 53 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. 2024 wurden 994,7 Millionen Euro für 93.817 ausländische Staatsbürger gezahlt. Das sind 50,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Weitere 867,5 Millionen Euro Bürgergeldkosten entfallen auf 92.738 deutsche Staatsangehörige. Die Tendenz setzt sich auch 2025 fort: Bis Juni wurden 339,6 Millionen Euro an Ausländer für Bürgergeld gezahlt – das entspricht einem Anteil von 54 Prozent. 289,7 Millionen Euro entfallen auf deutsche Staatsangehörige.
SGB XII (Grundsicherung): 2024 wurden 161,9 Millionen Euro für Ausländer gezahlt – 369,8 Millionen Euro für deutsche Staatsangehörige.
Asylbewerberleistungen (AsylbLG): 2024 wurden 127,1 Millionen Euro für Ausländer gezahlt, das sind drei Prozent weniger als 2022.
Nicht nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt, sind die Kosten für Wohngeld. Insgesamt wurden 2024 107,8 Millionen Euro an Wohngeld gezahlt – Tendenz steigend. Die Sozialleistungen in Hamburg gehen durch die Decke: Erst kürzlich brachte eine AfD-Anfrage ans Licht, dass die Transferleistungen allein für afghanische Staatsangehörige seit 2020 bei über 955 Millionen Euro liegen – auch hier bei steigender Tendenz.



















