Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt, dass staatlich geförderte Kultureinrichtungen wie die Hamburger Kunsthalle und das Schauspielhaus den „Hamburger Zukunftsentscheid“ aktiv unterstützten, obwohl diese Institutionen mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (Drs. 23/1843, Anlage 1). Der rot-grüne Senat verweist auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Gleichzeitig wird in der Antwort auf eine Prüfung der Einhaltung von Neutralitätsgeboten oder Förderrichtlinien verzichtet. Laut Senatsantwort wird die Kunsthalle bis Ende 2025 voraussichtlich 18,3 Millionen Euro an Förderungen von Hamburg und dem Bund erhalten. Das Schauspielhaus erhält Fördermittel von Hamburg in Höhe von rund 34 Millionen Euro.
AfD-Anfrage: 914 Anträge auf Geschlechtsänderungen seit Selbstbestimmungsgesetz / Seiler: „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“
Eine AfD-Anfrage zeigt: Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im November 2024 haben in Hamburg insgesamt 914 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert (Drs. 23/1845). Laut Senatsantwort gab es bis Ende Juli 2025 die meisten Änderungen vom weiblichen zum männlichen Geschlecht (283-mal), von männlich zu weiblich (205), gefolgt von weiblich zu divers (72) und weiblich zu „x“ (69).
Ins Auge fallen die Unterschiede in den Bezirken: Altona (240 Anträge), Eimsbüttel (143), Hamburg-Nord (137), Wandsbek (119), Hamburg-Mitte (114), Harburg (89) und Bergedorf (72).
Der einwohnerstärkste Bezirk ist mit Abstand Wandsbek (456.000 Einwohner), gefolgt von Hamburg-Nord (331.000). Trotzdem entfallen die meisten Änderungen auf die eher linksgrün geprägten Viertel in den Bezirken Altona (240 Anträge) und Eimsbüttel (143). Die Anfrage zeigt auch: Die Behörden haben weder ausreichende Daten zur Altersstruktur der Betroffenen noch können wichtige Details zu den gerichtlichen Verfahren genannt werden.
AfD-Anfrage: Rot-Grün verschleiert eklatante Diskrepanz bei Asylzahlen / Nockemann: „Asylpolitik erzeugt großes Misstrauen“
Eine AfD-Anfrage belegt fehlende Transparenz des rot-grünen Senats in der Asylpolitik (Drs. 23/1516). Demzufolge besteht eine gravierende Abweichung zwischen den offiziellen Daten des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) und dem hamburgischen Fachverfahren „PaulaGO!“. Nach den jüngsten Zahlen weist das AZR zum 30. August 2025 9.920 ausreisepflichtige Personen für Hamburg aus – darunter 4.028 ohne Duldung. Im hamburgischen Verfahren „PaulaGO!“ werden lediglich 6.313 Ausreisepflichtige, davon nur 595 ohne Duldung, erfasst. Damit liegt die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung laut Bundesdaten über 3.433 Fälle bzw. fast das Sechsfache höher als in der städtischen Statistik.
Bereits in einer früheren AfD-Anfrage räumte der Senat ein, dass ihm weder die konkreten Berechnungsparameter des Bundes-Ausländerzentralregisters (AZR) bekannt sind noch welche angeblich fehlerhaften Datensätze dort zu den massiven Abweichungen führen. Zugleich blieb der Senat eine nachvollziehbare Erklärung schuldig, weshalb die Bundeszahlen aus seiner Sicht „unzutreffend“ sein sollen. Trotz dieser dramatischen Diskrepanz verzichtet der Senat seit Januar 2025 auf die Veröffentlichung entsprechender Angaben im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Die AfD fordert unverzügliche Aufklärung.
AfD-Anfrage: „Queere Asylsuchende“ in Schutzwohneinheiten – keine Identitätsprüfung / Seiler: „Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet“
Pläne des rot-grünen Senats in Hamburg-Nord, eine Unterkunft für „queere Geflüchtete“ zu errichten, scheiterten Anfang 2025 am nachbarschaftlichen Widerstand. Der Senat plant weiterhin die Einrichtung von Schutzräumen für „queere Geflüchtete“, um sie vor mutmaßlicher Diskriminierung und Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften zu schützen. Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass eine formale Überprüfung der „queeren Identität“ überhaupt nicht stattfindet (Drs. 23/1323). Dazu antwortet der Senat: „Die Identifizierung queerer Identität und daraus resultierender Bedürfnisse erfolgt erst auf Initiative der Betroffenen.“ Stattdessen sollen die Angaben der Betroffenen in der Sozialberatung aufgenommen und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.




















