Im Jahr 2021 haben knapp 2,5 Millionen Patienten mit Impfnebenwirkungen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Es besteht eine massive Untererfassung von Corona-Nebenwirkungen bei Patienten. Als ein Grund wird der hohe Zeitaufwand für Ärzte bei fehlender Vergütung der Meldung genannt.
Aktuell gibt es bundesweit lediglich zwei Ambulanzen, die sich mit Impfgeschädigten befassen: An der Berliner Charité́ und am Universitätsklinikum Marburg. Termine sind auf Monate ausgebucht, was den hohen Bedarf für dieses spezielle medizinische Angebot eindrucksvoll belegt. Die AfD-Fraktion fordert, Nebenwirkungen und Impfschäden durch Corona-Impfungen sorgfältig durch die Behörden zu erfassen. Daneben fordert die AfD die Einrichtung von Ambulanzen für Impfgeschädigte nach dem Berliner Vorbild (Drucksache 22/10693).
AfD-Fraktion fordert: Corona-Impfschäden erfassen – Geschädigten helfen / Reich: „Senat muss sich mit Auswirkungen seiner Impf-Propaganda befassen!“
Massive Teuerungswelle: AfD-Fraktion fordert „Restcent“-Aktion für Hamburger Tafel / Wolf: „Gelebte Nächstenhilfe statt Fernstenhilfe“
Seit 1996 werden alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Hamburg mit den jeweiligen Gehaltsmitteilungen gebeten, den sogenannten „Restcent“ hinter dem Komma ihres Nettogehalts für die Städtepartnerschaft mit León in Nicaragua zu spenden. Dadurch kommt eine Summe von jährlich durchschnittlich 120.000 Euro zusammen. Zusätzlich unterstützt Hamburg León regulär im Rahmen der Städtepartnerschaft jährlich mit 65.000 Euro sowie der Unterhaltung einer dortigen Repräsentanz, die pro Jahr weitere 20.000 Euro kostet.
Aufgrund der massiven Teuerungswelle befindet sich die Hamburger Tafel selbst im Krisenmodus. Gleichzeitig sind auch immer mehr Menschen auf die Tafeln angewiesen. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Beendigung der Restcent-Aktion für León in Nicaragua, um stattdessen die Hamburger Tafel zu unterstützen (Drucksache 22/9852).
Unternehmensförderung auch im Hamburg Umland gewährleisten.
Wir wollen die innerstädtische Verdichtung nicht mehr hinnehmen! Es macht daher mehr Sinn über die Landesgrenzen hinaus zu denken. Wir wollen die Metropolregion Hamburg mit Leben füllen und daher Flächen im Hamburger Umland erschließen.
Atemschutzmaske ist das Sinnbild des politischen Versagens
Die Coronapolitik beherrscht uns seit über einem Jahr. Die Atemschutzmaske ist zum Sinnbild des politischen Versagens geworden. Olga Petersen geht mit den Altparteien hart ins Gericht.
Verschwinden von Schweinefleisch in Kitas und Schulen
In der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 10.03.2016 (Drucksache 21/3612) stellten wir Fragen zum Verschwinden von Schweinefleisch vom Speiseplan öffentlicher Kantinen. Der Senat verwies bei seiner Antwort auf die bereits beantworteten Drucksachen 20/8989 und 21/3606. In vor allem letztgenannter SKA sind in den Anlagen Gründe dafür aufgelistet, warum Kitas komplett auf Schweinefleisch verzichten.
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AfD-Fraktion fordert: Islamverband ausschließen / Nockemann: „Schluss mit falscher Toleranz!“
Die AfD-Fraktion fordert, die staatliche Kooperation mit DITIB zu beenden und den Islamverband aus dem Staatsvertrag auszuschließen (Drucksache 22/1787).
Selbstbeweihräucherung mit schlechten Radwegen – Detlef Ehlebracht am 10.04.2019
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten doktert Hamburg an seinem Veloroutennetz herum. Nun meinen die Vertreter der Regierung auch noch, sich dafür feiern zu können, die Beschilderung dieser Routen festzulegen. Detlef Ehlebracht meinnt, dass gute Politik höhere Ziele verfolgen sollte.
AfD-Fraktion fordert den Rat der islamischen Gemeinschaften (SCHURA) auf, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) auszuschließen / Kruse: „Kein Staatsvertrag mit Extremisten!“
In Hamburg hat der rot-grüne Senat einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden geschlossen, die teilweise nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Ende 2017 beantragte die AfD-Fraktion (Drucksache. 21/10476), dass das IZH aus dem Staatsvertrag ausgeschlossen wird. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und FDP abgelehnt. Sogar die Bundesregierung ist der Meinung, dass das IZH aufgrund der Kontakte zur Islamischen Republik Iran, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht (Bundestagsdrucksache 18/13362). Auch das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg stuft das IZH aufgrund seiner Einbindung in ein bundesweit bestehendes schiitisch-islamistisches Netzwerk als besonders gefährlich ein. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion, dass die SCHURA das IZH aus ihren Reihen ausschließt. Sollte sich die SCHURA weigern, muss der Staatsvertrag gekündigt werden (Drucksache 21/13532).
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof Dr. Jörn Kruse: „Das IZH ist ein Instrument der Mullah-Diktatur im Iran, die ihr eigenes Volk unterdrückt. Das IZH muss endlich aus dem Staatvertrag ausgeschlossen werden. Kein Staatsvertrag mit Extremisten. Der rot-grüne Senat muss seine Vogel-Strauß-Politik beenden, er kann doch nicht einfach die Bewertungen der Bundesregierung und des Verfassungsschutzes ignorieren.“
Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg
In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.
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