AfD-Anfrage: Mehr Gewalt gegen Krankenhauspersonal? / Nockemann: „Wer Krankenpersonal angreift, greift uns alle an“

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Steigt die Gewalt gegenüber medizinischem Fachpersonal in Hamburgs Krankenhäusern? Diesen Schluss lässt eine AfD-Anfrage zu (Drucksache 23/112, Anlage 1, Anlage 2).
Laut Senatsantwort gab es 2024 mindestens 129 Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal, zudem eine niedrige dreistellige Zahl in den Asklepios Kliniken.
Besonders brisant: Ein Großteil der Fälle ereignet sich im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). 2024 gab allein dort insgesamt 94 registrierte Fälle von physischer Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal. Das sind 34 Prozent mehr Gewaltvorfälle im Vergleich zu 2023 (70 Fälle). 2019 gab es lediglich drei dokumentierte Fälle. Die erhebliche Zunahme der Fälle im UKE könnte allerdings mit einem seit 2022 bestehenden genauerem Erfassungssystem zusammenhängen.
Dabei erfassen laut Senatsantwort nicht alle Krankenhäuser Daten zu Gewaltvorfällen. Die Anfrage zeigt ferner: Nicht alle Krankenhäuser verfügen über einen Sicherheitsdienst.
Fakt ist: Die für Sicherheitsdienste aufgewendeten Kosten steigen beträchtlich. Die sieben Asklepios-Kliniken geben dafür jährlich einen einstelligen Millionenbetrag aus. Das Bundeswehrkrankenhaus gab 2024 circa zwei Millionen Euro aus – 2016 waren es noch 500.000 Euro. Das UKE gab 2024 2,6 Millionen Euro aus, Tendenz steigend – 2016 waren es noch 1,5 Millionen Euro.

AfD-Anfrage zeigt: Hoher Krankenstand bei der Polizei / Nockemann: „Besorgniserregend“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zeigt den hohen Krankenstand bei der Hamburger Polizei (Drucksache 22/14799). Die Anfrage zeigt die Entwicklung von 2013 bis 2023. Auffällig ist der Unterschied zwischen Angestellten und Beamten im Polizeidienst. Erstere sind härter betroffen. Im Jahr 2023 waren von ihnen durchschnittlich 14,9 Prozent krankgemeldet, im Jahr 2022 waren es sogar durchschnittlich 16,5 Prozent – das ist der höchste Wert seit 2014 (16,8 Prozent).

Islamismus: Totalversagen der Sicherheitsbehörden?

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Allen Opfern häuslicher Gewalt helfen

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Von 1.000 vorsätzlichen einfachen Körperverletzungen, welche in Hamburg im 1. Quartal begangen wurden, waren 220 männliche Opfer und 780 weibliche Opfer.
Von 211 Delikten, welche unter die Gewaltkriminalität fallen, liegt der Anteil der männlichen Opfer bei 51 und der Anteil der weiblichen Opfer bei 160. Somit sind rund ein Viertel der Opfer häuslicher Gewalt Männer.
Eine moderne Geschlechterpolitik muss dies berücksichtigen. Sie muss alle Opfer ernst nehmen und auch allen Opfern helfen. Antrag Drucksache 22/342

 

 

SPD-Parlamentspräsidentin verunglimpft alle Patrioten!

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AfD fordert Frühwarnsystem gegen Wiederholungstäter / Nockemann: „Bürger haben Recht auf Schutz“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem aktuellen Antrag ein behördenübergreifendes Frühwarnsystem zur systematischen Erfassung von Mehrfachtätern sowie konsequente Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Straftaten (Drucksache 23/XXX). Hintergrund ist die steigende Zahl polizeibekannter Wiederholungstäter, insbesondere im Bereich Jugendkriminalität, bei Eigentums- und Gewaltdelikten sowie im Umfeld organisierter Kriminalität.
Der Antrag sieht unter anderem vor, dass Personen mit mindestens drei erheblichen Straftaten innerhalb eines Jahres in ein Monitoring aufgenommen werden, an dem Polizei, Justiz, Jugendhilfe und – bei ausländischen Tätern – auch die Ausländerbehörde beteiligt sind.

Antrag der AfD-Fraktion: Volksverhetzung gegen Deutsche muss bestraft werden!

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Hamburg, 22.11.2016 – Die AfD-Fraktion fordert in einem eingereichten Bürgerschaftsantrag (Drs. 21/6733), dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB dahingehend klargestellt wird, dass auch Diffamierungen gegen Deutsche bestraft werden. Der Hamburger Senat solle sich auf Bundesebene in einer Bundesratsinitiative für die entsprechende Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen einsetzen.
Derzeit werden in der Auslegung des § 130 StGB durch die Rechtsprechung nur Diffamierungen gegen Minderheiten verfolgt; Diffamierungen gegen Deutsche bleiben straffrei. Durch die Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB würden die verbalen Angriffe gegen Deutsche, wie beispielsweise „Scheiß-Deutscher“, „Schweinefleisch-Fresser“, „Bomber Harris do it again“, „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris Feuer frei!“ und „We love Volkstod – Bleiberecht für alle!“ zukünftig deutlich härter als Volksverhetzung strafbar sein. In Hamburg fiel kürzlich ein leitender Funktionär des Türkischen Elternbundes, Malik Karabulut, durch Hetze gegen Deutsche auf, indem er die Deutschen als „Köterrasse“ und Deutschland als „Schlampe“ bezeichnete.

Rot-Grün in Hamburg: Maskenverweigerer jagen, bei Abschiebungen versagen!

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Die SPD geht den Weg der Enteignung – Detlef Ehlebracht am 25.09.2019

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Die AfD will mehr Anspruchsberechtigten zu einer geförderten Wohnung verhelfen und mehr Menschen in Wohneigentum bringen. Die SPD geht lieber den Berliner Weg und greift stärker in die Rechte der jetzigen Eigentümer ein. Solche Politik hat bisher stets zu Enteignungen geführt.

AfD-Anfrage zeigt: 31 „Diverse“ in Hamburg / Petersen: „Viel Geld und Wirbel für 0,0016 Prozent“

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Eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Olga Petersen zeigt, dass es in Hamburg 31 diverse Personen gibt (Drucksache 22/11652). In Hamburg leben – Stand 31.12.2022 – 1.945.532 Menschen. Damit liegt der prozentuale Anteil der Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,0016 Prozent. 2020 waren es in Hamburg 14 und 2021 22 „Diverse“.
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.

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