Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag an den Senat, dass sich dieser mittels Bundesratsinitiative für die Aufhebung des § 188 Strafgesetzbuch (StGB) einsetzt (Drucksache 23/13). Die Regelung wurde 2021 eingeführt. Sie kriminalisiert Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegenüber Personen des politischen Lebens in einer besonderen Weise. Die AfD sieht darin eine bedenkliche, unverhältnismäßige Differenzierung und fordert die Wiedereinführung der Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz.
Hintergrund der AfD-Forderung: Im November 2024 veröffentlichte ein Rentner auf der Plattform X einen Beitrag, in dem er Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete. Daraufhin erstattet der Grünen-Politiker Anzeige wegen Beleidigung – es folgte eine Hausdurchsuchung.
AfD fordert Aufhebung des § 188 StGB / Nockemann: „Meinungsfreiheit schützen“
AfD soll nach 78 Jahren Hamburger Parlamentstradition Alterspräsident genommen werden / Walczak: „Reines parteipolitisches Machtkalkül“
Am kommenden Mittwoch findet die konstituierende Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft statt. Damit beginnt die 23. Wahlperiode. Die konstituierende Sitzung wird traditionell bis zur Wahl eines Bürgerschaftspräsidenten vom Alterspräsidenten geleitet.
Die Regelung, den ältesten Abgeordneten als Alterspräsidenten die Sitzung eröffnen zu lassen, lässt sich auf die erstmalige Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments in der Paulskirche 1848 zurückverfolgen. Seit spätestens 1946 besteht auch in Hamburg ein ununterbrochener Parlamentsbrauch, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete als Alterspräsident der Bürgerschaft fungiert. Nach der letzten Bürgerschaftswahl stünde die Rolle des Alterspräsidenten damit dem AfD-Abgeordneten Dr. Dr. Joachim Körner (77 Jahre) zu.
Die Präsidentin der 22. Wahlperiode, Carola Veit, und SPD, CDU, Grüne und Linke wollen aber verhindern, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete die Sitzung als Alterspräsident eröffnet. Sie berufen sich darauf, kurz vor Ablauf der Wahlperiode im Januar 2025 die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode dahingehend geändert zu haben, dass künftig das der Bürgerschaft am längsten angehörige Mitglied die Position des Alterspräsidenten einnehmen soll. In diesem Falle wäre dies der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers (57 Jahre).
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode gilt jedoch nach dem Verfassungsgrundsatz der Diskontinuität nicht fort. Die neue Bürgerschaft ist an die alte Geschäftsordnung nicht gebunden. Der Grundsatz der Diskontinuität stellt sicher, dass ein neu gewähltes und neu zusammengesetztes Parlament nicht an die Entscheidungen von früheren, mittlerweile abgewählten Parlamenten gebunden ist. Bis zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung durch die neue Bürgerschaft verfährt das Parlament daher nach Gewohnheitsrecht. In einem Antrag für die konstituierende Sitzung legen mehrere AfD-Abgeordnete der 23. Wahlperiode dar, warum der parlamentarische Brauch gebietet, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung eröffnet (Drucksache 23/X). Darin wird auch erklärt, warum die einmalige Willensbekundung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode keine Verfassungsgrundsätze aushebeln und eine 78 Jahre alte Hamburger Parlamentspraxis durchbrechen kann.
AfD-Fraktion wählt neuen Vorstand / Nockemann: „Kontinuität und frischer Wind“
Die neue zehnköpfige AfD-Fraktion wählte einen neuen Vorstand. Als Fraktionschef wurde Dirk Nockemann gewählt. Krzysztof Walczak übernimmt weiterhin das Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers. Zum stellvertretenden Parlamentarischen Geschäftsführer wurde Marco Schulz gewählt. Beisitzer ist Eugen Seiler.
Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Die neue AfD-Fraktion ist sehr gut aufgestellt. Mit der Wiederwahl der Fraktionsführung setzen wir auf Erfahrung und Kontinuität. Die neuen Mitglieder bringen frischen Wind in die Fraktion.“
Versuchte Wahlbeeinflussung in drei Hamburger Wahllokalen / Wolf: „Nur die Spitze des Eisberges“
Der Hamburger Senat hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt, dass allein in einer Hamburger Berufsschule, in der sich drei Hamburger Wahllokale zur Bundestagswahl befanden, knapp 25 in unmittelbarer Umgebung aufgestellte Plakatständer gegen die AfD entfernt werden mussten (Drucksache 22/18186). Im Laufe des Wahlgangs kam es zu einer weiteren Beschwerde eines Bürgers beim Wahlvorstand.
AfD-Anfrage wirft Fragen auf: Hausdurchsuchungen bei Polizeibeamten unrechtmäßig? / Nockemann: „Übergriffiger Linksstaat“
Vor einigen Wochen kam es zu Hausdurchsuchungen bei aktiven und pensionierten Hamburger Polizeibeamten. Hintergrund sind disziplinarrechtliche Ermittlungen wegen mutmaßlich fremdenfeindlicher und rassistischer Äußerungen in Chatgruppen.
Eine AfD-Anfrage zeigt nun: 15 aktive und pensionierte Beamte wurden disziplinarrechtlich verfolgt, obwohl in einigen Fällen keine strafbare Handlung festgestellt wurde (Drucksache 22/18183). Der Senat selbst gibt an, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften in mehreren Fällen keine Strafbarkeit gesehen haben. Dennoch kam es zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre der Beamten, inklusive der Durchsuchung ihrer Wohnungen und Diensträume.
In der Anfrage heißt es weiter, dass „die Behörde für Inneres und Sport entschlossen ist, derartige Straftaten ebenso wie Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu bekämpfen“.
Die AfD-Fraktion fordert eine Überprüfung der aktuellen Praxis. Notwendig ist unter anderem eine Stärkung der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen, um unverhältnismäßige Verfolgungen privater Meinungsäußerungen zu verhindern.
Bürgerschaftskanzlei zensiert Video von Parlamentsrede / Walczak: „Zensur ist unerträglich und undemokratisch“
Novum in der Bürgerschaft: In der letzten Bürgerschaftssitzung der Legislaturperiode wurde die Rede des AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak an mehreren Stellen mit Pieptönen zensiert. Hintergrund der Debatte sind im Verdacht stehende parteipolitische Anti-AfD-Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten über dienstliche E-Mail-Konten. Aus Sicht der AfD liegen Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze vor. Die AfD forderte dazu Stellungnahmen der dafür verantwortlichen Richter, um den Sachverhalt zu prüfen. Die Verfassung gibt dem Parlament hierfür eine Zuständigkeit in Form der Richteranklage, die öffentlich und nur unter Nennung der Namen der betroffenen Richter erfolgen könnte.
AfD-Anfrage zeigt: 1.266 Messerstraftaten – fast die Hälfte in Mitte / Nockemann: „Messer-Brennpunkt Mitte“
Eine AfD-Anfrage von Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass es 2024 insgesamt 1.266 Messerstraftaten gab. In 399 Fällen wurde das Messer eingesetzt, in 867 Fällen damit gedroht. Trauriger Spitzenreiter der Messerdelikte ist der Bezirk Mitte. Hier gab es insgesamt 573 Messerstraftaten, die wenigsten Straftaten gab es in Bergedorf mit 54 Messerdelikten (Drucksache 22/17885). Damit ist die Gesamtzahl der Messerstraftaten auf demselben Niveau wie 2023 als es insgesamt 1.269 Messerdelikte hamburgweit gab. Über die Täterherkunft gibt der rot-grüne Senat seit Jahren keine Auskunft.
Drogenkriminalität eskaliert: AfD fordert hartes Durchgreifen / Reich: „Drogensumpf trockenlegen“
Die Drogenkriminalität in Hamburg nimmt immer drastischere Ausmaße an. Das ergab nicht zuletzt die Senatsantwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 17473, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Besonders im Stadtteil St. Georg eskaliert die Lage: Anwohner sprechen von einem Notstand, Bürger gründen Initiativen, die Polizei ist im Dauereinsatz – doch der rot-grüne Senat bleibt untätig. Konkret fordert die AfD-Fraktion für Hamburg:
AfD-Anfrage zeigt: 50 Prozent der Angriffe auf Polizei durch Ausländer / Nockemann: „Ausländerkriminalität gefährdet innere Sicherheit“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es 2024 insgesamt 3.094 Straftaten gegen Hamburger Polizeibeamte gab (Drucksache 22/17887, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Insgesamt gibt es 1.321 Tatverdächtige, davon sind 672 deutsche und 649 ausländische Tatverdächtige. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen bei fast 50 Prozent. Am häufigsten kam es zu Nachstellung/ Nötigung (145 Fälle), Bedrohung (137), Körperverletzung (122) und gefährliche/ schwere Körperverletzung (118). Unter den ausländischen Tatverdächtigen stammen die meisten aus Polen (100 Personen), Afghanistan (59), Ukraine (46), Türkei (36), Marokko (26), Syrien (24), Guinea (23) und Algerien (21). 2023 waren es insgesamt 3.401 Straftaten gegen Polizeibeamte.
Erschreckend: Laut Antwort sind unverhältnismäßig viele anerkannte Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Insgesamt 451 Tatverdächtige fallen unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ (Anlage 2).
Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter „Zuwanderer“ in der PKS nur bestimmte Gruppen: Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung haben, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Anerkannte Asylbewerber, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben, werden hingegen unter der Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Diese Gruppe umfasst somit auch Personen, die als Schutz- und Asylberechtigte gelten.