Große Anfrage zu Hamburger Flüchtlingskosten: Mindestens 5,3 Milliarden seit 2015 / Wolf: „Astronomische Summen – und kein Ende in Sicht!“

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Im Zeitraum von 2015 bis Ende 2019 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mindestens 5.346.751.000 € (gerundet 5,35 Milliarden) für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aufgewendet. Dies geht aus einer Großen Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion an den Hamburger Senat hervor. Der höchste Jahresbetrag entfiel auf das Jahr 2016 mit 1,47 Milliarden Euro; auch in den Jahren 2017 und 2018 betrugen die Aufwendungen jeweils noch deutlich mehr als eine Milliarde Euro (Drucksache 21/18816, Seite 63, Anlage 6, Antwort auf Frage 12). In den dargelegten Beträgen sind weitere Kosten für Personal und Investitionen noch nicht eingerechnet. Die vollständigen Kosten der Flüchtlingszuwanderung fallen somit noch höher aus.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf:
„Unsere Große Anfrage zu den fiskalischen Lasten der Zuwanderung belegt den Kostenwahnsinn der Flüchtlingspolitik. Die historisch hohe Flüchtlingszuwanderung seit 2015 hat historisch hohe Kosten für die Bürger Hamburgs verursacht. Innerhalb von fünf Jahren sind insgesamt über fünf Milliarden Euro aufgewendet worden. Das entspricht dem Bruttoinlandsprodukt vieler afrikanischer Staaten – oder jährlich mehr Kosten als die Elbphilharmonie insgesamt die Hamburger kostete. Der Senat muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit derart astronomischen Summen die Bürger Hamburgs zu belasten, ohne dass diese jemals gefragt wurden, ob sie das überhaupt wollen – ein Fass ohne Boden!“

Bildnachweis: Bwag/Wikimedia, Migranten am Wiener Westbahnhof vor der Fahrt nach Deutschland, CC BY-SA 4.0

 

Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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AfD-Fraktion: Kirche soll Asylkosten selbst tragen / Nockemann: „Das Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat!“

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Im zweiten Quartal gewährte die Kirche insgesamt 48 ausreisepflichtigen Personen Kirchenasyl. Zwölf Personen zogen gegen einen Negativbescheid vor das Verwaltungsgericht. Bei weiteren sieben Personen greift nun das nationale Verfahren, anstelle der Dublin-III-Verordnung. In 75% der Fälle liegt die Zuständigkeit im Bereich von Dublin-III-Ländern. Dies geht aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/17761).

Eine weitere Anfrage belegt die Inanspruchnahme von Krankenhilfe: Im Jahr 2018 in 57 von 58 Fällen. Laut Senat werden mit dem Eintritt in das Kirchenasyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr gewährt, wenn die Versorgung anderweitig erfolgt. So nahmen 2018 30 von 58 Personen weitere Leistungen nach AsylbLG in Anspruch. (Drucksache 21/17870).

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Kirchenasyl missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Noch immer nutzt ein Großteil das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen und im nationalen Verfahren dauerhaft im Land bleiben zu können. Was die Kirche betreibt, ist eine Kontinuität in der Missachtung der rechtlichen Vorgaben. Rechtsstaatliche Verfahren werden hier von der Kirche beeinträchtigt und verzögert. Ich fordere die Kirche dazu auf, wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren und alle entstehenden Asylkosten eigenständig zu tragen!“

 

Bildnachweis: Besetzung der Votivkirche durch Flüchtlinge (Asylbewerber) und Antifa-Aktivisten im Dezember 2012, CC by 3.0

Familienfehde in der HafenCity / Nockemann: „Gastrecht wird mit Füßen getreten!“

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Im Flüchtlingsheim der HafenCity kam es laut Medienberichten am vergangenen Sonnabend zum gewaltsamen Streit zwischen einer arabischen und tschetschenischen Familie.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Eskalierende und blutige Familienfehden mit Äxten und Messern kannten wir in Deutschland bis 2015 nur aus dem Mittelalter. Es erscheint absurd und paradox, dass ausgerechnet die „Schutzsuchenden“ mit Waffengewalt aufeinander losgehen. Solch gewalttätige Auseinandersetzungen sind nicht nur Zeichen einer teilweise enthemmten Kultur, sondern Ausdruck einer seit Jahrzehnten aus dem Ruder laufenden Migrations- und Flüchtlingspolitik. Obendrein treten die verfehdeten Familien unser Gastrecht mit Füßen, indem sie ihre Multikulti-Konflikte auf deutschem Boden austragen. Kulturen aus archaischen Gesellschaften, ob Flüchtlinge oder nicht, haben sich friedlich anzupassen und an unsere Gesetze zu halten!“

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Anstieg von Asylbewerbern: Großer Teil aus sicheren Herkunftsstaaten oder EU-Beitrittskandidaten / Wolf: „Absurdes Asylsystem“ / Nockemann: „Unser Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein“

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Die Zahl der Asylbewerber in Hamburg hat wieder zugenommen. Im ersten Halbjahr 2019 kamen 4.373 Asylbewerber in die Hansestadt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren es 4.147. Zwischen Anfang April und Ende Juni kamen 2.039 Asylbewerber nach Hamburg, davon blieb über die Hälfte in der Hansestadt. 916 Personen wurden in andere Bundesländer verteilt. Von den 1.123 für Hamburg zugewiesenen Personen kamen die meisten Asylbewerber aus Ghana (132), laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein sicherer Herkunftsstaat. Außerdem kam ein großer Anteil der Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten Albanien (73) und Nordmazedonien (früher Mazedonien) (45) und aus der Türkei (57), unserem Nato-Partner und EU-Beitrittskandidaten.

Dazu der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die Zahlen zeigen, wie absurd das Asylsystem ist. Ein großer Teil sind keine ‚Schutzsuchenden‘ oder Flüchtlinge, sondern schlichtweg Wirtschaftsmigranten. Trotzdem kommen sie in unser Land und durchlaufen ein zeitaufwendiges und teures Asylverfahren. Angesichts von 8.000 ausreisepflichtigen Ausländern in Hamburg bedeutet ein Asylverfahren faktisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Das Asylsystem muss daher grundlegend reformiert werden.“

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wozu werden die Gesetze verschärft, wenn sie doch nicht wirken! Das gesamte Anreizsystem für Migranten muss umfassend abgebaut werden. Es muss der Grundsatz ‚Sachleistungen vor Geldleistungen‘ gelten. Unser Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein!“

Bundesrat: Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten / Nockemann: „Wir fordern den Senat auf, die Blockadehaltung aufzugeben“

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Schafft es Deutschland in Sachen Asylpolitik endlich einmal vernünftige Entscheidungen zu treffen? Morgen stimmt der Bundesrat darüber ab, ob die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko sowie Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Zehntausende von chancenlosen Asylbewerbern könnten dann leichter abgeschoben werden. Trotzdem wird der Gesetzesentwurf höchstwahrscheinlich nicht die erforderliche 50-Prozent-Mehrheit im Bundesrat finden. Fast alle Länder, in denen Linkspartei oder Grüne mitregieren, werden ihn ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Aber was ist mit Hamburg? Die Hamburger AfD-Fraktion fordert den Senat auf, für das Gesetz zu stimmen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Es ist grotesk, wenn Urlaubsländer wie Marokko oder Tunesien nicht als sichere Herkunftsstaaten gelten. Aber auch Asylbewerber aus Georgien oder Algerien kommen fast ausschließlich aus wirtschaftlichen Motiven zu uns. Die Anerkennungsquote ist minimal. Die Menschen belasten Sozialsysteme, Verwaltung und Gerichte.
Die ‚Nafris‘, die Nordafrikanischen Intensivtäter, sind mit ihren Straftaten zu trauriger Berühmtheit gelangt. Daher fordern wir den Senat auf, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und die Blockadehaltung aufzugeben. Die realitätsfernen und bürgerfeindlichen Dogmen vor allem von grüner Seite dürfen unser Land nicht noch mehr beschädigen.“

Trotz Corona-Krise: Rot-Grün für Aufnahme von ‚Flüchtlingen‘ / Nockemann: „Falsche Anreize zum falschen Zeitpunkt“

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Der rot-grüne Senat fordert den Bund zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland auf. Laut SPD-Fraktionschef Kienscherf bleibe die Flüchtlingskrise eine Aufgabe für ganz Europa, bei der man in Hamburg vorangehen wolle.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Der rot-grüne Senat macht mit seiner kläglichen ‚Flüchtlingspolitik‘ da weiter, wo er in der letzten Legislaturperiode aufgehört hat. In diesem Fall kommen die falschen Anreize zum völlig falschen Zeitpunkt, denn die Corona-Krise verlangt uns alles ab. Für viele Dienstleister und Geschäftsleute geht es um die nackte Existenz. Die Regierung hat in dieser schweren Zeit mehr denn je die Pflicht, alles zum Wohle der Hamburger Bürger zu tun. Wir als AfD-Fraktion lehnen die Aufnahme weiterer Flüchtlinge in Krisenzeiten entschieden ab.“

HSV-Profi und Flüchtling Bakery Jatta fälschte mutmaßlich seine Identität / Wolf: „Nur die Spitze des Eisbergs – Systemfehler und Amtsversagen!“

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Der gambische HSV-Profi Bakery Jatta soll in den vergangenen Jahren unter einem falschen Namen und einer falschen Altersangabe für den HSV gespielt haben.

Dazu der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Dieser Vorfall ist sicherlich kein Einzelfall und nur die Spitze des Eisbergs. Das System lädt Migranten regelrecht zum Verschleiern ihrer wahren Identität und zur „Herabstufung“ ihres Alters ein. Der Fall ist symptomatisch für vermutlich viele Fälle von sogenannten minderjährigen Migranten, die aus rein wirtschaftlichen Gründen ihr Glück in Deutschland suchen.
Der mutmaßliche Identitätsschwindel von Bakery Jatta verdeutlicht den Irrsinn in der Asylpolitik. Bei einer korrekten Altersangabe wäre sein Asylverfahren als Volljähriger erschwert gewesen, so wurde er als Minderjähriger durchgewinkt. Der Fehler steckt im Asylsystem: Als AfD-Fraktion haben wir bereits im Januar 2018 eine ärztliche Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gefordert. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. So lassen wir uns von Asylbetrügern weiter auf der Nase herumtanzen.“

AfD-Anfrage ergibt: Flüchtlingsunterkünfte sind Kriminalitätsschwerpunkte / Wolf: „Straffällige Asylbewerber konsequent abschieben“

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Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass die Polizei seit 2017 zu 2.889 Einsätzen in Hamburger Flüchtlingsunterkünfte (nur Erstaufnahmen) gerufen wurde. Zu den häufigsten Einsatzanlässen zählten Körperverletzungen (123), Randale (115), Streitigkeiten (91) und Schlägereien (43); auch Selbsttötungsversuche (51) waren häufig Anlass für Polizeieinsätze. Die vom Senat dargelegten Zahlen beziehen sich auf alle 33 Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (Drucksache 21/19547)

Dazu erklärt der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Knapp 3.000 Polizeieinsätze in drei Jahren sprechen eine eindeutige Sprache. Gewalt, Schlägereien und Randale stehen weiter auf der Tagesordnung in Hamburgs Erstaufnahmen. Im Zuge der unbegrenzten und unkontrollierten Masseneinwanderung sind seit 2015 vielfach auch Gewalttäter und Kriminelle nach Hamburg gekommen. Wir fordern straffällige Asylbewerber konsequent abzuschieben.“

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