Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

 

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Innensenator Grote für weitere Aufnahme von ‚Flüchtlingen‘ / Nockemann: „Keine Anreize für Grenzstürmer schaffen“

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Innensenator Andy Grote hat die Bereitschaft signalisiert, minderjährige ‚Flüchtlinge‘ und Familien aus Griechenland aufzunehmen. Die EU und die Bundesregierung seien nun in der Verantwortung, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen, so Grote.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Mit Gewalt versuchen sich illegale Migranten, den Zutritt in die EU zu verschaffen. Dabei sind diese längst in Sicherheit und keine Flüchtlinge, wie rot-grün uns verkaufen will. Die Aufnahmebereitschaft von Senator Grote ist daher kein humanitärer, sondern ein unverantwortlicher Akt, der zu Lasten der Hamburger ginge.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Aufnahme sogenannter Flüchtlinge. Jedes Nachgeben gegenüber Grenzstürmern ist ein Anreiz für weitere Migranten. Anstatt die Fehler von 2015 zu wiederholen, plädieren wir für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenze unter Entsendung deutscher Grenzpolizisten an die griechisch-türkische Grenze. Wir stehen solidarisch an der Seite der Griechen, die das Recht haben ihre Grenze – und unsere gemeinsame Außengrenze – zu schützen.“

AfD-Anfrage zeigt: 865 ausreisepflichtige Afghanen – 0 Abschiebungen! / Nockemann: „SPD – Partei der leeren Versprechungen“

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Eine Anfrage der AfD-Fraktion deckt auf, dass sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 865 ausreisepflichtige Afghanen in Hamburg aufhalten (Drs. 22/17670). 528 besitzen eine Duldung, 337 sind nicht geduldet. Im gesamten Jahr 2024 wurde keine einzige Person nach Afghanistan abgeschoben, obwohl Innensenator Andy Grote noch im Juni 2024 versprach: „Wer hier schwere Straftaten begeht, muss das Land verlassen, auch wenn er aus Afghanistan kommt.“ Lediglich 108 Afghanen wurden nach dem Dublin-Verfahren in andere EU-Staaten überstellt. Gleichzeitig sind 52 neue afghanische Migranten im Rahmen des Ortskräfteverfahrens eingereist.
Die Senatsantwort zeigt weiter, dass in Hamburg 14 afghanische Intensivtäter und ein afghanischer Gefährder leben. 84 Afghanen sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert, 19 wegen Gewaltverbrechen.
Die Antwort offenbart alarmierende Zahlen zur Kriminalität afghanischer Staatsangehöriger in Hamburg:
– Fast 900 Straftaten von Afghanen zwischen Januar und September 2024.
– davon 300 gefährliche und schwere Körperverletzungen.
– 19 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung.

Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung

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Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) des LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) bietet laut Selbstauskunft „ein Beratungs-, Fort- bildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung ab.“

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Bundesrat: Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten / Nockemann: „Wir fordern den Senat auf, die Blockadehaltung aufzugeben“

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Schafft es Deutschland in Sachen Asylpolitik endlich einmal vernünftige Entscheidungen zu treffen? Morgen stimmt der Bundesrat darüber ab, ob die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko sowie Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Zehntausende von chancenlosen Asylbewerbern könnten dann leichter abgeschoben werden. Trotzdem wird der Gesetzesentwurf höchstwahrscheinlich nicht die erforderliche 50-Prozent-Mehrheit im Bundesrat finden. Fast alle Länder, in denen Linkspartei oder Grüne mitregieren, werden ihn ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Aber was ist mit Hamburg? Die Hamburger AfD-Fraktion fordert den Senat auf, für das Gesetz zu stimmen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Es ist grotesk, wenn Urlaubsländer wie Marokko oder Tunesien nicht als sichere Herkunftsstaaten gelten. Aber auch Asylbewerber aus Georgien oder Algerien kommen fast ausschließlich aus wirtschaftlichen Motiven zu uns. Die Anerkennungsquote ist minimal. Die Menschen belasten Sozialsysteme, Verwaltung und Gerichte.
Die ‚Nafris‘, die Nordafrikanischen Intensivtäter, sind mit ihren Straftaten zu trauriger Berühmtheit gelangt. Daher fordern wir den Senat auf, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und die Blockadehaltung aufzugeben. Die realitätsfernen und bürgerfeindlichen Dogmen vor allem von grüner Seite dürfen unser Land nicht noch mehr beschädigen.“

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