Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung

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Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) des LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) bietet laut Selbstauskunft „ein Beratungs-, Fort- bildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung ab.“

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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Furkan-Gemeinschaft eröffnet Bildungszentrum / Nockemann: „Kein Fußbreit den Islamisten“

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Laut Angaben des Verfassungsschutzes hat die seit 2016 unter Beobachtung stehende extremistische Furkan-Gemeinschaft in Wandsbek ein Bildungszentrum eröffnet, das vom Verein „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ betrieben wird.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Steter Tropfen höhlt den Stein – auch die Islamisten versuchen die Demokratie auszuhöhlen und dringen weiter in die Mitte der Gesellschaft vor. Es ist zu befürchten, dass die Furkan-Gemeinschaft weiterwachsen und durch islamistische Propaganda an Einfluss gewinnen wird. Bereits jetzt warnt der Verfassungsschutz eindringlich vor einem Besuch des Zentrums, dessen Ideologie nicht mit unserer Demokratie vereinbar ist.
Der Senat ist aufgefordert, den Rechtsstaat zu verteidigen, und die Sicherheitsorgane entsprechend zu unterstützen, um jedwede Gefahr der extremistischen Organisation im Keim zu ersticken. Mit Blick auf die Rolle Hamburgs bei den islamistischen Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind wir es nicht zuletzt den Opfern schuldig, die Lehren aus dem Terror der Vergangenheit zu ziehen – kein Fußbreit den Islamisten.“

Scheinehen in Hamburg

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Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 13.06.2018, dass die Polizei mit einem Großaufgebot in mehreren Bundesländern gegen Schleuser aufgrund des Verdachts von bandenmäßig organisierten Scheinehen zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln vorgeht. Federführend für die Ermittlungen im Norden war die Staatsanwaltschaft Hamburg. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Hannover teilt mit, dass in Hamburg sechs Wohnungen und ein Geschäftsraum durchsucht worden sind. Die Durchsuchungen dienten allein der Beweisermittlung. Zu Festnahmen sei es nicht gekommen. Unter Tatverdacht stehen fünf deutsche Staatsbürger, wovon vier einen Migrationshinter- grund haben sollen. Diese suchten in EU-Ländern nach Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und dann eine Scheinehe mit Menschen aus Asien eingehen. Durch die Schließung dieser Scheinehe erhielten Letztgenannte ein Aufenthaltsrecht. Größtenteils hätten diese Eheschließungen auf der dänischen Ostseeinsel Ærø stattgefunden, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Eheschließung dort einfacher für Ausländer sind.

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Mietmafia in sogenannten Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Asylbetrüger abschieben“ / Wolf: „Kriminelle Asylindustrie bekämpfen“

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Symbolbild

Laut BILD-Berichterstattung treibt eine Mietmafia in einer sogenannten Flüchtlingsunterkunft in Bergedorf ihr Unwesen. Demnach kommt ein zur Miete berechtigter Migrant privat anderweitig unter und vermietet seine Räume illegal an Dritte! Mittelsmänner kassieren eine Provision. Diese Machenschaften sollen kein Einzelfall sein und tauchen in fast jeder Unterkunft auf.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Sogenannte Flüchtlinge kommen nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Terror zu suchen und dann betrügen Sie den Staat und seine Bürger, die ihn schützen sollen. Das ist vollkommen absurd. Derartige kriminelle Handlungen müssen dazu führen, dass diese Herrschaften ihr Recht auf Asyl verwirkt haben. Asylbetrüger müssen schnellstmöglich abgeschoben werden!“

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Ich fordere eine lückenlose Aufklärung dieser ungeheuerlichen Vorfälle. Die AfD-Fraktion wird dazu ihren Beitrag leisten. Wir dürfen uns von einer kriminellen Asylindustrie und skrupellosen Migranten nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“

AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“   

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.

AfD-Fraktion: Kirche soll Asylkosten selbst tragen / Nockemann: „Das Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat!“

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Im zweiten Quartal gewährte die Kirche insgesamt 48 ausreisepflichtigen Personen Kirchenasyl. Zwölf Personen zogen gegen einen Negativbescheid vor das Verwaltungsgericht. Bei weiteren sieben Personen greift nun das nationale Verfahren, anstelle der Dublin-III-Verordnung. In 75% der Fälle liegt die Zuständigkeit im Bereich von Dublin-III-Ländern. Dies geht aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/17761).

Eine weitere Anfrage belegt die Inanspruchnahme von Krankenhilfe: Im Jahr 2018 in 57 von 58 Fällen. Laut Senat werden mit dem Eintritt in das Kirchenasyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr gewährt, wenn die Versorgung anderweitig erfolgt. So nahmen 2018 30 von 58 Personen weitere Leistungen nach AsylbLG in Anspruch. (Drucksache 21/17870).

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Kirchenasyl missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Noch immer nutzt ein Großteil das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen und im nationalen Verfahren dauerhaft im Land bleiben zu können. Was die Kirche betreibt, ist eine Kontinuität in der Missachtung der rechtlichen Vorgaben. Rechtsstaatliche Verfahren werden hier von der Kirche beeinträchtigt und verzögert. Ich fordere die Kirche dazu auf, wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren und alle entstehenden Asylkosten eigenständig zu tragen!“

 

Bildnachweis: Besetzung der Votivkirche durch Flüchtlinge (Asylbewerber) und Antifa-Aktivisten im Dezember 2012, CC by 3.0

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