Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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Scheinehen in Hamburg

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Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 13.06.2018, dass die Polizei mit einem Großaufgebot in mehreren Bundesländern gegen Schleuser aufgrund des Verdachts von bandenmäßig organisierten Scheinehen zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln vorgeht. Federführend für die Ermittlungen im Norden war die Staatsanwaltschaft Hamburg. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Hannover teilt mit, dass in Hamburg sechs Wohnungen und ein Geschäftsraum durchsucht worden sind. Die Durchsuchungen dienten allein der Beweisermittlung. Zu Festnahmen sei es nicht gekommen. Unter Tatverdacht stehen fünf deutsche Staatsbürger, wovon vier einen Migrationshinter- grund haben sollen. Diese suchten in EU-Ländern nach Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und dann eine Scheinehe mit Menschen aus Asien eingehen. Durch die Schließung dieser Scheinehe erhielten Letztgenannte ein Aufenthaltsrecht. Größtenteils hätten diese Eheschließungen auf der dänischen Ostseeinsel Ærø stattgefunden, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Eheschließung dort einfacher für Ausländer sind.

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Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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Familienfehde in der HafenCity / Nockemann: „Gastrecht wird mit Füßen getreten!“

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Im Flüchtlingsheim der HafenCity kam es laut Medienberichten am vergangenen Sonnabend zum gewaltsamen Streit zwischen einer arabischen und tschetschenischen Familie.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Eskalierende und blutige Familienfehden mit Äxten und Messern kannten wir in Deutschland bis 2015 nur aus dem Mittelalter. Es erscheint absurd und paradox, dass ausgerechnet die „Schutzsuchenden“ mit Waffengewalt aufeinander losgehen. Solch gewalttätige Auseinandersetzungen sind nicht nur Zeichen einer teilweise enthemmten Kultur, sondern Ausdruck einer seit Jahrzehnten aus dem Ruder laufenden Migrations- und Flüchtlingspolitik. Obendrein treten die verfehdeten Familien unser Gastrecht mit Füßen, indem sie ihre Multikulti-Konflikte auf deutschem Boden austragen. Kulturen aus archaischen Gesellschaften, ob Flüchtlinge oder nicht, haben sich friedlich anzupassen und an unsere Gesetze zu halten!“

AfD-Fraktion: Kirche soll Asylkosten selbst tragen / Nockemann: „Das Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat!“

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Im zweiten Quartal gewährte die Kirche insgesamt 48 ausreisepflichtigen Personen Kirchenasyl. Zwölf Personen zogen gegen einen Negativbescheid vor das Verwaltungsgericht. Bei weiteren sieben Personen greift nun das nationale Verfahren, anstelle der Dublin-III-Verordnung. In 75% der Fälle liegt die Zuständigkeit im Bereich von Dublin-III-Ländern. Dies geht aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/17761).

Eine weitere Anfrage belegt die Inanspruchnahme von Krankenhilfe: Im Jahr 2018 in 57 von 58 Fällen. Laut Senat werden mit dem Eintritt in das Kirchenasyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr gewährt, wenn die Versorgung anderweitig erfolgt. So nahmen 2018 30 von 58 Personen weitere Leistungen nach AsylbLG in Anspruch. (Drucksache 21/17870).

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Kirchenasyl missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Noch immer nutzt ein Großteil das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen und im nationalen Verfahren dauerhaft im Land bleiben zu können. Was die Kirche betreibt, ist eine Kontinuität in der Missachtung der rechtlichen Vorgaben. Rechtsstaatliche Verfahren werden hier von der Kirche beeinträchtigt und verzögert. Ich fordere die Kirche dazu auf, wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren und alle entstehenden Asylkosten eigenständig zu tragen!“

 

Bildnachweis: Besetzung der Votivkirche durch Flüchtlinge (Asylbewerber) und Antifa-Aktivisten im Dezember 2012, CC by 3.0

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