AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“   

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.

AfD-Fraktion fordert: Ausweisungen nach Syrien durchsetzen / Nockemann: „Abschiebungen retten Leben!“

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In Weimar findet in Kürze die nächste Innenministerkonferenz (IMK) statt. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, das bestehende Abschiebeverbot für Straftäter und Islamisten nach Syrien zum 1. Januar wieder abschaffen zu wollen. Da die Frist am 31. Dezember 2020 endet, versuchen SPD und GRÜNE eine Verlängerung zu erreichen.
Die AfD-Fraktion fordert, Seehofers Initiative zu unterstützen und Ausweisungen von Islamisten und Straftätern nach Syrien zu ermöglichen (Drucksache 22/2435).

Muslimische Gebete auf Schulgelände der Stadtteilschule Mümmelmannsberg

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In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ereignete sich auf dem Sportfeld der Stadtteilschule Mümmelmannsberg laut Angaben von Anwohnern Folgendes: Anwohner bemerkten, dass sich auf dem Sportfeld eine Menschenansammlung zusammenfand; um diese Zeit, es war dunkel, schätzungsweise 60 – 70 Leute, alles Muslime mit Teppichen unter dem Arm. Um Mitternacht erklangen dann über Lautsprecher oder Mikrophon muslimische Gebete. Um 0.06 Uhr informierte ein Anwohner die Polizei. Nach etwa 25 Minuten war von der Polizei immer noch nichts zu sehen, dafür war die Menschenmenge inzwischen auf etwa das Dreifache angewachsen. Aus dem Lautsprecher oder Mikrophon hörte man weiter muslimisches Gebet. Ein Anwohner kontaktierte noch einmal die Polizei, weil er inzwischen wirklich Angst bekam. Die Polizis- tin am Notfalltelefon sagte sinngemäß: Wir werden nachher mal kommen, aber es scheint sich nur um eine religiöse Veranstaltung zu handeln. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei erschien auch nach dem zweiten Anruf nicht. Um 0.45 Uhr zogen die aus- schließlich männlichen Muslime von dannen, bestiegen ihre Luxuslimousinen und fuhren davon.

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Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Duvenacker (Stand 06/2018)

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

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W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Innensenator Grote für weitere Aufnahme von ‚Flüchtlingen‘ / Nockemann: „Keine Anreize für Grenzstürmer schaffen“

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Innensenator Andy Grote hat die Bereitschaft signalisiert, minderjährige ‚Flüchtlinge‘ und Familien aus Griechenland aufzunehmen. Die EU und die Bundesregierung seien nun in der Verantwortung, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen, so Grote.

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Mit Gewalt versuchen sich illegale Migranten, den Zutritt in die EU zu verschaffen. Dabei sind diese längst in Sicherheit und keine Flüchtlinge, wie rot-grün uns verkaufen will. Die Aufnahmebereitschaft von Senator Grote ist daher kein humanitärer, sondern ein unverantwortlicher Akt, der zu Lasten der Hamburger ginge.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Aufnahme sogenannter Flüchtlinge. Jedes Nachgeben gegenüber Grenzstürmern ist ein Anreiz für weitere Migranten. Anstatt die Fehler von 2015 zu wiederholen, plädieren wir für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenze unter Entsendung deutscher Grenzpolizisten an die griechisch-türkische Grenze. Wir stehen solidarisch an der Seite der Griechen, die das Recht haben ihre Grenze – und unsere gemeinsame Außengrenze – zu schützen.“

Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

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