HSV-Profi und Flüchtling Bakery Jatta fälschte mutmaßlich seine Identität / Wolf: „Nur die Spitze des Eisbergs – Systemfehler und Amtsversagen!“

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Der gambische HSV-Profi Bakery Jatta soll in den vergangenen Jahren unter einem falschen Namen und einer falschen Altersangabe für den HSV gespielt haben.

Dazu der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Dieser Vorfall ist sicherlich kein Einzelfall und nur die Spitze des Eisbergs. Das System lädt Migranten regelrecht zum Verschleiern ihrer wahren Identität und zur „Herabstufung“ ihres Alters ein. Der Fall ist symptomatisch für vermutlich viele Fälle von sogenannten minderjährigen Migranten, die aus rein wirtschaftlichen Gründen ihr Glück in Deutschland suchen.
Der mutmaßliche Identitätsschwindel von Bakery Jatta verdeutlicht den Irrsinn in der Asylpolitik. Bei einer korrekten Altersangabe wäre sein Asylverfahren als Volljähriger erschwert gewesen, so wurde er als Minderjähriger durchgewinkt. Der Fehler steckt im Asylsystem: Als AfD-Fraktion haben wir bereits im Januar 2018 eine ärztliche Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gefordert. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. So lassen wir uns von Asylbetrügern weiter auf der Nase herumtanzen.“

Doppelte Staatsbürgerschaft

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Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staatsangehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsangehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Seit dem Jahr 2014 müssen sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsan- gehörigkeit der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht), vorausge- setzt sie sind in Deutschland aufgewachsen gemäß § 29 Absatz 1 a StAG.

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Linke Aktivisten und Politiker umgehen Bezahlkarten für Flüchtlinge / Nockemann: „Senat muss gegen dubiose Tauschgeschäfte vorgehen“

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Die linke Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ gibt auf ihrer Netzseite ganz offen Informationen darüber, wie Asylbewerber die Funktionen der im Februar 2024 in der Hansestadt eingeführten Bezahlkarte umgehen können. Laut Medienberichten werden Flüchtlinge in Hamburg inzwischen mit rund 500.000 Euro Bargeld pro Jahr durch dubiose Tauschgeschäfte versorgt.
Die Linke Hamburg unterstützt dieses Vorgehen offensiv und wirbt im Internet für „Tauschstellen“. Das Ganze beschreibt die Partei wie folgt: „Menschen mit Bezahlkarte kaufen im Supermarkt ihrer Wahl Gutscheine für diese Supermärkte ein. Sie bringen die Gutscheine zu uns und wir geben ihnen dafür Bargeld im selben Gegenwert“. In anderen Bundesländern haben sich auch schon Vertreter von SPD und Grünen an den Tauschaktionen beteiligt. Auch der sogenannte Flüchtlingsrat und der AStA der Universität Hamburg gehören zu den Unterstützern der Initiative.

AfD-Anfrage zeigt: 1.500 Ausreisepflichtige ohne Pass / Nockemann: „Senat lässt sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten“   

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Eine AfD-Anfrage zeigt, dass in Hamburg – Stand 01.07.2024 – insgesamt 1.571 ausreispflichtige Migranten wegen Passlosigkeit geduldet werden (Drucksache 22/15747). Auf die Frage wie Passersatzbeschaffungsmaßnahmen aussehen, antwortet der Senat, dass sich die Behörden regelmäßig an die Botschaften/Konsulaten der Herkunftsländer wenden. Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt.
Zu den Gründen für das Scheitern von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen äußert sich der Senat vage. So kann es an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen liegen oder an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.
Laut monatlichem Lagebild über Asyl-und Schutzsuchende leben in Hamburg aktuell über 8.800 ausreisepflichtige Personen, davon sind 6.400 Duldungsinhaber und 2.443 ausreisepflichtig ohne Duldung. Im Juni 2024 wurden 114 Personen abgeschoben und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahreszeitrum als es 134 vollzogene Rückführungen gab. Von den 114 Personen entfallen 81 auf sogenannte überwachte freiwillige Ausreisen, in 17 Fällen gab es Abschiebungen in Drittstaaten und nur 16 Abschiebungen in das jeweilige Herkunftsland.

AfD-Fraktion fordert: Ausweisungen nach Syrien durchsetzen / Nockemann: „Abschiebungen retten Leben!“

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In Weimar findet in Kürze die nächste Innenministerkonferenz (IMK) statt. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, das bestehende Abschiebeverbot für Straftäter und Islamisten nach Syrien zum 1. Januar wieder abschaffen zu wollen. Da die Frist am 31. Dezember 2020 endet, versuchen SPD und GRÜNE eine Verlängerung zu erreichen.
Die AfD-Fraktion fordert, Seehofers Initiative zu unterstützen und Ausweisungen von Islamisten und Straftätern nach Syrien zu ermöglichen (Drucksache 22/2435).

AfD-Anfrage zeigt: 865 ausreisepflichtige Afghanen – 0 Abschiebungen! / Nockemann: „SPD – Partei der leeren Versprechungen“

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Eine Anfrage der AfD-Fraktion deckt auf, dass sich mit Stand 31.12.2024 insgesamt 865 ausreisepflichtige Afghanen in Hamburg aufhalten (Drs. 22/17670). 528 besitzen eine Duldung, 337 sind nicht geduldet. Im gesamten Jahr 2024 wurde keine einzige Person nach Afghanistan abgeschoben, obwohl Innensenator Andy Grote noch im Juni 2024 versprach: „Wer hier schwere Straftaten begeht, muss das Land verlassen, auch wenn er aus Afghanistan kommt.“ Lediglich 108 Afghanen wurden nach dem Dublin-Verfahren in andere EU-Staaten überstellt. Gleichzeitig sind 52 neue afghanische Migranten im Rahmen des Ortskräfteverfahrens eingereist.
Die Senatsantwort zeigt weiter, dass in Hamburg 14 afghanische Intensivtäter und ein afghanischer Gefährder leben. 84 Afghanen sind derzeit in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert, 19 wegen Gewaltverbrechen.
Die Antwort offenbart alarmierende Zahlen zur Kriminalität afghanischer Staatsangehöriger in Hamburg:
– Fast 900 Straftaten von Afghanen zwischen Januar und September 2024.
– davon 300 gefährliche und schwere Körperverletzungen.
– 19 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung.

W.I.R – Viele offene Fragen

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Im Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration (Drs. 21/13328) über die AfD-Drs. 21/9641 „Mehr Transparenz beim zentralen Projekt des Senats zur arbeitsmarktpolitischen Integration für Flüchtlinge in Hamburg: Periodisch über Ergebnisse des W.I.R-Programms berichten“ betonten die Abgeordneten der GRÜNEN, dass es bei der Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der Umstände eines jeden einzel- nen Menschen und der zeitlichen Abläufe – bereits erhebliche Fortschritte gebe. Ihnen erscheint der W.I.R-Antrag der AfD „unverhältnismäßig und ten- denziös“. Und die LINKEN kritisierten, dass die antragstellende AfD-Fraktion auch an dieser Stelle mit angeblichen Fakten und gefühlten Zahlen Stimmung machen wolle.

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Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung

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Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) des LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung) bietet laut Selbstauskunft „ein Beratungs-, Fort- bildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung ab.“

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