Die AfD hat den Bürgerschaftsabgeordneten Ludwig Flocken zu Recht ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin bestätigte jetzt noch einmal vollumfänglich das Urteil des Bundesschiedsgerichtes der Partei. Darin hatte es unter anderem geheißen: Flockens Äußerungen seien weitab menschlichen Anstandes und stellten einen schweren Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar.
AfD-Landesverband und Bürgerschaftsfraktion begrüßen das Urteil. Landeschef Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft wörtlich: „Wir kämpfen mit harten Bandagen gegen das politische Versagen der Altparteien. Willkommen sind uns aber nur Mitglieder, für die die Grenzen der Verfassung ohne jede Einschränkung gelten. Herr Dr. Flocken bewegte sich nicht mehr in den Grenzen, die sich die Partei selbst gesetzt hat. Seine Aktivitäten wollen wir uns daher auch nicht mehr zurechnen lassen.“