Modernste Wohnungen für tausende ausreisepflichtige Migranten / Wolf: „Unterkünfte der ‚Perspektive Wohnen‘ nur für rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge“

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Mit großem Aufwand errichtet die Stadt derzeit Wohnhäuser beziehungsweise mietet Immobilien an, um bis zu 24.000 „Flüchtlinge“ unterzubringen. Das Projekt „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) bietet Neubauten „im höchsten Standard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“, so die Eigenwerbung. Fünf Unterkünfte sind bereits in Betrieb genommen, weitere sollen folgen. Laut Konzept werden dort nur anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive einquartiert. Sobald sie auf dem freien Wohnungsmarkt etwas anderes finden, sollen sie ausziehen. Die frei werdende Unterbringung steht dann, so heißt es, als Sozialwohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Was wirklich dran ist, zeigt eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/12634): In den bislang fünf in Betrieb genommenen Unterkünften besitzen rund ein Drittel der Bewohner keinen rechtskräftig anerkannten Flüchtlingsstatus. Es handelt sich meist um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsstaaten (Balkanländer, diverse afrikanische Länder) oder um Asylbewerber, deren Verfahren nicht abgeschlossen ist. Lediglich zwischen 0 und 6 Prozent der Bewohner konnten je nach Anlage bislang auf dem freien Wohnungsmarkt vermittelt werden. Keine der frei gewordenen Wohnungen wurde an einheimische Bedürftige, zum Beispiel Wohnungslose, vergeben.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: „Millionen Steuergelder fließen in diese Vorzeigeunterkünfte. Während viele Hamburger händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, leben dort Personen, die nicht einmal anerkannte Flüchtlinge sind. Sie hätten längst abgeschoben werden müssen. Auch die Ankündigung frei werdende Wohnungen an einheimische Bedürftige zu vergeben, scheint nichts als Augenwischerei. Wir fordern den Senat auf, in Unterkünfte der ‚Perspektive Wohnen‘ nur noch, rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge einzuquartieren. Voraussetzung muss auch sein, dass diese Personen eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, damit sie auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden.

(Bildinformation: Symbolfoto)