Das Rauchen von Wasserpfeifen liegt im Trend. Shisha-Bars schießen wie Pilze aus dem Boden. Ein harmloses Vergnügen ist diese Art von Tabakkonsum nicht. Der Genuss kann tödliche Folgen haben. Immer wieder müssen Bar-Besucher mit schweren Kohlenmonoxid-Vergiftungen ins Krankenhaus. Neben Nikotin sind weitere krebserregende Stoffe, beispielsweise Teer, Arsen und Schwermetalle im Shisha-Tabak enthalten. Wer eine Shisha raucht, inhaliert etwa zehn bis 20 Zigaretten.
Deshalb beantragt die AfD-Fraktion, dass die Besucher von Shisha-Bars besser vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Der Senat wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die unter anderem verpflichtende Anforderungen festlegen für die regelmäßige Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten, für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten sowie für den besseren Jugendschutz (Drucksache 21/12921).
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis:
„Shisha-Bars sind ein relativ neues Phänomen, weshalb es im Gaststättenrecht bislang keine konkreten Regelungen für deren Betreiber gibt. Derzeit kann das Ordnungsamt nur Auflagen erlassen. Notwendige Regelungen, zum Beispiel, wie viele Wasserpfeifen in einer Bar verwendet werden dürfen oder wie leistungsfähig die Belüftungsanlagen für den Gastraum sein müssen, sind gesetzlich noch nicht festgelegt. Die AfD-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass Gäste besser vor Vergiftungen und anderen Gesundheitsgefahren geschützt werden.“