AfD-Fraktion stellt klar: Minderjährige gehören nicht in eine Ehe
Hamburg, 03.11.2016 – Infolge der ungeregelten Masseneinwanderung hat die Zahl der sogenannten Minderjährigen-Ehen in Deutschland zugenommen. Bundesweit sind 1475 minderjährig Verheirate registriert und davon wiederrum 361 unter 14 Jahren. Viele der verheirateten Minderjährigen stammen aus islamisch geprägten Ländern. Laut Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/4861) soll es in der Hansestadt 15 Ehen mit Minderjährigen geben.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz lehnt ein generelles Verbot von Minderjährigen-Ehen ab. Dies würde junge Frauen ins soziale Abseits drängen.
Der innen- und justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Dirk Nockemann kritisiert diese Haltung als unerträglich:
„Wer Minderjährigen-Ehen nicht kategorisch verbietet, sagt Ja zur Vergewaltigung von jungen Mädchen durch ältere Männer. Aydan Özoguz will den jungen Mädchen ein selbstbestimmtes Leben verwehren. Sie verweist darauf, dass im Fall einer Annullierung der Ehe ggf. Vermögensnachteile drohen würden. Allein die 361 bestehenden Ehen von Mädchen unter 14 Jahren stellen einen glatten Rechtsbruch dar. Hier ist der Straftatbestand der aktiven Pädophilie erfüllt. Hier müsste unverzüglich gehandelt werden, anstatt über irrwitzige Ausnahmeregelungen zu debattieren. Unser Land hat sich bisher immer durch eine klare säkulare Rechtsstruktur ausgezeichnet. Es kann und darf keinerlei Ausnahmen geben. In dem Moment, in dem Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl stellen, gilt ausschließlich das deutsche Rechtssystem und nicht das des Herkunftslandes. Es ist völlig inakzeptabel, diese Regeln in Frage zu stellen. Minderjährigen-Ehen sind Zwangsehen. Wer hätte es noch vor zwei Jahren für möglich gehalten, dass Kinderehen jetzt legalisiert werden. Minderjährige gehören in Schule und Ausbildung, aber nicht in eine Zwangsehe.“