Die Abgeordneten der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Detlef Ehlebracht, Dr. Joachim Körner und Dr. Alexander Wolf stellen zu den jüngeren Entwicklungen der Kriminalität im Umfeld des Hansaplatzes eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat. Hintergrund sind die Beschwerden zahlreicher Anwohner und Geschäftsleute vom September des vergangenen Jahres über die unhaltbaren Zustände. In einem Brandbrief an den Bürgermeister, den Innensenator, den Polizeipräsidenten und den Bezirksbürgermeister klagten die Unterzeichner unter anderem über die wachsende Drogenszene sowie über Vorfälle von Prostitution, Diebstahlsdelikte, Belästigungen von Passanten und die zunehmende Vermüllung des Hansaplatzes und der umliegenden Straßen.
Der AfD-Abgeordnete und Bürgerschaftsvizepräsident Detlef Ehlebracht stellt dazu fest: „Offenbar haben die reduzierten polizeilichen Kontrollmaßnahmen nach dem Umbau des Hansaplatzes von 2011 dazu geführt, dass sich hier wieder schleichend ein Schwerpunkt der Kriminalität entwickeln konnte. Es ist alarmierend und gleichzeitig ein Armutszeugnis für die verantwortlichen Politiker von der SPD und heute auch von den GRÜNEN, dass es erst eines verzweifelten Brandbriefes der Bürger bedurfte, um auf das wachsende Kriminalitätsproblem und das Sicherheitsbedürfnis der Anwohner und Passanten aufmerksam zu machen. Einen weiteren katastrophalen Sommer wie 2014 darf es nicht geben. Deswegen möchten wir vom Senat sehr genau wissen, wie die angeschriebenen Politiker auf die Beschwerden der Bürger reagiert haben, wie sich die Kriminalität in dem besagten Raum in den letzten Jahren entwickelt hat und welche konkreten Maßnahmen seit dem Brandbrief der Bürger eingeleitet wurden, um diese besorgniserregenden Entwicklungen zu stoppen.“
Der Jurist und AfD-Abgeordnete Dr. Alexander Wolf verweist auf eine weitere Entwicklung, die zur Verschärfung des Kriminalitätsproblems auf dem Hansaplatz beigetragen könnte. „Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche die Einrichtung sogenannter Gefahrengebiete, in denen Bürger von der Polizei verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen, für verfassungswidrig erklärt. Einerseits respektieren wir das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, andererseits unterstützen wir die Polizei in ihrer Auffassung, dass Verfassungsrichter erst das bestehende Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei für verfassungswidrig erklären müssten, um die Befugnis für das Einrichten von Gefahrengebieten, zu unterbinden. Zudem ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und die Polizei könne auf die Möglichkeit einer Revision klagen oder vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Grundsätzlich halten wir als AfD die Einrichtung von Gefahrengebieten weiterhin für ein geeignetes Einsatzmittel der Polizei, um Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung in spezifischen Stadträumen, etwa zur Bekämpfung von Rauschmittelhandel wie auf dem Hansaplatz, effektiv zu gewährleisten.“
Wolfs Fraktionskollege, Dr. Joachim Körner, ergänzt: „Wenn der rot-grüne Senat, wie in seinem Koalitionsvertrag jüngst vereinbart, die Gefahrengebiete schnell ändern oder abschaffen will und sich gleichzeitig die Kriminalitätsentwicklung in den betroffenen Stadträumen zuspitzt, so ist das politisch das völlig falsche Signal und wird dem Sicherheitsbedürfnis der betroffenen Anwohner und Passanten nicht gerecht. Wir als AfD-Fraktion setzen uns vehement dafür ein, dass der Hansaplatz wieder ein sicherer Ort wird und werden auch dafür kämpfen, dass unserer Polizei die Befugnis für die Einrichtung von Gefahrengebieten, erhalten bleibt.“
Lesen Sie hier die vollständige Kleine Anfrage an den Senat: Link zur Anfrage
Quellen:
- Gefahrengebiete bleiben – Polizei in Hamburg trotzt Urteil (Hamburger Abendblatt)
- Koalitionsvertrag (Seite 101)